Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Schon im vergangenen Jahr hat der G-BA für einige Operationsverfahren Mindestmengen bestimmt. Um in Zukunft zielgenauer urteilen zu können, haben die Ausschussmitglieder das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) beauftragt, Berechnungsmodelle zur Ermittlung von Schwellenwerten und Mindestmengen zu erarbeiten.
Auch mit dem Qualitätsreport 2004 beschäftigte sich der G-BA In seiner gestrigen Sitzung. Das Datenwerk vergleicht die Behandlungsergebnisse der rund 2.200 Kliniken in Deutschland. Ärzten und anderen Leistungserbringern sollen die Auswertungen helfen ihre therapeutischen Bemühungen zu optimieren und den Patienten kann so eine höhere Sicherheit geboten werden. Dekubitusprophylaxe, die Versorgung von Herzpatienten und verschiedene Operationsverfahren sind die Themen des gerade vorgestellten Qualitätsreports.
Alle zwei Jahre müssen die Krankenhäuser nun einen Qualitätsbericht abliefern, so schreiben es die Regelungen des Sozialgesetzbuches V (§ 137) vor. Am 31.08. ist es zum ersten Mal soweit. Bis dahin werden wohl noch einige Köpfe in den Bettenhäusern rauchen, soll doch über den Stand der Qualitätssicherungsbemühungen berichtet werden, die Art und Anzahl der „durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen“ aufgelistet und die Erfüllung der Fortbildungspflicht der Ärzte nachgewiesen werden. Die Krankenkassen müssen die Qualitätsberichte im Internet veröffentlichen.
Peter Appuhn
physio.de
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