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Präventionsgesetz: Erste Lesung im Bundestag am 20. Januar
Inkrafttreten 2005 fraglich. Kritik von Krankenkassen und Experten.
Herbst, noch 2004 – der ursprüngliche Zeitplan für die Verabschiedung des Präventionsgesetzes ist gehörig ins Wanken geraten. Immerhin haben die Gesetzesautoren im Bundesgesundheitsministerium zum Jahresende noch einen ersten Entwurf des Werkes fertig gestellt. Gleichzeitig wurden die Termine für das Gesetzgebungsverfahren festgezurrt.
Schon am 12. Januar wird die Bundesregierung das geplante Gesetz im Bundestag einbringen. Die erste Lesung soll am 20. Januar stattfinden. Am 16. Februar werden die Präventionsexperten der Soziaversicherungsträger und Verbände nach Berlin reisen. In einer Anhörung vor den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses können sie dann ihre Standpunkte zu den neuen Regelungen kundtun. Der Bundesrat wird sein Votum erstmals am 18. Februar abgeben. Für den 16. März ist die zweite und dritte Lesung im Bundestag geplant. Wenn bis dahin alles wie vorgesehen geklappt hat, geht am 29. April die Schlussabstimmung über die Bundesratsbühne.
Ob das Präventionsgesetz tatsächlich in diesem Jahr in Kraft treten wird bezweifeln viele Fachleute. Es sei kaum anzunehmen, dass Krankenkassen und die anderen Träger der Sozialversicherung die benötigten Finanzmittel noch 2005 zur Verfügung stellen können. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2006 sei wahrscheinlicher.
Krankenkassen und Fachverbände sehen die neuen Möglichkeiten mit einiger Skepsis. Zu sehr auf die Primärprävention ausgerichtet sei das Gesetz, bemängelt die Internationale Gesellschaft für Prävention (IGP). Tertiärprävention, z.B. Rehabilitation, fände kaum Beachtung und die Steuerung der Maßnahmen bliebe allein den Krankenkassen überlassen. „Qualifizierte Leistungsanbieter aus der Gesundheitswirtschaft“ seien unzureichend eingebunden. Die IGP kritisierte auch die finanzielle Ausstattung der geplanten Präventionsstiftung. 250 Millionen Euro seien „nicht gerade üppig“. Der AOK-Bundesverband beklagt, dass Bund, Länder und Gemeinden lediglich die bereitgestellten Gelder der Krankenkassen umverteilen und selbst keine Mittel aufbringen.
Einzelheiten zu dem geplanten Präventionsgesetz finden Sie in unserem Bericht vom 21.10.04
Peter Appuhn
physio.de
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Schon am 12. Januar wird die Bundesregierung das geplante Gesetz im Bundestag einbringen. Die erste Lesung soll am 20. Januar stattfinden. Am 16. Februar werden die Präventionsexperten der Soziaversicherungsträger und Verbände nach Berlin reisen. In einer Anhörung vor den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses können sie dann ihre Standpunkte zu den neuen Regelungen kundtun. Der Bundesrat wird sein Votum erstmals am 18. Februar abgeben. Für den 16. März ist die zweite und dritte Lesung im Bundestag geplant. Wenn bis dahin alles wie vorgesehen geklappt hat, geht am 29. April die Schlussabstimmung über die Bundesratsbühne.
Ob das Präventionsgesetz tatsächlich in diesem Jahr in Kraft treten wird bezweifeln viele Fachleute. Es sei kaum anzunehmen, dass Krankenkassen und die anderen Träger der Sozialversicherung die benötigten Finanzmittel noch 2005 zur Verfügung stellen können. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2006 sei wahrscheinlicher.
Krankenkassen und Fachverbände sehen die neuen Möglichkeiten mit einiger Skepsis. Zu sehr auf die Primärprävention ausgerichtet sei das Gesetz, bemängelt die Internationale Gesellschaft für Prävention (IGP). Tertiärprävention, z.B. Rehabilitation, fände kaum Beachtung und die Steuerung der Maßnahmen bliebe allein den Krankenkassen überlassen. „Qualifizierte Leistungsanbieter aus der Gesundheitswirtschaft“ seien unzureichend eingebunden. Die IGP kritisierte auch die finanzielle Ausstattung der geplanten Präventionsstiftung. 250 Millionen Euro seien „nicht gerade üppig“. Der AOK-Bundesverband beklagt, dass Bund, Länder und Gemeinden lediglich die bereitgestellten Gelder der Krankenkassen umverteilen und selbst keine Mittel aufbringen.
Einzelheiten zu dem geplanten Präventionsgesetz finden Sie in unserem Bericht vom 21.10.04
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