Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir Sie ab sofort in
Teilzeit (jeweils Di - Sa,
vormittags à ca. 3 - 4 h) für die
Behandlung unserer
Lipödem-Patient*innen nach der
Operation.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von manuellen
Lymphdrainagen sowie weiterer
lymphtherapeutischer
Maßnahmen
• Erstellung individueller
Behandlungspläne in enger
Abstimmung mit dem behandelnden
Arzt
• Betreuung und Beratung der
Patient*Innen während der gesamten
Therapiedauer
• Digitale Dokumenta...
suchen wir Sie ab sofort in
Teilzeit (jeweils Di - Sa,
vormittags à ca. 3 - 4 h) für die
Behandlung unserer
Lipödem-Patient*innen nach der
Operation.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von manuellen
Lymphdrainagen sowie weiterer
lymphtherapeutischer
Maßnahmen
• Erstellung individueller
Behandlungspläne in enger
Abstimmung mit dem behandelnden
Arzt
• Betreuung und Beratung der
Patient*Innen während der gesamten
Therapiedauer
• Digitale Dokumenta...
Eine private Krankenversicherung darf ihren Versicherten empfehlen, die Rechnungen eines Arztes nur nach vorheriger Prüfung durch die Kasse zu zahlen - so eine Entscheidung des Landgerichts München.
Ein Arzt hatte nach Meinung der Krankenkasse regelmäßig überhöhte Honorarforderungen gestellt. Ihren Mitgliedern riet die Kasse daraufhin, Rechnungen des Arztes erst einmal nicht zu bezahlen und sie der Kasse zur Prüfung vorzulegen. Einen unzulässigen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb und unerlaubte Rechtsberatung sah der Arzt in dem Vorgehen der Versicherung und klagte. Die Richter sahen das nicht so, die Kasse nehme nur ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten wahr. Sie dürfe nur nicht auf die Auswahl der Behandlungsmethoden Einfluss nehmen oder zum Wechsel des Arztes auffordern.
Aktenzeichen Landgericht München: 6 O 17192/01
Peter Appuhn
physio.de
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