Für den Akutbereich in der
Orthopädie suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit eine/n
Physiotherapeut (m/w/d)
Die RKU- Universitäts- und
Rehabilitationsklinken Ulm sind
Kliniken der Maximalversorgung. Die
Orthopädische Universitätsklinik
mit Querschnittgelähmtenzentrum
sowie die Neurologische
Universitätsklinik mit Stroke Unit
bilden zusammen mit der Klinik für
Anästhesiologie, Intensivmedizin
und Schmerztherapie den Akutbereich
des RKU. Das Zentrum für
Integrierte Re...
Orthopädie suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit eine/n
Physiotherapeut (m/w/d)
Die RKU- Universitäts- und
Rehabilitationsklinken Ulm sind
Kliniken der Maximalversorgung. Die
Orthopädische Universitätsklinik
mit Querschnittgelähmtenzentrum
sowie die Neurologische
Universitätsklinik mit Stroke Unit
bilden zusammen mit der Klinik für
Anästhesiologie, Intensivmedizin
und Schmerztherapie den Akutbereich
des RKU. Das Zentrum für
Integrierte Re...
In übersichtlicher Form sind dort die Rechte und Pflichten der Patienten und der im Gesundheitswesen Tätigen zusammengestellt. In der Zukunft wird es Patienten, aber auch den Angehörigen der Gesundheitsberufe leichter fallen, auf bestehendes Recht hinzuweisen und seine Durchsetzung zu verlangen. Beratung, Behandlung, Information und Aufklärung sind die Themen, die ausführlich und in klarer, verständlicher Sprache die Beziehungen im Medizinbetrieb benennen. Hier einige Beispiele aus der umfangreichen Sammlung, die als Bestandsaufnahme geltenden Rechts verstanden werden will:
Der Patient hat Anspruch auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung.
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit dem Patienten abzustimmen.
Die Krankenkasse muss den Patienten auf dessen Wunsch individuell über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beraten.
Der Patient hat das Recht, Arzt und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht.
"Mit der Patientencharta und auch mit dem von der Regierungskoalition geplanten Patientenschutzbeauftragten werden die Rechte und Interessen der Patienten entscheidend gestärkt“, so die Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt, anlässlich der Vorstellung der Charta.
Den vollständígen Text der Patientencharta finden Sie hier auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Peter Appuhn
physio.de
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