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Nachrichten aus den Krankenkassen-Büros
Befreiungs-Bürokratie. Verzicht auf Arztbesuche. Austrittswillige BKK-Taunus-Mitglieder können weiter hoffen.
Papierberge türmen sich vor den Sachbearbeitern der Deutschen Betriebskrankenkasse. Bis zum Jahresende rechnet die Kasse mit 45.000 Zuzahlungsbefreiungsanträgen. Vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform waren es noch rund 30.00 Anträge jährlich. Einen immens gestiegenen Verwaltungsaufwand beklagt die nach eigenen Angaben größte Betriebskrankenkasse, ein Zusammenschluss der früheren BKK Post, Telekom und Volkswagen. Höhere Arzneimittelkosten, die neue Regelung für chronisch Kranke und die auf das Kalenderjahr begrenzte Befreiung lassen die Kassenbürokratie wuchern. Für jeden gestellten Antrag rechnet die Krankenkasse mit einem dreifach höheren Aufwand als in früheren Zeiten. Mit Überstunden und Samstagarbeit versuchen die Kassenmitarbeiter der Antragsflut gerecht zu werden. Achim Kolanoski, Vorstandsmitglied der Deutschen BKK, zweifelt, ob die Zuzahlungen zu Mehreinnahmen der Krankenkassen führen. Sie könnten durch die steigenden Verwaltungskosten aufgefressen werden.
8,5 Prozent der DAK-Versicherten haben auf einen Arztbesuch verzichtet, weil sie keine Praxisgebühr bezahlen wollten. Statt sich krankschreiben zu lassen haben sie es vorgezogen arbeiten zu gehen. Dies ist das Ergebnis einer gestern vorgestellten Umfrage der DAK.
Versicherte, die der Taunus Betriebskrankasse den Rücken kehren wollen, können weiter hoffen. Das Sozialgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, die Kasse muss ein Sonderkündigungsrecht auch für Neumitglieder einräumen. Die einstmalige Billig-Krankenkasse hatte ihren Beitrag zum 1. April auf 13,8 Prozent ansteigen lassen. Ihre verärgerten Mitglieder wollte sie aber nicht ziehen lassen und argumentierte, durch die die Fusion mit der BKK Braunschweig sei rechtlich eine neue Krankenkasse entstanden. Neue Mitglieder könnten dann erst nach 18 Monaten kündigen. Die Frankfurter Richter sahen das anders. Durch die Übernahme der Mitglieder müsste auch ein Vergleich mit den bis dahin geltenden Beitragssätzen möglich sein.
Vor einigen Wochen hatten schon das Sozialgericht Stuttgart und das Landesozialgericht Sachsen-Anhalt im Sinne der Versicherten entschieden (wir berichteten). In den Eingangkörben der Sozialgerichte liegen noch rund 1500 Hauptsache- und 500 Eilverfahren und warten auf Entscheidung. Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden. Die BKK Taunus möchte eine Sprungrevision durchsetzen, um ein Grundsatzurteil vor dem Bundessozialgericht zu erwirken. Dann können sich die Versicherten eine individuelle Klage sparen.
Peter Appuhn
physio.de
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8,5 Prozent der DAK-Versicherten haben auf einen Arztbesuch verzichtet, weil sie keine Praxisgebühr bezahlen wollten. Statt sich krankschreiben zu lassen haben sie es vorgezogen arbeiten zu gehen. Dies ist das Ergebnis einer gestern vorgestellten Umfrage der DAK.
Versicherte, die der Taunus Betriebskrankasse den Rücken kehren wollen, können weiter hoffen. Das Sozialgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, die Kasse muss ein Sonderkündigungsrecht auch für Neumitglieder einräumen. Die einstmalige Billig-Krankenkasse hatte ihren Beitrag zum 1. April auf 13,8 Prozent ansteigen lassen. Ihre verärgerten Mitglieder wollte sie aber nicht ziehen lassen und argumentierte, durch die die Fusion mit der BKK Braunschweig sei rechtlich eine neue Krankenkasse entstanden. Neue Mitglieder könnten dann erst nach 18 Monaten kündigen. Die Frankfurter Richter sahen das anders. Durch die Übernahme der Mitglieder müsste auch ein Vergleich mit den bis dahin geltenden Beitragssätzen möglich sein.
Vor einigen Wochen hatten schon das Sozialgericht Stuttgart und das Landesozialgericht Sachsen-Anhalt im Sinne der Versicherten entschieden (wir berichteten). In den Eingangkörben der Sozialgerichte liegen noch rund 1500 Hauptsache- und 500 Eilverfahren und warten auf Entscheidung. Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden. Die BKK Taunus möchte eine Sprungrevision durchsetzen, um ein Grundsatzurteil vor dem Bundessozialgericht zu erwirken. Dann können sich die Versicherten eine individuelle Klage sparen.
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