Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Eine Chance, der sich die Vertreter der Physiotherapeuten aus allen vier Verbänden (IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT) gemeinsam stellten. In den 22 Verhandlungsrunden seit November 2019 traten sie geschlossen auf. Dabei ging es nicht nur um die Vergütung, sondern auch um allgemeine Themen wie Leistungen, Abrechnung, Zulassungen, Fort-/ Weiterbildungen, Unterbrechungsregelungen oder Beanstandungsfristen bei fehlerhaften Verordnungen. Die Verbände stellten unter anderem diese vier Hauptforderungen auf:
- eine um 50,13 Prozent höhere Vergütung in den ambulanten Praxen (begründet durch die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen/WAT-Gutachten)
- eine Abrechnungsposition zur physiotherapeutischen Diagnostik
- flexiblere Behandlungszeiten
- eine Anpassung der Leistungsbeschreibung, damit die Behandlung individuell gestaltet werden kann
Leider konnte in den Verhandlungsrunden bis Ende September keine Einigung in allen Punkten erzielt werden, sodass nun die Schiedsstelle entscheiden muss. Dies betrifft insbesondere Punkte zur Vergütung und Leistungsbeschreibung. Die Verbände geben sich weiterhin zuversichtlich, dass ihre Forderungen ernst genommen werden und berufen sich auf das WAT-Gutachten. Dieses wurde vom unabhängigen Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) erstellt und zeigt, dass eine flächendeckende Versorgung mit Heilmitteln nur bei einer deutlich höheren Vergütung gesichert werden kann.Unterdessen veröffentlichten der GKV Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 30. September vorab die Rahmenvorgaben und die geplanten Heilmittelausgaben für das Jahr 2021. Darin erwarten sie, dass die Ausgaben für Heilmittel im Jahr 2021 um 3,2 Prozent steigen werden – und zwar aufgrund der Indikationserweiterung der podologischen Therapie und der Manuellen Lymphdrainage beim Lipödem. Nähere Informationen zum Aussagewert dieser Rahmenvorgaben finden Sie hier.
dh / physio.de
RahmenvorgabenGKV-SpitzenverbandVerbändeIFKVDBVPTZVKRahmenvertragVergütungGutachtenSchiedsverfahrenÄrzteKBVRegressWirtschaftlichkeitsprüfung2021Heilmittelrichtgrößen
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PT-Morris schrieb:
Hat jemand genauere Informationen zu den Punkten 2. bis 4.? Also, wie sich die Verbände das so im Detail vorstellen. So als Schlagworte ist das etwas dürftig. Was wurde inhaltlich genau gefordert?
Zum Zeitpunkt der Verhandlung der Rahmenvorgaben für das Jahr 2021 konnte der auf Bundesebene zu vereinbarende Anpassungsfaktor nach § 84 Abs. 2 Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) aufgrund der ausstehenden Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht bewertet werden. Nach Abschluss der Verträge nach § 125 SGB V werden die Vereinbarungspartner der Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2021 bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mmm, vielleicht vollständig berichten?
Ziffer 2 (3)
Zum Zeitpunkt der Verhandlung der Rahmenvorgaben für das Jahr 2021 konnte der auf Bundesebene zu vereinbarende Anpassungsfaktor nach § 84 Abs. 2 Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) aufgrund der ausstehenden Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht bewertet werden. Nach Abschluss der Verträge nach § 125 SGB V werden die Vereinbarungspartner der Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.03.2021 bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
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