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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
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Was ist Meister-BaföG?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und verfolgt das Ziel, Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern.
Voraussetzungen der Förderung:
Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen sind in der Regel förderungsfähig, wenn sie:
eine abgeschlossene Erstausbildung voraussetzen,
gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten,
mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, wobei bei Maßnahmeabschnitten die Gesamtdauer maßgebend ist,
die in Vollzeitform insgesamt nicht länger als zwei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre dauern.
Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
Förderungsart,- höhe und – dauer:
Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen können Darlehen in der Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu DM 20.000,00 beantragen.
Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen, die Vollzeit stattfinden, erhalten auf Antrag einen zusätzlichen Beitrag zum Lebensunterhalt in folgenden Höhen:
DM 1.195,- für Ledige,
DM 1.445,- für Ledige mit einem Kind
DM 1.615,- für Verheiratete
DM 1.865,- für Verheiratete mit einem Kind
DM 2.115,- für Verheiratete mit zwei Kindern
Die Höhe des monatlichen Unterhalsbeitrages ist abhängig von:
dem Einkommen / Vermögen des Teilnehmers während der Maßnahme bzw. zum Zeitpunkt der Antragstellung
dem Einkommen des Ehegatten
der Wohnsituation (bei den Eltern lebend od. eigenen Hausstand) und der Höhe der Miete
der Art der Kranken - und Pflegeversicherung (familienversichert, pflicht versichert, freiwillig versichert)
Der Unterhaltsbeitrag enthält einen nicht rückzahlbaren Zuschussanteil von maximal DM 448,00. Der Rest ist Darlehen und ist wie der Maßnahmenbeitrag verzinst zurückzuzahlen.
Alleinerziehende können zusätzlich einen monatlichen Zuschuss zur Kinderbetreuung von maximal DM 200,00 pro Kind unter zehn Jahren beantragen.
Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Über die Förderung wird jeweils für einen Zeitraum von längstens 12 Monaten entschieden. Dauert die Fortbildungsmaßnahme länger als 12 Monate, muss spätestens im 13. Monat ein neuer Förderantrag gestellt werden, um eine unmittelbare Fortsetzung der Förderung zu gewährleisten.
Darlehensbedingungen:
Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit - höchstens jedoch vier Jahre- zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Mit Beginn der Rückzahlung ist das Darlehen mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen.
Der Darlehensnehmer hat das Darlehen innnerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens DM 250,- zu tilgen. Das Darlehen kann auch innerhalb der Karrenzzeit in einem Betrag vollständig zurückbezahlt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.
Gründen oder übernehmen Geförderte nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung innerhalb der zweijährigen Karenzzeit ein Unternehmen und beschäftigen sie um Gründungsjahr mindestens zwei Personen sozialversicherungspflichtig für wenigstens vier Monate, wird Ihnen auf Antrag die Hälfte des Maßnahmedarlehens erlassen.
Wo wird die Förderung beantragt?
Die Förderungsanträge müssen schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde gestellt werden. Dies sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung.
Ausnahmen bestehen in:
Bremen
Senator für Arbeit der Freien Hansestadt Bremen Contrescarpe 73 28195 Bremen Niedersachsen
Bezirksregierung Hannover Am Waterlooplatz 11 30169
Hannover Schleswig-Holstein
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein Fleethörn 29-31 24103 Kiel
Hamburg
Handwerkskammer Hamburg Goetheallee 9 22765 Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Ausbildungsförderung Theaterplatz 14 52062 Aachen (Beratung u. Antragsannahme durch die Kammern für ihre jeweiligen Berufsbereiche)
Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt Carl-August-Allee 2a 99423 Weimar
Hessen
Ämter für Ausbildungs- förderung bei den Studentenwerken
Sachsen
Handwerkskammern u. Industrie- u. Handelskammern in Chemnitz, Dresden u. Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche, sonst Sächsisches Landesamt für Ausbildungsförderung Thüringer Weg 3 09126 Chemnitz
Bisher gibt es für Physiotherapeuten keine Hinweise, welche Ausbildungen tatsächlich gefördert werden. Wie Sie den Bedingungen entnehmen können, wird eine
Maßnahme von mindestens 400 Unterrichtsstunden verlangt und die Fortbildung muss „gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten“.
Diese Anforderungen vorausgesetzt, scheint die Förderung besonders für die Therapeuten interessant, die einen Diplomstudiengang Physiotherapie oder ein Medizinpädagogik-Studium belegen möchten.
Bedeutsam erscheint uns auch die Möglichkeit, bei Gründung eines Unternehmens innerhalb der zweijährigen Karenzzeit und der Beschäftigung von mindestens 2 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, eine Halbierung der Darlehensrückzahlungen erwirken zu können.
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