Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
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Geregelt ist dies im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, das eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes bewirkte.
Schon seit dem 1.Januar müssen deshalb alle Betriebe, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, folgenden Hinweis in ihren Rechnungen aufnehmen:
"Der Rechnungsbetrag ist umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14 UStG."
Dies trifft auch für alle heilberuflich Tätigen zu, also auch Physiotherapeuten und alle anderen Heilmittelerbringer. Wir haben hier am 22.03. ausführlich darüber berichtet.
In vielen Presseveröffentlichungen und Diskussionen wird leider oft schlicht vergessen, dass es sich ausschließlich um eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) handelt.
Zusammengefasst ist festzuhalten, wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist und darauf in seiner Rechnung ausdrücklich hinweist, braucht auch keine Steuernummer anzugeben.
Peter Appuhn
physio.de
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