Sie wollen mehr für sich und Ihre
Patient:innen erreichen? Wir geben
Ihnen das
Arbeits umfeld und die Ausstattung,
die Sie dafür brauchen.
Zum nächstmöglichen Zeit punkt
suchen wir Sie als
Physio therapeuten (m/w/d)
Stellennummer 0117_000052
in Voll- oder Teilzeit oder auf
Minijob-Basis mit unbefristeter
Einstellung und
flexiblen Arbeits zeiten für
unsere Physiotherapie-Abteilu...
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Minijob-Basis mit unbefristeter
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Jetzt haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Rahmenvereinbarung zum Quittungsgeschehen beschlossen. Bei der Aufnahme muss das Krankenhaus den Patienten schriftlich über das Recht auf eine Patientenquittung informieren. Entscheidet sich der Patient für die Quittung, muss er seinen Wunsch der Klinikverwaltung schriftlich mitteilen. Zwei Wochen nach seiner Entlassung hat er dazu Zeit. Kosten entstehen dem Versicherten nicht.
Die Quittung muss alle erbrachten Leistungen enthalten, Diagnosen, Entlassungs- und Verlegungstag. Zusätzlich müssen die Preise aufgeführt sein, die das Krankenhaus von der Kasse bezahlt bekommt.
Schon seit Anfang des Jahres können sich die Versicherten ihre Arztbesuche quittieren lassen. Verschwindend wenige Patienten machten bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es bedarf kaum hellseherischer Fähigkeiten, um der Krankenhausquittung mit ihrem bürokratischen Verfahren einen ähnlichen Misserfolg vorherzusagen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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