Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
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Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
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Unser Team besteht aus sieben
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an der Rezeption.
Diese B...
Auch Beamte müssen sich Zuzahlungen gefallen lassen hatte das Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr erklärt. Der seine Bediensteten rundum alimentierende Staat verletze damit seine Fürsorgepflicht, ist dagegen der klagefreudige Beamte überzeugt. Als chronisch Kranker sei er schon geschädigt genug. Doch, der Staat dürfe Leistungseinschränkungen nach dem Muster der gesetzlichen Krankenversicherung beschließen, beschieden die Koblenzer Richter. Zudem könne von einer unzumutbaren Belastung des Klägers keine Rede sein, denn die Eigenanteile seien begrenzt. Der im Aufrag seines Arbeitgebers tagtäglich für die Belange der Bürger tätige Mann konnte den Spruch des Gerichts nicht nachvollziehen und legte Berufung ein.
Gleiches Recht? Diese Entscheidung trifft das rheinlandpfälzische OVG nicht leichtfertig. Mit dem Urteilspruch werden sich die Richter daher Zeit lassen. Mit ziemlicher Sicherheit präsentieren sie heute noch kein Ergebnis, verkündete ein Gerichtssprecher. Kein anderes Oberverwaltungsgericht hat bisher einen vergleichbaren Fall behandelt. Dem Urteil des Koblenzer Gerichts wird deshalb eine nicht unerhebliche Bedeutung zukommen.
Peter Appuhn
physio.de
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