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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Ursprünglich war die im Sozialgesetzbuch III festgelegte volle Kostenübernahme von Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen bis zum 31.12.2004 befristet. Die Regierungsfraktionen wollten diese Frist nur für ein halbes Jahr verlängern und verabschiedeten einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bundesrat und Abgeordnete von CDU und FDP versuchten für die Gesundheitsberufe Ausnahmeregelungen durchzusetzen (wir berichteten). Bundes- oder Landesgesetze würden eine Verkürzung der Ausbildungsgänge nicht zulassen, deshalb müsse die vollständige Förderung zumindest solange sichergestellt sein bis andere Finanzierungsquellen gefunden sind, argumentierten die Kritiker. Mit dem jetzt im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss wird aber lediglich das Auslaufen der Überganglösung bis zum Ende dieses Jahres hinausgezögert. Mit einer Ausnahme werden Ausbildungen, die im nächsten Jahr beginnen, nur noch für maximal zwei Jahre durch die Arbeitsagenturen finanziert.
Lediglich Altenpflegeschüler werden auch in Zukunft in den Genuss einer vollen Kostenübernahme kommen. Ihre Berufsverbände liefen Sturm gegen die geplanten Förderungskürzungen. Der Bundesrat unterstützte die Forderungen der Altenpfleger. Ein bedrohlicher Personalmangel in vielen Pflegeeinrichtungen hat die Entscheidung des Vermittlungsausschusses vermutlich nicht unerheblich beflügelt. Allerdings auch im Bereich der Altenpflege sind die Arbeitsagenturen von der Last der Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres befreit, die Träger der praktischen Ausbildung werden es sein, die für die Kosten aufkommen müssen. Die Bundesländer haben sich so selbst und ihren Kommunen einen großen Teil der Kosten aufgebürdet. Sie sind es, die neben Kirchen und privaten Anbietern die Altenpflegeausbildung in ihren Einrichtungen organisieren.
Masseure, Sport- und Gymnastiklehrer, die sich zum Physiotherapeuten weiterbilden lassen wollen und bereits drei Jahre in ihren Berufen tätig waren, brauchen die Verkürzung des Förderzeitraums nicht zu fürchten, müssen sie doch die physiotherapeutischen Schulbänke sowieso nur zwei Jahre drücken. Umschülern aus anderen Berufen jedoch bleibt ab dem nächsten Jahr nichts weiter übrig als nach alternativen Geldtöpfen Ausschau zu halten.
Peter Appuhn
physio.de
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