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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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Ein Rentnerehepaar aus Deutschland hatte während eines mehrmonatigen Aufenthalts auf Teneriffa Krankengymnastik, Massagen und Fangopackungen erhalten und die Kosten der Barmer Ersatzkasse (BEK) in Rechnung gestellt. Zusätzlich machten die lebenslustigen Ruheständler Laborleistungen und Arzneimittel geltend. Die Krankenkasse weigerte sich die beantragten 1.464 Euro zu bezahlen. Die Patienten klagten und hangelten sich durch die Instanzen. Da der Physiotherapeut in Spanien nicht zugelassen sei, müsse die BEK nicht zahlen, entschied sowohl das Sozial- wie auch das Landesozialgericht. Für die Labor- und Arzneileistungen fehle zudem die ärztliche Verordnung. Die Bundesrichter bestätigten mit ihrem Urteil jetzt diese Rechtauffassung, spielte einen kleinen Ball jedoch wieder an das Landesozialgericht Baden-Württemberg zurück. Die Richter dort sollen noch einmal den Zulassungsstatus des Physiotherapeuten überprüfen.
Fazit: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen im EU-Ausland in Anspruch genommene Leistungen ersetzen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine Zulassung des Leistungserbringers.
Das BSG schließt sich damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an, der bereits in mehreren Urteilen den Medizintourismus für rechtens erklärt hatte (wir berichteten). Der EuGH betonte allerdings, dass die Erstattung der angefallenen Kosten im Heimatland nur in Höhe der dort üblichen Sätze erfolgen kann.
Peter Appuhn
physio.de
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