physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Königsborn - Nordrhein-Westfalen

Zu Verstärkung unseres Teams
suchen wir ab sofort einen
Physiotherapeut (m/w/d)
Herz und Verstand
Physiotherapeutische Befundungen
und
Behandlung von teilweise
schwerstneurologisch
beeinträchtigten
Kindern im Alter von 3-7 Jahren
Erstellen eines
Behandlungskonzeptes im
multiprofessionellen Team
Beratung und Begleit...
0
Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers für selbstständige Heilmittelerbringer
Ein Urteil des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt könnte das häusliche Arbeitszimmer wieder steuerlich abzugsfähig machen.
10.11.2016 • 0 Kommentare

Steuern und Buchhaltung sind definitiv nicht das Lieblingsthema vieler Heilmittelerbringer - auch nicht der Selbstständigen unter ihnen. Sonst hätten Sie ja den Beruf des Beamten, Buchhalters oder Kaufmanns ergriffen, statt den des Therapeuten.

Jedoch: jeden einzelne Euro, den ein Praxisinhaber bei der Steuer spart, muss er schon nicht anderswo mit viel Aufwand verdienen. Und so könnte evtl. manch selbstständiger Heilmittelerbringer von einem Urteil des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt profitieren.

Im Kern ging es hierbei um die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Logopäden. Seit einigen Jahren können nämlich Heilmittelerbringer i. d. R. eben dieses nicht mehr von der Steuer absetzen.

Die entscheidenden Punkte für das Finanzgericht nun in diesem Falle für den Heilmittelerbringer zu entscheiden waren:
- Zwischen Wohnung und Arbeitsplatz des Logopäden lagen 47 km, und es war ihm daher nicht zumutbar außerhalb der Öffnungszeit in die Praxis zu fahren.
- Der Praxisinhaber hatte keinen adäquaten Büroarbeitsplatz innerhalb der Praxis und so konnte er aus Datenschutzgründen wichtige Büroarbeiten (z.B. Lohnabrechnungen) nicht in der Praxis erledigen.

Dieses Urteil (Az. 4 K 362/15) ging allerdings in Revision und ist jetzt unter dem Aktenzeichen III R 9/16 beim Bundesfinanzhof anhängig.

Es könnte also für selbstständige Heilmittelerbringer durchaus sinnvoll sein, ihre Steuerveranlagungen mittels eines Einspruches offenzuhalten, um so ggf. später von einem positiven Urteil des Bundesfinanzhofes zu profitieren.

Friedrich Merz / physio.de


Mehr Lesen über

Steuern


abonnieren


    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Jahreswechsel
Was ist neu im Jahre 2023?
Abschiede, Neuerungen und finanzielle Unterstützungen in Zeiten multipler Krisen und drohender ...
09.01.2023 • Von Friedrich Merz
Jahreswechsel
Was ist neu im Jahre 2021?
Neuerungen, Änderungen und Absagen.
09.01.2021 • Von Friedrich Merz
Arbeitsplatzmassage: Steuer- und Abgabenrechtliche Aspekte
Massage am Arbeitsplatz?
Hinweise zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei Maßnahmen der betrieblichen ...
23.01.2020 • Von C.H.
Alle Artikel zum Thema

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns