Für die PhysioSport 360" GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
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Im Rahmen der Verhandlungen zu den neuen Heilmittelrichtlinien (HMR) sollte dieses Muster vereinfacht werden. Ziel war es, mögliche Fehlerquellen für Ärzteschaft und Heilmittelerbringer zu minimieren. So wird es z.B. nur noch dieses eine Formular für alle Heilmittelbereiche geben (wir berichteten). Dass es nun schon veröffentlicht wurde, hat laut KBV einen plausiblen Grund. Die Hersteller der Praxissoftware benötigen einen ausreichenden Vorlauf, um rechtzeitig zum 1. Oktober 2020 ihre Software dem neuen Formular anpassen zu können.
In den einschlägigen Medien wird dieser Vordruck bereits kurz nach Erscheinen massiv verbreitet und kommentiert. Die Reaktionen gehen von Entsetzen über Unsicherheit bis hin zu Erstaunen. Vor allem die Spalte “Leistungserbringer” auf der Rückseite läßt aufhorchen. Die KBV stellt klar, dass diese auf Wunsch des GKV-Spitzenverbandes eingefügt wurde. Hier solle dann jeder Termin durch den Behandler einzeln mit einem Kürzel quittiert werden. Die maßgeblichen Berufsverbände wollen hiervon jedoch nichts wissen. Sie befürchten einen unnötigen Anstieg des Bürokratieaufwands.
Praxisbetreiber hingegen befürchten immer gläserner zu werden, da durch die Kürzel u.a. nachvollziehbar ist, wie viele Stunden jeder Mitarbeiter arbeitet. Ihnen fehlt auch jeder Hinweis auf die Taxierungsfelder, die bislang für die Rezeptabrechnung wichtig waren. Hierzu gibt es bislang keine erklärenden Angaben durch die KBV.
Dass auf dem Muster rückseitig bei der Empfangsbestätigung die Zeile 13 fehlt, wurde von allen Seiten mit Humor quittiert. Dieses hat die KBV allerdings bereits als Fehler eingeräumt und wird ihn vor Drucklegung der neuen Formulare noch korrigieren.
Der Spitzenverband der Heilmittelerbringer (SHV) sowie die meisten maßgeblichen Berufsverbände veröffentlichten umgehend gleichlautende Reaktionen, nach denen es bislang gar keinen Konsens bezüglich Formular Muster 13 gäbe. Sie zeigten sich erbost, dass dieser Entwurf herausgegeben wurde und kritisierten, dass man von Verhandlungen auf Augenhöhe Anderes erwarte.
Die Gesetzeslage diesbezüglich scheint jedoch eindeutig zu sein. Im SGB V ist geregelt, dass die Gestaltung der Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband ausgehandelt wird.
Welche Angaben auf der Heilmittelverordnung durch die Leistungserbringung und den Behandler zukünftig zwingend notwendig sein werden (sprich, ob der Therapeut jetzt sein Kürzel zu jeder Behandlung abgeben muss), das wird jetzt zwischen den maßgeblichen Verbänden und den Krankenkassen vereinbart und zwar im Zuge der Verhandlungen zum neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag.
Kommentar der Redaktion:
Rein juristisch ist der KBV und dem GKV-Spitzenverband nichts vorzuwerfen. Ob es aber menschlich und fachlich klug war, bei der Erarbeitung des neuen Vordruckes die Vertreter der Heilmittelerbringer kaum mit einzubinden, darf bezweifelt werden. Wir meinen nicht ... und wären wir böswillig, könnten wir es sogar als eine Demonstration der Geringschätzung der Therapeuten seitens der KBV und des GKV-Spitzenverbandes werten.
Lesen Sie hier wie sich im Fortgang des Ganzen der erste und einzige Physiotherapeut im Deutschen Bundestag, Dr. Roy Kühne, der Sache angenommen hat.
OG / physio.de
update vom 7.12.2020:
Da es immer wieder zu der Frage kam, in welchem Format der neue Vordruck zu erwarten sei, fragte physio.de offiziell bei der Formularkommission nach. Antwort der zuständigen Referentin: "Das Muster 13 hat wie bisher das Format DIN A 5."
update Dezember 2023
Viel Diskussion gibt es immer wieder über die Verwendung der sog. "Gänsefüßchen". Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass hierzu in dem eigens erstellten Fragen-Antwort-Katalog zur Einführung des neuen Rezeptvordruckes Folgendes steht:
"Ist vertraglich nichts Anderes geregelt, so muss die Maßnahme eindeutig beschrieben sein z.B. 'Sprachtherapie – 30'. Soweit es Maßnahmen Abkürzungen aus dem Heilmittel-Katalog z.B. „KMT“ gibt, können diese genutzt werden.
Ab der zweiten Einheit können Wiederholungszeichen genutzt werden."
KBVGKV-SpitzenverbandRezept
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Alexander Lack schrieb:
Diese Prüfung ist Geschichte
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Zegula Stephanie schrieb:
Was ich mich frage, wie das mit der Verordnungsmenge geregelt werden soll. Ok, es gibt soweit ich verstanden habe eine maximale Menge, die im heilmittelkatalog festgelegt ist. Jedoch jeder Arzt kann bis zur maximalen Menge verschreiben. Was mache ich, wenn der Patient von unterschiedlichen Ärzten VO mit der gleichen Diagnose bringt? Wie prüfe ich bei neuen Patienten, die wievielte VO das ist?
:hushed:
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Dominik Plewan schrieb:
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Gabriele Palmen schrieb:
Nur die Kurzform,die Heilmittelverordnungen die wir seit 2004 haben funktionieren nach 16 jahren immer noch nicht, von 3 Rezepten müssen wir nach Prüfung der Rezepte 1bis 2 Rezepte reklamieren und mit den Praxen telefonieren bzw.den Patient in die Praxis zurück schicken, sehr zum Ärger aller Betroffenen.Meine Rezeptionskraft konnte mir früher mal eine Maschine Wäsche anstellen oder auch mal Wäsche weg räumen bzw.auch andere organisatorische Dinge erledigen das funktioniert nicht mehr, sie ist ja nur noch mit Prüfungen der Rezepte beschäftigt.Die Bürokratie wird immer mehr,der Verwaltungsaufwand für so eine kleine Praxis wie unsere, der ist einfach zu hoch.Eine zusätzliche Bürokraft kann ich mir nicht leisten, denn dann bleibt ja nichts mehr übrig.Wir haben sehr viele MLD Patienten und die Entlohnung ist nach wie vor beschämend, ein Handwerker würde für diesen Lohn nicht arbeiten.Gott sei Dank habe ich nur noch ein paar Jahre bis zur Rente, die werde ich auch noch schaffen, mir tun nur die jungen Kollegen leid.Meine Halbtagsangestellte will die Praxis nicht übernehmen, sie sieht was da alles dran hängt wenn sie von mir hört wieviel Zeit ich am Wochenende mit Bürokratie verbringe.Mir macht mein Beruf den ich 39 Jahre ausübe nach wie vor Spaß, aber der wird einem genommen durch immer mehr bürokratische Hürden.Traurig in welche Richtung wir gehen.Früher haben wir über die totale Überwachung in der DDR geschimpft, aber wir sind auf dem Besten Weg dahin.
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https://www.physio.de/community/news/neuer-rezeptvordruck-kuehne-fragt-logo-deutschland-antwortet/99/10076/1
Liest du gleich die zweite Anmerkung unter "Kritik an Seite 2"
Die Frage ist eher, ob das irgendjemand von den Verantwortlichen interessiert. Meist nicht.
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Susulo schrieb:
Doch, hier macht sich jemand Gedanken:
https://www.physio.de/community/news/neuer-rezeptvordruck-kuehne-fragt-logo-deutschland-antwortet/99/10076/1
Liest du gleich die zweite Anmerkung unter "Kritik an Seite 2"
Die Frage ist eher, ob das irgendjemand von den Verantwortlichen interessiert. Meist nicht.
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Susanne Heinzerling schrieb:
Die neuen VO Vordrucke sind nicht für ältere Menschen zum Unterschreiben geeignet. Das Unterschriftenfeld ist auch nicht für Menschen mit längerem Namen gedacht. Wo z.B. kann Frau Leutheusser-Schnarrenberger unterschreiben? Auch das Feld für die Datumseingabe ist viel zu klein. Macht sich keiner mal Gedanken über die Nutzbarkeit im Alltag?
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