Suche Kollegin oder Kollegen, die
einfach Lust auf eine großzügig,
modern eingerichtete Praxis haben
und sich eigenständig und ohne
„Druck von oben“ austoben
wollen.
Angestellt selbstständig eben!
Über die anderen wichtigen Dinge
bei einem Treffen.
LG
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Damit gilt für den Notfalldienst die gleiche Regelung wie auch für den normalen Praxisbesuch: Jeweils der Erstkontakt im Quartal kostet zehn Euro Praxisgebühr. Damit endet das Hilfskonstrukt des so genannten planbaren Notfalls. Das heißt, auch wenn eine Behandlung im Notdienst absehbar ist, muss die Praxisgebühr künftig einmal eingezogen werden. Als planbarer Notfall zählte beispielsweise der Verbandwechsel am Wochenende nach einer Wundbehandlung.
Zu einer unbefristeten Regelung wird ab 1. Juli die Gleichbehandlung der Patienten bei den Psychotherapeuten. Auch hier gilt: Der erste Kontakt im Quartal lässt die Praxisgebühr fällig werden. Danach kann der ärztliche Psychotherapeut eine Überweisung ausstellen. Der psychologische Psychotherapeut beziehungsweise der Kinder- und Jugendpsychotherapeut gibt dem Patienten die bekannte Quittung mit. In beiden Fällen braucht der Versicherte bei einem im selben Quartal folgenden Praxisbesuch nicht nochmals zehn Euro zu entrichten. Diese Regelung galt bisher auch, allerdings nur zeitlich befristet bis 30. Juni. Nun ist aus dem Provisorium eine dauerhafte Lösung geworden. "Die Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Alles andere hätte die Patienten verwirrt - und die Psychotherapeuten hätten sich einer Ungleichbehandlung ausgesetzt gesehen", erläuterte Köhler.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
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