Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Eine private Krankenversicherung darf ihren Versicherten empfehlen, die Rechnungen eines Arztes nur nach vorheriger Prüfung durch die Kasse zu zahlen - so eine Entscheidung des Landgerichts München.
Ein Arzt hatte nach Meinung der Krankenkasse regelmäßig überhöhte Honorarforderungen gestellt. Ihren Mitgliedern riet die Kasse daraufhin, Rechnungen des Arztes erst einmal nicht zu bezahlen und sie der Kasse zur Prüfung vorzulegen. Einen unzulässigen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb und unerlaubte Rechtsberatung sah der Arzt in dem Vorgehen der Versicherung und klagte. Die Richter sahen das nicht so, die Kasse nehme nur ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten wahr. Sie dürfe nur nicht auf die Auswahl der Behandlungsmethoden Einfluss nehmen oder zum Wechsel des Arztes auffordern.
Aktenzeichen Landgericht München: 6 O 17192/01
Peter Appuhn
physio.de
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