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Wir erwarten von Dir:
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Vermisst und nicht vergessen - schnöde wurden sie unter Protest nach dem ersten rot-grünen Wahlsieg 1998 in die Versenkung geschickt, die pauschal versteuerten geringfügig Beschäftigten oder 630 Mark-Jobs. Ihre Liquidierung sollte die Renten sanieren. Daraus wurde nichts, wie wir heute schmerzlich wissen. Nun feiern sie Hartz-mäßige Auferstehung als Minijobs geadelt - klingt ja auch irgendwie niedlicher als geringfügig Beschäftigung. Wie auch immer, sie sind wieder da, alle sind sich einig, und das ist gut so.
Im Vermittlungsausschuss des Bundesrats einigte man sich auf folgende Eckpunkte, wirksam ab 1.April 2003:
Bis zu einem Einkommen von 400 Euro monatlich zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben. Der Arbeitgeber muss eine pauschale Abgabe von 25% entrichten, das sind 12% Rentenversicherung, 11% Krankenversicherung und 2% Steuern. Die Abgabe wird an eine zentrale Einzugsstelle - vermutlich die Bundesknappschaft - geleistet.
Für Gehälter zwischen 400,01 und 800 Euro wird eine „Gleitzone" eingerichtet.. Arbeitgeber entrichten die regulären Sozialabgaben, für Arbeitnehmer steigen sie aber nur allmählich an. Die Besteuerung erfolgt individuell.
Die neuen Mini-Jobs-Regelungen gelten auch für Arbeitnehmer, die zusätzlich zu einer regulären Tätigkeit ein geringfügiges Arbeitsverhältnis eingehen. Die „Gleitzone" für die Sozialversicherung gilt allerdings dann nicht, wenn die Hauptbeschäftigung mehr als 800 Euro einbringt. Dann werden bei der Beitragberechnung beide Gehälter zusammengezogen.
Einzelne Presseberichte sprechen von Überlegungen der Regierung, die Regelungen zur Scheinselbstständigkeit aufzuheben. Konkrete Terminplanungen gibt es allerdings noch nicht.
Peter Appuhn
physio.de
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