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Nur abgespeckte Gesundheitsreform in Kraft getreten
Die heftig umstrittene Gesundheitsreform der rot-grünen Bundesregierung ist im Januar nur in Teilen in Kraft getreten. Hintergrund war, dass das Gesetz im Bundesrat scheiterte. Auch im Vermittlungsverfahren konnte keine Einigung erzielt werden. Daraufhin entschloss sich Rot-Grün, nur die nicht-zustimmungspflichtigen Teile der Gesundheitsreform 2000 in Kraft treten zu lassen. Nachfolgend Details der abgespeckten Version:
AUSGABENBEGRENZUNG: Das zum 1. Januar geplante Globalbudget, mit dem den Ausgaben im Gesundheitswesen ein Riegel vorgeschoben werden sollte und das auf heftigen Widerstand vor allem in der Ärzteschaft gestoßen war, entfiel. Stattdessen wurden die Einzelbudgets für Ärzte, Zahnärzte, Arzneien und Krankenhäuser verlängert. Experten gingen zum Jahresbeginn davon aus, dass das Budget insgesamt bei 260 Milliarden Mark liegen dürfte. Eine Expertengruppe hat die Aufgabe, alle zwei Jahre die Versorgungslage zu prüfen.
BUDGETHAFTUNG: Kassen und Ärzte sollen jedes Jahr ein Budget für Arzneien und Heilmittel aushandeln. Zunächst haftet der einzelne Arzt bei Überschreitungen. Sollte dies die Lücke nicht ausgleiche, müssen alle Ärzte einer Region kollektiv bis zu fünf Prozent der Budgetsumme zurückzahlen.
ARZNEIEN: Die Positivliste, in der alle zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu verschreibenden Medikamente aufgeführt werden sollen, soll zwar erarbeitet werden. Ihre Einführung steht aber unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat zustimmt.
KRANKENHAUS: Das neue Preissystem der Fallpauschalen mit Ausnahme der Psychiatrie soll in den Krankenhäusern flächendeckend ausgeweitet werden. Die geplante Reform der Krankenhausfinanzierung wurde gestrichen - sie ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
HONORARE: Die Rolle der Hausärzte soll gestärkt werden. Sie erhalten einen eigenen Honorartopf. Daneben können Krankenkassen ein Hausarzt-Abo erproben: Patienten, die generell nur mit Überweisungen zum Facharzt gehen, können nachträglich einen Bonus bekommen.
KUREN: Die Zuzahlung sinkt im Westen von 25 auf 17 Mark täglich und von 20 auf 14 Mark pro Tag im Osten. Außerdem wird die Begrenzung bei Vorsorge- und Reha-Kuren auf drei Wochen nicht mehr so streng gehandhabt.
BEHANDLUNG: Die verschiedenen Ärztegruppen und Krankenhäuser sollen enger zusammenarbeiten. Im Zuge dessen sollen Versorgungsnetze aufgebaut werden. Ziel dabei ist, die Qualität zu verbessern und gleichzeitig Geld zu sparen. Daneben sollen Prävention und Rehabilitation gestärkt werden. Die Kassen haben die Möglichkeit, Präventionsmaßnahmen zu bezuschussen.
Quelle: A.Fraedrich/ Berlin (ddp).
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AUSGABENBEGRENZUNG: Das zum 1. Januar geplante Globalbudget, mit dem den Ausgaben im Gesundheitswesen ein Riegel vorgeschoben werden sollte und das auf heftigen Widerstand vor allem in der Ärzteschaft gestoßen war, entfiel. Stattdessen wurden die Einzelbudgets für Ärzte, Zahnärzte, Arzneien und Krankenhäuser verlängert. Experten gingen zum Jahresbeginn davon aus, dass das Budget insgesamt bei 260 Milliarden Mark liegen dürfte. Eine Expertengruppe hat die Aufgabe, alle zwei Jahre die Versorgungslage zu prüfen.
BUDGETHAFTUNG: Kassen und Ärzte sollen jedes Jahr ein Budget für Arzneien und Heilmittel aushandeln. Zunächst haftet der einzelne Arzt bei Überschreitungen. Sollte dies die Lücke nicht ausgleiche, müssen alle Ärzte einer Region kollektiv bis zu fünf Prozent der Budgetsumme zurückzahlen.
ARZNEIEN: Die Positivliste, in der alle zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu verschreibenden Medikamente aufgeführt werden sollen, soll zwar erarbeitet werden. Ihre Einführung steht aber unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat zustimmt.
KRANKENHAUS: Das neue Preissystem der Fallpauschalen mit Ausnahme der Psychiatrie soll in den Krankenhäusern flächendeckend ausgeweitet werden. Die geplante Reform der Krankenhausfinanzierung wurde gestrichen - sie ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
HONORARE: Die Rolle der Hausärzte soll gestärkt werden. Sie erhalten einen eigenen Honorartopf. Daneben können Krankenkassen ein Hausarzt-Abo erproben: Patienten, die generell nur mit Überweisungen zum Facharzt gehen, können nachträglich einen Bonus bekommen.
KUREN: Die Zuzahlung sinkt im Westen von 25 auf 17 Mark täglich und von 20 auf 14 Mark pro Tag im Osten. Außerdem wird die Begrenzung bei Vorsorge- und Reha-Kuren auf drei Wochen nicht mehr so streng gehandhabt.
BEHANDLUNG: Die verschiedenen Ärztegruppen und Krankenhäuser sollen enger zusammenarbeiten. Im Zuge dessen sollen Versorgungsnetze aufgebaut werden. Ziel dabei ist, die Qualität zu verbessern und gleichzeitig Geld zu sparen. Daneben sollen Prävention und Rehabilitation gestärkt werden. Die Kassen haben die Möglichkeit, Präventionsmaßnahmen zu bezuschussen.
Quelle: A.Fraedrich/ Berlin (ddp).
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