Die Physio Company in Tegel sucht
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Physiotherapie und der
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uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Selbstständige und niederlassungsfreudige Physiotherapeuten haben es jetzt einfacher, kollidierten doch bisher die Zulassungsbestimmungen der Krankenkassen in einigen Punkten mit der Arbeitsstättenverordnung.
Damit wir jetzt aber auch alle wissen, was überhaupt Arbeitsstätten sind, lassen wir doch einfach die Weisheit des Gesetzgebers auf uns wirken: „Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben“. Und was ist ein Arbeitsplatz? „Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen“. Jetzt, wo Sie Bescheid wissen, sehen Sie die wechselnden Räume Ihres täglichen Arbeitslebens doch mit ganz anderen Augen, oder?
Artikel vom 26.05.04 mit weiteren Informationen zum Thema.
Ihre Arbeitsplätze lieben die deutschen Arbeitnehmer. Jedenfalls vermeiden sie es immer häufiger wegen Krankheit denselben fernzubleiben. Auch im August ist der Krankenstand weiter gesunken. 2,67 Prozent beträgt er nur noch, nie lag er niedriger. Von Januar bis August ist der Krankenstand gegenüber dem Vorjahreszeitraum demnach um nahezu zehn Prozent zurückgegangen.
Schon bei der Bekanntgabe der Zahlen für das erste Halbjahr 2004 hörte Ulla Schmidt den Mantel der Geschichte rauschen, und auch jetzt wieder spricht das Bundesgesundheitsministerium vom „historischen Tiefststand“. Am gesündesten waren die Mitglieder der Betriebskrankenkassen (2,21 Prozent). Die Seefahrt dagegen produziert immer noch überdurchschnittliche Krankheitsraten (Seekrankenkasse: 5,92 Prozent).
Das Grundrecht auf Selbstbestimmung sahen naturheilkundlich orientierte Ärzte verletzt. Sie klagten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe gegen den Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel seien damit über Gebühr benachteiligt, bemängeln die Kläger. Das BVG wies die Klage gestern ab. Die Ärzte sollen den üblichen Instanzenweg über die Sozialgerichte gehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte eine Liste mit Ausnahmen festgelegt, die dort aufgeführten Pillen müssen weiter von den Krankenkassen erstattet werden. Sozialrichter werden nun prüfen, ob weitere homöopathische Mittel aufgenommen werden müssen.
Peter Appuhn
physio.de
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