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Qualitätsmanagement in Arztpraxen: Noch gibt es keine Vereinbarungen
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung raten zur Zurückhaltung. „Warten Sie auf den Bundesausschuss!“
Das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) schreibt niedergelassenen Ärzten vor, ein Qualitätsmanagementsystem in ihren Praxen einzuführen. Ab 2005 sollen die Modelle in die Praxis umgesetzt werden. Qualitätssicherung war bisher bei den Ärztekammern angesiedelt, die diese Aufgaben der „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung“ (AQS) übertragen hatte. Die durch das GMG geänderten Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V (SGB) weisen nun dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die alleinige Zuständigkeit für alle Fragen rund um die Qualität im Gesundheitswesen zu.
In einer gerade veröffentlichten Erklärung berichtet der G-BA von der Übernahme der AQS-Projekte. Grundsätze und Empfehlungen zur Qualitätssicherung zu erarbeiten und Rahmenbedingungen festzulegen, das wird die G-BA-Mitglieder in den nächsten Monaten beschäftigen. Frühestens im dritten Quartal soll feststehen, wie ein verbindliches Qualitätsmanagement-System aussehen soll.
Die Vorstände von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) raten den Kassenärzten deshalb auch, nichts zu unternehmen, bevor der Bundessauschuss seine Vorgaben formuliert hat. Es sei erst sinnvoll zu investieren, wenn die Rahmenbedingungen feststehen, erklärt BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Unter der Überschrift „Qualitätsmanagement: Warten Sie auf den Bundesausschuss!“ heißt es dazu in einem Bericht der Ärztezeitung: „Den Gesetzestext in der Hand wollen viele Anbieter nun Ärzte dazu bringen, möglichst schnell ihr Konzept des Qualitätsmanagements umzusetzen. Lassen Sie sich aber auf keinen Fall drängen!“.
Soviel Klientel-Fürsorge würde man sich auch von den berufsmäßigen Vertretern der Physiotherapeuten wünschen. Statt lautstark die Trommel für Qualitätsmanagement-Modelle zu rühren, kann man es gar nicht oft genug sagen, für Physiotherapeuten gibt es überhaupt keine gesetzlichen Vorgaben. Und sollte es einmal dazu kommen, kann man auch dann noch gelassen darauf warten, was tatsächlich verlangt werden wird. Wer heute schon zugreift, hilft wohl eher den Verkäufern der Programme.
Peter Appuhn
physio.de
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In einer gerade veröffentlichten Erklärung berichtet der G-BA von der Übernahme der AQS-Projekte. Grundsätze und Empfehlungen zur Qualitätssicherung zu erarbeiten und Rahmenbedingungen festzulegen, das wird die G-BA-Mitglieder in den nächsten Monaten beschäftigen. Frühestens im dritten Quartal soll feststehen, wie ein verbindliches Qualitätsmanagement-System aussehen soll.
Die Vorstände von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) raten den Kassenärzten deshalb auch, nichts zu unternehmen, bevor der Bundessauschuss seine Vorgaben formuliert hat. Es sei erst sinnvoll zu investieren, wenn die Rahmenbedingungen feststehen, erklärt BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Unter der Überschrift „Qualitätsmanagement: Warten Sie auf den Bundesausschuss!“ heißt es dazu in einem Bericht der Ärztezeitung: „Den Gesetzestext in der Hand wollen viele Anbieter nun Ärzte dazu bringen, möglichst schnell ihr Konzept des Qualitätsmanagements umzusetzen. Lassen Sie sich aber auf keinen Fall drängen!“.
Soviel Klientel-Fürsorge würde man sich auch von den berufsmäßigen Vertretern der Physiotherapeuten wünschen. Statt lautstark die Trommel für Qualitätsmanagement-Modelle zu rühren, kann man es gar nicht oft genug sagen, für Physiotherapeuten gibt es überhaupt keine gesetzlichen Vorgaben. Und sollte es einmal dazu kommen, kann man auch dann noch gelassen darauf warten, was tatsächlich verlangt werden wird. Wer heute schon zugreift, hilft wohl eher den Verkäufern der Programme.
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