Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Schon einmal hatte ein Masseur deshalb die Gerichte bemüht und recht bekommen. Am 12.03.02 berichteten wir hier darüber.
Nun hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem neuerlichen Urteil die damalige Rechtsauffassung bekräftigt.
Eine Masseurin hatte ihre Ausbildungskosten zur Physiotherapeutin in Höhe von ca. 10.000 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt wollte die Aufwendungen nur als Sonderausgaben über knapp 900 Euro anerkennen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausbildung zur Physiotherapeutin keine Fortbildung im ausgeübten Beruf sei sondern eine Ausbildung auf fachfremdem Gebiet.
Die Masseurin klagte erfolgreich. Die Richter sahen, dass bei der Abgrenzung von Fort- und Weiterbildungskosten die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt beachtet werden müsste. Man könne heute nicht mehr davon ausgehen, dass ein einmal erlernter Beruf ein Leben lang ausgeübt werde. Der Beruf der Masseurin sei heute ohne die zusätzliche Ausbildung zur Physiotherapeutin nicht konkurrenzfähig.
Aktenzeichen: 2 K 2993/00
Peter Appuhn
physio.de
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