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Überreguliert, intransparent, bürokratisch. Bundesrat für Überarbeitung des Präventionsgesetzes.
So richtig wollte der Sprung über die nächste Hürde der Gesetzgebungsmaschine nicht glücken. Das Präventionsgesetz geriet gestern vor dem Bundesrat ins Straucheln. So wie es ist, wollen es die Ländervertreter nicht durchwinken. Der Gesetzentwurf weise Überregulierungen auf, „die nicht mit dem Ziel des Bürokratieabbaus übereinstimmen“.
Prävention zu fördern sei notwendig, schon 2002 hätte die Länderkammer die Bundesregierung aufgefordert, ein Präventionsgesetz vorzulegen, heißt es in einem Antrag des Freistaates Sachsen. Hierfür dürften aber keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden. Neben der schon bestehenden Bundszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine eigene Stiftung Prävention zu installieren stünde im Gegensatz zu den Forderungen der Länder „einfache und transparente Organisationsstrukturen zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu verringern“. Deshalb müsse der Gesetzentwurf im Sinne der Bundesratsforderungen überarbeitet werden, so der sächsische Antrag, dem sich die Mehrheit des Bundesrates anschloss. Mit ihrer Kritik steht die Ländervertretung nicht allein. In der vergangenen Woche hatten Gesundheitsexperten im Rahmen einer Anhörung im Bundestag das komplizierte Bürokratiegewirr des Gesetzes bemängelt (wir berichten).
Sollte trotz der grundsätzlich ablehnenden Haltung des Bundesrates die Verwaltung der Gesundheitsförderung in einer neuen Bundesbehörde eingerichtet werden, hat Thüringen vorsorglich seinen Anspruch angemeldet. Jena solle dann Sitz des Amtes werden. Die Thüringer verweisen auf einen Beschluss der Föderalismuskommission, wonach „neue Bundeseinrichtungen und –institutionen grundsätzlich in den neuen Länden einzurichten sind“. Jena sei besonders qualifiziert die Prävention zu verwalten, würde doch das Institut für Sportwissenschaft der Jenaer Universität interdisziplinär an der Primärprävention im Kinder- und Jugendalter forschen. Auch diesem Antrag gab der Bundesrat seine Zustimmung.
Peter Appuhn
physio.de
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Prävention zu fördern sei notwendig, schon 2002 hätte die Länderkammer die Bundesregierung aufgefordert, ein Präventionsgesetz vorzulegen, heißt es in einem Antrag des Freistaates Sachsen. Hierfür dürften aber keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden. Neben der schon bestehenden Bundszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine eigene Stiftung Prävention zu installieren stünde im Gegensatz zu den Forderungen der Länder „einfache und transparente Organisationsstrukturen zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu verringern“. Deshalb müsse der Gesetzentwurf im Sinne der Bundesratsforderungen überarbeitet werden, so der sächsische Antrag, dem sich die Mehrheit des Bundesrates anschloss. Mit ihrer Kritik steht die Ländervertretung nicht allein. In der vergangenen Woche hatten Gesundheitsexperten im Rahmen einer Anhörung im Bundestag das komplizierte Bürokratiegewirr des Gesetzes bemängelt (wir berichten).
Sollte trotz der grundsätzlich ablehnenden Haltung des Bundesrates die Verwaltung der Gesundheitsförderung in einer neuen Bundesbehörde eingerichtet werden, hat Thüringen vorsorglich seinen Anspruch angemeldet. Jena solle dann Sitz des Amtes werden. Die Thüringer verweisen auf einen Beschluss der Föderalismuskommission, wonach „neue Bundeseinrichtungen und –institutionen grundsätzlich in den neuen Länden einzurichten sind“. Jena sei besonders qualifiziert die Prävention zu verwalten, würde doch das Institut für Sportwissenschaft der Jenaer Universität interdisziplinär an der Primärprävention im Kinder- und Jugendalter forschen. Auch diesem Antrag gab der Bundesrat seine Zustimmung.
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