Wenn Du in einem tollen Team, zu
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
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Eine private Krankenversicherung darf ihren Versicherten empfehlen, die Rechnungen eines Arztes nur nach vorheriger Prüfung durch die Kasse zu zahlen - so eine Entscheidung des Landgerichts München.
Ein Arzt hatte nach Meinung der Krankenkasse regelmäßig überhöhte Honorarforderungen gestellt. Ihren Mitgliedern riet die Kasse daraufhin, Rechnungen des Arztes erst einmal nicht zu bezahlen und sie der Kasse zur Prüfung vorzulegen. Einen unzulässigen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb und unerlaubte Rechtsberatung sah der Arzt in dem Vorgehen der Versicherung und klagte. Die Richter sahen das nicht so, die Kasse nehme nur ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten wahr. Sie dürfe nur nicht auf die Auswahl der Behandlungsmethoden Einfluss nehmen oder zum Wechsel des Arztes auffordern.
Aktenzeichen Landgericht München: 6 O 17192/01
Peter Appuhn
physio.de
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