Unsere Physiotherapie Praxis
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
unseres familiären Teams verfügen
Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
Fortbildungen ...
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
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Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
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steht die physiotherapeutische
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Die Bremer Kassenärzte müssen mit einer Flut von Überprüfungen rechnen. 390 von ihnen, das sind 25% aller niedergelassenen Ärzte in dem nördlichen Stadtstaat, haben bei Heilmitteln vom 3. Quartal 1999 bis zum 2. Quartal 2002 die Durchschnittswerte ihrer Fachgruppe überschritten.
Globalbudgets wurden zwar im November 2001 abgeschafft, doch gelten für die einzelnen ärztlichen Fachgruppen weiterhin bestimmte Richtgrößen, d.h. für jeden Patienten darf ein festgelegter Wert nicht überschritten werden. Liegt ein Kassenarzt mehr als 15% über seiner Richtgröße wird eine Überprüfung angeordnet. Zusätzlich wird für jedes Quartal der Durchschnittswert z.B. aller physiotherapeutischen Behandlungen einer Facharztgruppe ermittelt. Eine Überschreitung zieht auch in diesem Fall eine Überprüfung nach sich.
Die seit Juli 2002 geltenden Heilmittelrichtlinien und der Heilmittelkatalog bedeuten ein gewisses Maß an Sicherheit für die verordnenden Ärzte, können sie doch damit eine wirtschaftliche Verordnungsweise begründen. Ein Freibrief für die Überschreitung der Fach-Richtgröße oder der Durchschnittswerte sind sie dennoch nicht.
Liegt ein niedergelassener Arzt über den festgesetzten Werten und muss sich einer Überprüfung stellen, hat er die Möglichkeit, die Abweichung durch eine individuelle Praxisbesonderheit zu begründen. Praxisbesonderheiten können z.B. überdurchschnittlich viele Rentner oder Hausbesuche, aber auch die Spezialisierung auf bestimmte Störungsbilder sein.
Nur wenn der Arzt keine Begründung für sein Verordnungsverhalten liefern kann, wird er in Regress genommen und muss die durch die Überschreitung verursachten Kosten tragen.
Nach einem Bericht der „Ärzte Zeitung" wurde in Bremen für das zweite Halbjahr 1999 bei neun Praxen ein Arzneimittelregress ausgesprochen. Insgesamt mussten die betroffenen Praxen 250.000 Euro zahlen.
Um welche Summen es bei den oben beschriebenen Prüfungsanordnungen geht, steht noch nicht fest.
Peter Appuhn
physio.de
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