Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
Also, von vorne: Am 04.03 setzte der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ein Anhörungsverfahren zur Novellierung der Heilmittelrichtlinie in Gang. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) wurde aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Die BHV ist ein Zusammenschluss aller Berufsverbände der Physiotherapeuten, Masseure, Ergotherapeuten und Logopäden.
Die Arbeitsgemeinschaft in Köln hat ihre Vorstellungen zum Thema in einem Schreiben am 08.04 niedergelegt. Ein Bote wurde auf den Weg geschickt, er sollte den Brief beim Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ebenfalls in Köln beheimatet, abgeben. Wie vor jeder anständigen Behörde sitzt am Eingang des Bundesausschusses ein Pförtner. Das gewichtige Schreiben in der Hand erreicht Hermes das Ziel seiner Bemühungen. Jedoch, was muss er sich von dem Hüter des Gebäudes anhören: "Der Bundesausschuss wohnt hier nicht mehr". Den Brief nahm er nicht an, und der wackere Bote kehrte zurück zum Sitz der BHV. Leider können wir Ihnen nicht berichten, was weiter mit dem Brief geschah. Wir wissen es nicht.
Die AOK Thüringen jedenfalls hat erklärt, "dass im Anhörungsverfahren zur Novellierung der Heilmittelrichtlinie keine ablehnende Stellungnahme der Verbände eingegangen sei“. Dies lesen wir heute auf der Internet-Seite des ZVK. Der Geschäftsführer des BHV, Christian Esser, gleichzeitig Geschäftsführer des ZVK, hat uns dort diese kleine Geschichte erzählt.
Was er uns nicht erzählt: Wie sieht sie aus die Stellungnahme der versammelten Berufsverbände zur Heilmittelrichtlinie? Die Antwort wäre für die Ausübenden der Heilmittelberufe vielleicht von einigem Interesse.
Peter Appuhn
physio.de
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