Unsere Physiotherapie Praxis
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
unseres familiären Teams verfügen
Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
Fortbildungen ...
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
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Als zukünftiger Bestandteil
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Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
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Schon einmal hatte ein Masseur deshalb die Gerichte bemüht und recht bekommen. Am 12.03.02 berichteten wir hier darüber.
Nun hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem neuerlichen Urteil die damalige Rechtsauffassung bekräftigt.
Eine Masseurin hatte ihre Ausbildungskosten zur Physiotherapeutin in Höhe von ca. 10.000 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt wollte die Aufwendungen nur als Sonderausgaben über knapp 900 Euro anerkennen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausbildung zur Physiotherapeutin keine Fortbildung im ausgeübten Beruf sei sondern eine Ausbildung auf fachfremdem Gebiet.
Die Masseurin klagte erfolgreich. Die Richter sahen, dass bei der Abgrenzung von Fort- und Weiterbildungskosten die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt beachtet werden müsste. Man könne heute nicht mehr davon ausgehen, dass ein einmal erlernter Beruf ein Leben lang ausgeübt werde. Der Beruf der Masseurin sei heute ohne die zusätzliche Ausbildung zur Physiotherapeutin nicht konkurrenzfähig.
Aktenzeichen: 2 K 2993/00
Peter Appuhn
physio.de
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