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Am vergangenen Mittwoch stellte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe seinen "Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten" dem Bundeskabinett vor. Das Modellprojekt soll weitere zehn Jahre fortgeführt werden. Die langfristigen Auswirkungen eines Hochschulstudiums wollen die begleitenden Wissenschaftler in dieser Zeit herausfinden.
Derweil beschäftigen sich die Landesgesundheitsminister mit einem anderen Modellprojekt. Die Politiker planen die "Blankoverordnung" versuchsweise einzuführen. Das Modell sieht vor, dass der Arzt nach Untersuchung des Patienten lediglich allgemeine Therapieempfehlung gibt. Die konkrete Behandlung und deren Dauer legt der Therapeut fest. Das Saarland würde sich gerne als Modellregion zur Verfügung stellen, wie Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) gerade verkündete.
Gar nicht wohl beim Gedanken an all die möglichen Modelle ist es der Ärzteschaft, zumindest den Funktionären unter ihnen. Regina Feldmann, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Heilmittel nur von Ärzten verordnet werden können. Gleichwohl kann sich Feldmann ein wenig "blanko" vorstellen. "Innerhalb der verschiedenen Therapiemöglichkeiten" dürften die Therapeuten dann wählen, meint die KBV-Vize. Klingt das nicht ein wenig nach Status quo?
Peter Appuhn
physio.de
ModellvorhabenAkademisierungBlankoverordnung
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