In unserer modernen und
wunderschönen Schlosspraxis
verbinden wir klassische
Physiotherapie mit evidenzbasierter
Trainingswissenschaft und
alternativen osteopathischen
Verfahren. Wir suchen ein
sympathisches Teammitglied, dass zu
uns und unseren Patienten passt.
WAS DU BEI UNS BEWEGST
Ganzheitliche Betreuung Du planst
und begleitest Patienten
eigenverant...
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Laut einer Studie der Universität Bielefeld haben mehr als 50 Prozent der Menschen erhebliche Probleme, Gesundheitsinformationen richtig zu verstehen. Ärzte und Apotheker helfen meist nicht wirklich weiter und auch Doktor Google sorgt eher für Verwirrung als für Aufklärung. Aufgrund der Präsentation der Inhalte können mittels des Online-Portals sehr viele grundlegende Informationen gut transportiert werden.
Zunächst sollen Informationen über 200 Krankheitsbilder verfügbar sein – diese Liste wird jedoch ständig erweitert. Neben übersichtlich gestalteten Informationen und anschaulichen Grafiken gibt es auch Links zu weiterführenden Informationen. Für die Seiten gibt es Hilfestellungen in Gebärdensprache sowie in leichter Sprache. Eine ICD10-Code-Suche, Hinweise auf Patientenrechte sowie eine Arzt- und Krankenhaussuche ist ebenfalls integriert.
Vor drei Jahren gründete sich unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Gröhe die „Allianz für Gesundheitskompetenz“, die den Anstoß für dieses Portal gab. Ihr gehören unter anderem die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat, die Apothekerverbände sowie die Verbraucherzentralen an. Auch der Spitzenverband der Heilmittelerbringer (SHV) ist in dieser Allianz vertreten.
Verantwortlich für das Portal sind das BMG, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und das Robert-Koch-Institut (RKI). AOK-Bundesverband und Robert-Bosch-Stiftung fördern das Projekt.
O.G. / physio.de
update vom 10.11.2020
Wie heute bekannt wurde, schloss das BMG mit Google einen Kooperationvertrag. Künftig erscheinen die Ergebnisse des Gesundheitsportal bei einer Google-Suche in einem prominent hervorgehobenen Info-Kasten. Getreu dem Motto von Jens Spahn: „Was nützt es Ihnen, wenn Sie die besten evidenzbasierten Informationen zusammenführen und auf ein Internetportal stellen, wenn das kein Mensch findet ..."
Anderen Suchmaschinen biete man laut BMG diese Art der Kooperation ebenfalls an.
update vom 10.2.2021
Oben genannte Kooperation benachteilige private Gesundheitsportale, so das Landgericht München heute in einer einstweiligen Verfügung. Es untersagte daher bis zum Abschluss der Hauptverhandlung die diesbezügliche Zusammenarbeit von Google und dem Bundesgesundheitsministerium. Wann diese Hauptverhandlung stattfinden werde, dazu machte das Gericht keine Angaben.
update vom 16.4.2021
Mittlerweile ist das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Geklagt hatte der Medienkonzern Hubert Burda Media.
update vom 28.6.2023
Am 28. Juni 2023 entschied das Landgericht Bonn, dass ein "Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel [...] die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns" überschreitet und hat das Ministerium dazu verurteilt, das "sog. Nationale Gesundheitsportal 'gesund.bund.de' nicht länger mit pressemäßig aufbereiteten Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen zu betreiben bzw. anzubieten." Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat hiergegen allerdings fristgerecht Berufung eingelegt.
update vom 9.2.2024
Die Berufung hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) entschied, dass das Landgericht Bonn den Fall nicht verhandeln hätte dürfen, da es nicht zuständig sei; ergo hob das OLG das Urteil auf und verwies den Streitfall an das seiner Meinung nach zuständige Verwaltungsgericht Köln.
update vom 15.10.2026:
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 13.10.2026, dass die Internetseite des Ministeriums nicht gegen Art. 5 GG verstößt.
Bei dem vom Wort & Bild Verlag (Apotheken-Umschau) ins Felde geführte Argument der "Staatsferne der Medien" handele es sich um ein unmittelbar an den Staat gerichtetes absolutes Funktionsverbot, das diesem untersagt, sich auf dem Gebiet der Medien zu betätigen. Sinn und Zweck dieses Verbots ist der Schutz des demokratischen Meinungsbildungsprozesses, der sich frei von staatlichen Einflüssen vom Volk zu den Staatsorgangen, also "von unten nach oben" vollziehen soll.
Gegen das Urteil können die Beteiligten wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Berufung gehen.
BMGWebsiteStudieGesundheitskompetenzSHVBerufsverbändeRobert-Koch-InstitutIQWiGAOKOnline-Portal
Global zugänglich.
Manualtherapeuten und Chirurgen und Bilderstellungs-Stationen sowie Labore werden vermutlich anfänglich noch erforderlich sein.
Aber gut instruiert, ist MT durch Übungen ersetzbar(eigentlich sogar besser so), und da ein Chirurg Instrumente benutzt, ist er durch Roboterarme ersetzbar. Labortests sind vollautomatisierbar.
Optische Erkennung ist mit künstlicher Intelligenz potentiell viel besser.
Jeglicher Kranken/Gesundheitskassenservice ist schon länger vollautomatisierbar.
Fälschungssicherheit und Prozesssicherheit über Kryptowährung mit Smartcontracts.
Vermutlich kann das Gesundheitsportal sogar profitabel sein, aber es sollte in staatlicher Hand bleiben/nicht Gewinnmaximierung betreiben.
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Philipp Morlock schrieb:
Es wäre wichtig die Gesundheitsportal-Software Lokal laden zu können, offline, ohne Identifikation.
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Philipp Morlock schrieb:
Man kann sich vorstellen dass da irgendwann eine virtuelle Arztpraxis ist, bei welcher man sich Mobil per Fingerabrucksensor und Gesichts/Stimmerkennung anmeldet und von künstlicher Intelligenz befragt, begutachtet und diagnostiziert/therapiert/instruiert wird.
Global zugänglich.
Manualtherapeuten und Chirurgen und Bilderstellungs-Stationen sowie Labore werden vermutlich anfänglich noch erforderlich sein.
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