Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Diese Aussage hat zu einer nicht unerheblichen Verunsicherung bei vielen freiberuflichen Therapeuten geführt.
Gesundheitsministerkonferenz – was ist das?„Die Gesundheitsminister der 16 Bundesländer haben sich zu einer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zusammengeschlossen. Sie soll vor allem einheitliche Stellungnahmen gegenüber den Landesregierungen und der Bundesregierung erarbeiten.“ So die Eigendefinition des Gremiums.
Was hat die GMK beschlossen?
Die GMK tagt einmal im Jahr. Auf ihrer Sitzung im Jahr 1999 befasste sich die Konferenz u.a. mit den Themen Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, ärztliche Leitlinien und Pflegestandards. In diesem Zusammenhang beschlossen die Länderminister, alle Einrichtungen des Gesundheitswesens sollten bis zum 1. Januar 2005 “ein an dem Stand der Wissenschaft und Technik orientiertes Qualitätsmanagement“ einführen.
Welche rechtlichen Auswirkungen haben Beschlüsse der GMK?
„Die Beschlüsse sind nicht bindend“, erklärt das Gremium. Sie haben demnach ausschließlich einen empfehlenden Charakter. Auch eine entsprechende Gesetzesvorlage könnte die GMK nicht einbringen.
Besteht für Physiotherapie-Praxen Handlungsbedarf?
Nein. Es gibt kein entsprechendes Gesetz, dass Zertifizierungen zur Qualitätssicherung vorschreibt. Ob es dieses einmal geben wird, weiß momentan niemand. So es denn tatsächlich einmal gesetzliche Regelungen geben sollte, weiß heute auch niemand, wann das sein wird und schon gar nicht wie diese aussehen könnten. Der „Stand der Wissenschaft und Technik“ wird dann mit einiger Sicherheit nicht mehr der heutige sein. Wer sich heute für viel Geld ein Qualitätssiegel „kauft“, muss damit rechnen, dass es vielleicht einmal wertlos sein wird.
Peter Appuhn
physio.de
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