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"Mindestens 60 Prozent der EU-Bürger" wollten "Therapiefreiheit und das Recht auf Gesundheit und Lebensqualität", heißt es in einer Erklärung der EATRG. Viele Regierungen in Europa würden die freie Wahl der Therapie jedoch mit der Bevorzugung schulmedizinischer Methoden verhindern.
"Es wird höchste Zeit, dass das Prinzip, 'wer heilt hat Recht' wieder gilt", sagte der Vorsitzende der Vereinigung, John Hart. Alternative Konzepte könnten nicht mit den Maßstäben Evidence-basierter Medizin bewertet werden. Sie gründeten auf individuellen Diagnosen und Behandlungsplänen, erklärte Hart. Dies müsse auch bei Wirksamkeitsstudien beachtet werden.
Effektivitätsnachweise kosten Geld. Die EU-Kommission solle entsprechende Untersuchungen finanziell unterstützen, fordert Frans Copers, Präsident er belgischen Shiatsu-Vereinigung. Und Klaus-Peter Schlehbusch vom Zentrum zur Dokumentation für Naturheilverfahren in Essen mahnt an, dass alternativ tätige Ärzte und Therapeuten ihrer Berufstätigkeit überall in der EU uneingeschränkt nachgehen können.
Die Kommission müsse Druck auf diejenigen Länder ausüben, die der Alternativmedizin ablehnend gegenüberstehen, sagte der EATRG-Vorsitzende. Sie sollte der Schulmedizin gleichgestellt sein. "Die Therapiefreiheit ist ein Grundrecht, das in den EU-Vertrag gehört."
Hierzulande wird alternativen Behandlungskonzepten künftig vielleicht mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Gestern wurde an der Charité in Berlin die erste Professur zur Erforschung der Komplementärmedizin eingerichtet.
Peter Appuhn
physio.de
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