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Heute können Orthopädiemechaniker im Saarland 53,17 Euro berechnen, in Sachsen aber nur 41,41 Euro. Die Kassen rechnen, dass die Festbeträge zu jährlichen Einsparungen von 80 Millionen Euro führen werden. Die Gesamtausgaben für die sechs Hilfsmittelgruppen betragen jetzt rund 1 Milliarde Euro.
Eine „Vielzahl von Leistungserbringern“, hätte schon angekündigt, ihre Produkte zu den neuen Sätzen zu liefern. Andere werden höhere Preise verlangen, die Unterschiedsbeträge müssen die Patienten tragen. Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerium hoffen auf „mehr Transparenz und Preiswettbewerb im Hilfsmittelmarkt“. Jetzt sei der Markt extrem intransparent, beklagen die Spitzenverbände, unerklärliche Preisspannen seien zu beobachten. Auffallend sei, dass große Firmen ihre Produkte deutlich teurer verkaufen würden, als das gleiche Hilfsmittel bei kleinen Betrieben koste. Die Kassen vermuten Wirtschaftlichkeitsreserven und fordern die Hersteller auf, diese an die Patienten weiterzugeben.
Der Bundesinnungsverband Orthopädie-Technik und Patientenverbände dagegen befürchten eine Verschlechterung der Patientenversorgung. So seien die Preise für Inkontinenzprodukte um bis zu 60 Prozent gekürzt worden. Die Versicherten müssten mit hohen Zuzahlungen rechnen. Viele Patienten könnten sich dann die Hilfsmittel nicht mehr leisten, erklären die Deutsche Stiftung der Querschnittsgelähmten, die Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus und die Deutsche Kontinenz Gesellschaft. Mehrere Tausend Betroffene haben sich an einer Protest-Postkartenaktion beteiligt. Vor einigen Tagen wurden die gesammelten Karten im Bundesgesundheitsministerium in Berlin übergeben.
Auch bei Kompressionstrümpfen sehen die Orthopädietechniker Eigenanteile von bis zu 40 Prozent auf die Patienten zukommen. Mit erheblichen „gesundheitlichen Folgeschäden“ rechnet die Innung, wenn Patienten auf dringend benötigte Kompressionstrümpfe verzichten.
Für jedes Hilfsmittel fallen grundsätzlich 10 Prozent Zuzahlung, mindestens fünf und höchstens 10 Euro an. Die Zuzahlungen müssen immer bezahlt werden, unabhängig davon ob der Lieferant den Festbetrag oder einen höheren Satz berechnet. So kann es vorkommen, dass Patienten einen Eigenanteil an den Orthopädietechniker zahlen und zusätzlich den Zuzahlungsbetrag aufbringen müssen.
Peter Appuhn
physio.de
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