Deine Aufgaben
Bei uns steht die aktive Therapie
im Mittelpunkt. Wir möchten unsere
Patienten nicht nur behandeln,
sondern sie dabei unterstützen,
langfristig wieder belastbarer,
beweglicher und selbstständiger zu
werden.
Dafür bieten wir dir
Möglichkeiten, die du in einer
klassischen Physiotherapiepraxis
nicht überall findest.
• Du behandelst unsere
Patienten eigenständig und
entscheidest, welche
therapeutischen Maßnahmen sinnvoll
sind.
• Du nutzt unsere rund 600
m"²...
Bei uns steht die aktive Therapie
im Mittelpunkt. Wir möchten unsere
Patienten nicht nur behandeln,
sondern sie dabei unterstützen,
langfristig wieder belastbarer,
beweglicher und selbstständiger zu
werden.
Dafür bieten wir dir
Möglichkeiten, die du in einer
klassischen Physiotherapiepraxis
nicht überall findest.
• Du behandelst unsere
Patienten eigenständig und
entscheidest, welche
therapeutischen Maßnahmen sinnvoll
sind.
• Du nutzt unsere rund 600
m"²...
Jedoch: jeden einzelne Euro, den ein Praxisinhaber bei der Steuer spart, muss er schon nicht anderswo mit viel Aufwand verdienen. Und so könnte evtl. manch selbstständiger Heilmittelerbringer von einem Urteil des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt profitieren.
Im Kern ging es hierbei um die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Logopäden. Seit einigen Jahren können nämlich Heilmittelerbringer i. d. R. eben dieses nicht mehr von der Steuer absetzen.
Die entscheidenden Punkte für das Finanzgericht nun in diesem Falle für den Heilmittelerbringer zu entscheiden waren:
- Zwischen Wohnung und Arbeitsplatz des Logopäden lagen 47 km, und es war ihm daher nicht zumutbar außerhalb der Öffnungszeit in die Praxis zu fahren.
- Der Praxisinhaber hatte keinen adäquaten Büroarbeitsplatz innerhalb der Praxis und so konnte er aus Datenschutzgründen wichtige Büroarbeiten (z.B. Lohnabrechnungen) nicht in der Praxis erledigen.
Dieses Urteil (Az. 4 K 362/15) ging allerdings in Revision und ist jetzt unter dem Aktenzeichen III R 9/16 beim Bundesfinanzhof anhängig.
Es könnte also für selbstständige Heilmittelerbringer durchaus sinnvoll sein, ihre Steuerveranlagungen mittels eines Einspruches offenzuhalten, um so ggf. später von einem positiven Urteil des Bundesfinanzhofes zu profitieren.
Friedrich Merz / physio.de
Steuern
Mein Profilbild bearbeiten