Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sollten an Entscheidungen über Kassenleistungen stärker beteiligt werden. Zu diesem Ergebnis kamen Experten auf einem Symposium der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen im Bundesgesundheitsministerium in Berlin.
Patientenvertreter sind seit der Neuorientierung des Gemeinsamen Bundessauschusses (G-BA) im Januar 2004 an allen Beratungen beteiligt. Dies sei durchaus positiv zu bewerten, stellte die Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Ruth Schimmelpfennig-Schütte, fest. Bis dahin war das Gremium nur mit Ärzte- und Krankenkassenabgesandten bestückt. Geheimbündlerisch gaben sich die Mitglieder des damaligen Bundessauschusses der Ärzte und Krankenkassen unter dem Vorsitz des ehemaligen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Karl Jung. Was da eigentlich passierte wusste niemand, kaum etwas drang an die Öffentlichkeit.
Die nun seit bald zwei Jahren amtierenden Vertreter der Patienten haben entscheidenden Anteil an der neuen Transparenzpolitik des G-BA. Das bloße Anhörungsrecht wird der Bedeutung der Patientendelegierten aber nicht gerecht. Sie sollten als „unmittelbar Betroffene“ auch stimmberichtigt sein, ist Sozialrichterin Schimmelpfennig-Schütte überzeugt. Die Auseinandersetzung um die Sondennahrungsrichtlinie habe die Notwendigkeit einer stärkeren Mitwirkung deutlich gemacht. Es waren besonders Betroffenengruppen, die auf die wenig menschenfreundlichen Bestimmungen zur künstlichen Ernährung aufmerksam machten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte deshalb die Richtlinie beanstandet und eine eigene in Kraft gesetzt.
Trotz ihrer zahnlosen Rechte haben die Patientenvertreter im G-BA einige Wirkung entfaltet, berichtete Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. So sorgten sie dafür, dass die Definition „chronisch krank“ realistischer gefasst wurde und auch die Lockerung der ursprünglich stark restriktiven Fahrtkostenregelung ist den engagiert streitenden Patienten zu verdanken. Verbraucherschützer Etgeton hat aber auch Illusionen auf dem Feld seiner Arbeit im Bundesausschuss gelassen. Ärzte kämpfen für eine effektive Gesundheitsversorgung, und Krankenkassen wollen Geld sparen, dachte er vor seiner G-BA-Tätigkeit. In Wahrheit jedoch säßen sie beide auf der Einschränkungsseite, musste Etgeton feststellen. Nur die Anwälte der Patienten würden sich für eine angemessene Versorgung stark machen.
Peter Appuhn
physio.de
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Patientenvertreter sind seit der Neuorientierung des Gemeinsamen Bundessauschusses (G-BA) im Januar 2004 an allen Beratungen beteiligt. Dies sei durchaus positiv zu bewerten, stellte die Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Ruth Schimmelpfennig-Schütte, fest. Bis dahin war das Gremium nur mit Ärzte- und Krankenkassenabgesandten bestückt. Geheimbündlerisch gaben sich die Mitglieder des damaligen Bundessauschusses der Ärzte und Krankenkassen unter dem Vorsitz des ehemaligen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Karl Jung. Was da eigentlich passierte wusste niemand, kaum etwas drang an die Öffentlichkeit.
Die nun seit bald zwei Jahren amtierenden Vertreter der Patienten haben entscheidenden Anteil an der neuen Transparenzpolitik des G-BA. Das bloße Anhörungsrecht wird der Bedeutung der Patientendelegierten aber nicht gerecht. Sie sollten als „unmittelbar Betroffene“ auch stimmberichtigt sein, ist Sozialrichterin Schimmelpfennig-Schütte überzeugt. Die Auseinandersetzung um die Sondennahrungsrichtlinie habe die Notwendigkeit einer stärkeren Mitwirkung deutlich gemacht. Es waren besonders Betroffenengruppen, die auf die wenig menschenfreundlichen Bestimmungen zur künstlichen Ernährung aufmerksam machten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte deshalb die Richtlinie beanstandet und eine eigene in Kraft gesetzt.
Trotz ihrer zahnlosen Rechte haben die Patientenvertreter im G-BA einige Wirkung entfaltet, berichtete Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. So sorgten sie dafür, dass die Definition „chronisch krank“ realistischer gefasst wurde und auch die Lockerung der ursprünglich stark restriktiven Fahrtkostenregelung ist den engagiert streitenden Patienten zu verdanken. Verbraucherschützer Etgeton hat aber auch Illusionen auf dem Feld seiner Arbeit im Bundesausschuss gelassen. Ärzte kämpfen für eine effektive Gesundheitsversorgung, und Krankenkassen wollen Geld sparen, dachte er vor seiner G-BA-Tätigkeit. In Wahrheit jedoch säßen sie beide auf der Einschränkungsseite, musste Etgeton feststellen. Nur die Anwälte der Patienten würden sich für eine angemessene Versorgung stark machen.
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