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Jegliche Fachbereiche werden bei
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Weiterbildungen abgedeckt, sodass
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unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Basis für das MDD sind wissenschaftliche Publikationen der Projektgruppe Biomechanik am IfADo. Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil erkennt das Gericht die Grundlagen und die Verfahrensweise an. In diesem für das Berufskrankheitenrecht bedeutsamen Vorgehen wird damit die Arbeit des IfADo vom höchsten einschlägigen deutschen Gericht als wesentlich anerkannt und die bereits jetzt vorhandene weite Verbreitung des MDD-Verfahrens zur Beurteilung beruflicher Tätigkeiten mit Lastenhandhabungen juristisch abgesichert.
Für die Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit ist es erforderlich, dass bei der betroffenen Person im Laufe des Berufslebens eine intensive berufliche Belastung der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung vorgelegen hat. Zur Prüfung dieser "arbeitstechnischen Voraussetzungen" in einem Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren wurde unter Mitwirkung des IfADo ein entsprechendes Verfahren entwickelt. Mit diesem sogenannten Dosis-Modell werden die beruflichen Wirbelsäulen-Belastungen, die bei teilweise sehr unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten im Verlauf des Berufslebens aufgetreten sein können, zu einer "Gesamt-Belastungsdosis" zusammengefasst. Das Verfahren wird in der Fachliteratur nach den Orten, an denen diese Methode entwickelt wurde, als "Mainz-Dortmunder Dosismodell (MDD)" bezeichnet.
In einem Rechtsstreit war das Bundessozialgericht mit der Frage befasst, ob das MDD zur Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen von bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule geeignet sei. Nach Auffassung des BSG "ist das MDD zumindest derzeit ein geeignetes Modell, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu ermitteln und in Beziehung zu einem Erkrankungsrisiko zu setzen". Weiterhin stellt das Gericht fest: "Das MDD dient letztlich der Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe 'langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten'. Es basiert auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch äußere Einwirkungen verursacht werden können und dafür eine gewisse Belastungsdosis ... notwendig ist."
Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Arbeitsphysiologie an der Universität Dortmund
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