Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Deutschland hat mit der Verurteilung eines Arztes nach einem Zeitungsinterview gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Donnerstag gefällten Urteil. Die Straßburger Richter gaben damit einem 59 Jahre alten Augenarzt aus Blaubeuren (Baden-Württemberg) Recht.
Der Mann war 1995 vom Bezirksberufungsgericht für Ärzte in Tübingen zu einem Bußgeld in Höhe von 2000 Mark verurteilt worden. Anlass war ein Interview mit der "Schwäbischen Zeitung", in dem der Arzt von einem von ihm entwickelten neuartigen Laser-Operationsverfahren berichtete. Dem Artikel zufolge hatte er 400 Patienten erfolgreich operiert. Diesen Artikel, der mit einem Foto des Mediziners illustriert war, wertete die Disziplinarkammer als Eigenwerbung, die Ärzten untersagt ist.
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte diese Entscheidung als
"unangemessen". Die Presse habe die Aufgabe, über medizinische Fragen von allgemeinem Interesse zu berichten, heißt es in dem Urteil. Der Artikel habe das neue Operationsverfahren korrekt beschrieben. Auch seien die Aussagen des Arztes weder falsch noch irreführend gewesen. Die Disziplinarkammer habe nicht ausreichend zwischen den unterschiedlichen Aspekten abgewägt - den Interessen der anderen Ärzte, dem Gesundheitsschutz, dem Recht des Betroffenen auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Rolle der Presse in einer
demokratischen Gesellschaft.
Quelle: AFP
Hier der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Internet
Mein Profilbild bearbeiten