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Die Förderung der Ich-AG wird bis zum 30. Juni 2006 verlängert. Arbeitslose Therapeuten mit einem tragfähigen Unternehmensplan können noch in den nächsten sieben Monaten einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Es gelten die bisherigen Unterstützungssätze. Ich-AG-ler werden drei Jahre lang gefördert. Im ersten Jahr erhalten sie monatlich 600 Euro, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 Euro.
Nach den bisherigen Regierungsplänen soll die Ich-AG-Förderung ab Juli nächsten Jahres eingestellt werden.. Einziges Förderinstrument für arbeitslose Existenzgründer wird dann das Überbrückungsgeld sein.
Eine Schonfrist bekommen auch ältere Arbeitnehmer. Finden Arbeitslose über 50 einen neuen Arbeitsplatz, beziehen aber ein niedrigeres Nettogehalt als zuvor, zahlt die Arbeitsagentur einen Zuschuss in Höhe des halben Unterschiedsbetrages zwischen altem und neuem Gehalt. Die Dauer der Förderung richtet sich nach dem Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Regelung gilt bis Ende 2007, ursprünglich sollte sie zum Jahresende auslaufen.
Arbeitgeber, die über 55-Jahre-alte Mitarbeiter einstellen, müssen dann keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten.
Auch die berufliche Weiterbildung von älteren Arbeitnehmern wird bis Ende 2006 weiter laufen. Bis dahin sollen die Bildungsmaßnahmen evaluiert werden.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss man sich künftig drei Monate vorher arbeitssuchend melden, spätestens jedoch dann, wenn der Beschäftigte von der drohenden Arbeitslosigkeit erfährt. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, wird jetzt eine Woche lang vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossen.
Häuslebauer müssen sich sputen, wollen sie noch in den Genuss einer staatlichen Förderung kommen. Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. 223 Millionen Euro sollen so im nächsten Jahr eingespart werden. Ist 2013 auch der letzte Fördereuro geflossen, rechnen die Beamten im Finanzministerium mit jährlichen Mehreinnahmen von knapp sechs Milliarden Euro.
Ebenfalls zum 1. Januar wird die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuwendungen an Mitarbeiter bei Heirat oder Geburt eines Kindes gestrichen. Auch die teilweise Steuerbefreiung von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses entfällt. Und wer als Privatperson die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann die Kosten dafür nicht mehr als Sonderausgaben absetzen.
In Sichtweite des Kanzleramts streikten auch gestern die Charité-Mediziner. Beeindrucken konnten sie die Kabinettsrunde nicht. Ungerührt verlängerten die Regierungsdamen und -herren die bisher praktizierte Bereitschaftsdienstregelung um ein weiteres Jahr. Am Freitag hatte bereits der Bundesrat die Verlängerung beschlossen. Krankenhausärzte müssen also noch bis zum Dezember 2006 warten bis ihre Bereitschaftsdienste im vollen Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Schon zum 1. Januar 2004 hätte ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden müssen. Die beharrliche Weigerung der Politik, den Richterspruch anzuerkennen, ist einer der Hauptgründe für die sich ausbreitenden Streikaktionen der Klinikärzte.
Peter Appuhn
physio.de
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