Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
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mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
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oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
Geregelt ist dies im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, das eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes bewirkte.
Schon seit dem 1.Januar müssen deshalb alle Betriebe, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, folgenden Hinweis in ihren Rechnungen aufnehmen:
"Der Rechnungsbetrag ist umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14 UStG."
Dies trifft auch für alle heilberuflich Tätigen zu, also auch Physiotherapeuten und alle anderen Heilmittelerbringer. Wir haben hier am 22.03. ausführlich darüber berichtet.
In vielen Presseveröffentlichungen und Diskussionen wird leider oft schlicht vergessen, dass es sich ausschließlich um eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) handelt.
Zusammengefasst ist festzuhalten, wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist und darauf in seiner Rechnung ausdrücklich hinweist, braucht auch keine Steuernummer anzugeben.
Peter Appuhn
physio.de
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