wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Noch sitzen die Unterhändler in Sachen Gesundheitsreform in trauter Runde und mühen sich um Einigung. Vor dem Wochenende ist mit keiner offiziellen Stellungnahme zu rechnen. Bis dahin wollen die Gesundheits-Parlamentarier herausfinden, ob sie einen Konsens zuwege bringen (lesen Sie hierzu auch unseren Bericht vom 07.07.03). Inzwischen kursieren Gerüchte über angeblich schon gefundene Kompromisse, die flugs vom Gesundheitsministerium dementiert werden.
Während die einen verhandeln und die anderen spekulieren hat der Staats- und Verfassungsrechtler Professor Helge Sodan schon einmal vorsorglich gegen einen der Eckpunkte der Reformpläne von Ulla Schmidt rechtliche Bedenken angemeldet. Versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld sollten nach den Vorstellungen der Ministerin durch eine erhöhte Tabaksteuer finanziert werden. Bis zu vier Milliarden Euro könnten so an die Krankenkassen fließen. Sie würden mit den Zahlungen der Raucher die Möglichkeit erhalten, ihre Beiträge zu senken. Verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen, so der Jurist Sodan, Präsident des Berliner Verfassungsgerichthofes. Er sieht einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Außerdem seien die Pläne wettbewerbsverfälschend, da nur die gesetzlichen Krankenkassen in den Genuss der Steuerzahlungen kämen, nicht aber die privaten Krankenversicherungen. Sodan sieht auch einen Konflikt mit EU-Recht, da das Grundrecht auf Berufsfreiheit der privaten Anbieter verletzt würde. Zudem dürften Steuern nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes „an keinen Verteilungszweck gebunden sein".
Noch wissen wir nicht, welche zusätzlichen Einnahmequellen die Gesundheitspolitiker für die gesetzlichen Krankenkassen entdecken werden. Die Idee mit den für die Gesundheit paffenden Rauchern scheint allerdings kaum mehr umzusetzen zu sein, es sei denn sie soll den Karlsruher Verfassungsrichtern als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme dienen.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten