Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
27.300 Euro kostete einer Physiotherapiepraxis die Zusammenarbeit mit einer Freien Mitarbeiterin. Dabei sah es eigentlich danach aus, dass ihr Tun und Lassen selbstständig war. Überwiegend behandelte sie Patienten zuhause. Sie erhielt ein erfolgsabhängiges Honorar auf Grundlage der Kassenleistungen, keine Zahlungen flossen bei Urlaub und Krankheit. Ihre Kosten trug sie selbst, Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung etwa oder für den PKW. Die Freie Mitarbeiterin trage das unternehmerische Risiko, argumentierten die Praxischefs gegenüber der Sozialversicherung. Zudem arbeite sie in gleichen Umfang noch für eine andere Praxis auf selbstständiger Basis.
Der Rentenversicherer jedoch blieb bei seiner Nachzahlungsforderung, die er im Rahmen einer Betriebsprüfung ermittelte. Der Widerspruch der Praxisbetreiber wurde zurückgewiesen. Die drohende Zahlung im Nacken riefen die Betroffenen das Sozialgericht (SG) Hannover an. Dort bekamen sie recht. Es spreche "mehr dafür", dass die Freie Mitarbeiterin selbstständig tätig gewesen sei, urteilten die Hannoveraner Richter.
Die beklagte Rentenversicherung ging in die Revision vor dem LSG Niedersachsen-Bremen - und gewann den Prozess. "Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung", erklärte das LSG. Und dieses deute auf eine abhängige Beschäftigung mit Eingliederung in den Betrieb, fehlender Betriebsstätte und fehlendem unternehmerischen Risiko hin. Es sei dabei unerheblich, dass auch "zahlreiche Merkmale" einer Selbstständigen vorlägen. "Die Gesamtwürdigung spricht jedoch für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis", erklärte das Gericht. Nur die Praxisbetreiber würden nach außen als Verantwortliche auftreten, so auch gegenüber den Patienten und den Krankenkassen. Und nur sie rechneten mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Damit seien den Praxisinhabern "die Verantwortung und Entscheidung für alle physiotherapeutischen Leistungen, die in ihrer Praxis erbracht werden und die über sie abgerechnet werden, zuzurechnen". Sie trügen das Risiko des wirtschaftlichen Praxisbetriebes. Das unternehmerische Risiko sei dadurch gekennzeichnet ob eigenes Kapital auch unter Gefahr eines Verlustes eingesetzt wird, "so dass der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel ungewiss ist".
Dass die vermeintliche Freie Mitarbeiterin auch für andere Auftraggeber tätig war, sei belanglos, gehe es doch im vorliegenden Fall um die konkrete Tätigkeit für die klagende Praxis. Mit dem expliziten Hinweis auf den Beschluss des Bayrischen Landessozialgerichts (LSG) folgert die Kammer des LSG Niedersachsen-Bremen: "Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt".
Das allerletzte Wort ist noch nicht gesprochen. Das niedersächsische LSG hat die Revision vor dem Bundessozialgericht (BSG) zugelassen. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist ungewiss. Weitere LSG-Urteile sind bis dahin durchaus vorstellbar.
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen
Peter Appuhn
physio.de
Freie Mitarbeit
Ich wollte damit auch keine KV Diskussion ins leben rufen, denn dieses Problem, das PIs KV für FMs nachzahlen mussten, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Das war ein Beispiel um ein gewisses Rechtsverständnis für die Leute zu schaffen, die vorher behauptet haben RV Beiträge von FMs werden nicht gegengerechnet. Selbstverständlich muss die RV Beiträge eines FM gegengerechnen. Denn diese werden für einen bestimmten Umsatz/Bruttolohn gezahlt, und darf auch von der RV nicht doppelt eingezogen werden. Sonst müsste das FA ja auch Steuern nachfordern können, die der FM ja auch direkt gezahlt hat, und nicht der PI vorabgeführt hat, was bei einem Angestellten ja so sein müsste.
Dies ist Sozialversicherungsrecht, da kannst du gerne deinen Steuerberater oder einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht fragen. Aber leider, leider, ist Rechtskunde bei Physios oft nicht genug ausgeprägt und sollte viel stärker in die Ausbildung integriert werden.
Mit dem ersten Punkt, könntest du schon recht haben, das der Prüfer im Folgejahr versucht die andere Praxis "dranzukriegen" die Problematik würde sich trotzdem kaum ergeben, wenn alle FMs bei der RV angemeldet wären, denn dann wäre vermutlich der Prüfer schon bei der ersten Praxis nicht so hellhörig. Hier sehe ich sowohl alle FMs in der Pflicht sich SELBER anzumelden, wenn sie nicht wollen das es FMs bald nicht mehr gibt, und die PIs das sie sich konsequent die Einzahlungen belegen lassen.
Wenn die FMs selber einzahlen, dürfte die RV relativ schnell das Interesse an der Scheinselbstständigkeit für Physios verlieren, von wem die Zahlungen kommen, ist ja der RV relativ schnuppe, solange 20% für den Umsatz eingezahlt wird. Schade das dieser Punkt, auch z.b. von Physio.de etc. kaum in betracht gezogen wird, da könnte man schon vorher den Wind aus den Segeln nehmen. Das wäre die gleiche Strategie die Physio.de zur Umsatzsteuerproblematik für FMs vorgeschlagen hat, einfach vorher den Wind rausnehmen, das ist auch im Hinblick auf die RV möglich.
Dann hätten die Prüfer viel mehr andere Berufsgruppen im Visier, denn FMs gibts ja auch bei Steuerberatern, Anwälten, IT Branche etc., dort gibt es keine RV Pflicht für die "echten FMs" und dort gehts auch um noch um viel grössere Summen wie bei Physios, von daher viel interessanter für Prüfer.
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Gert Winsa schrieb:
Und du meinst es gibt also viele FMs die keine KV zahlen ?? Und es gibt viele PIs die für FMs auch noch KV Beiträge nachzahlen müssen ?? Es gibt keinen einzigen Fall. Bestimmt gibt es möglichkeiten wie Firmen oder FMs sich um KV Beiträge drücken könnten, aber dies ist nicht wirklich ein Problem, da auch jeder FM ein interesse hat eine KV zu haben.
Ich wollte damit auch keine KV Diskussion ins leben rufen, denn dieses Problem, das PIs KV für FMs nachzahlen mussten, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Das war ein Beispiel um ein gewisses Rechtsverständnis für die Leute zu schaffen, die vorher behauptet haben RV Beiträge von FMs werden nicht gegengerechnet. Selbstverständlich muss die RV Beiträge eines FM gegengerechnen. Denn diese werden für einen bestimmten Umsatz/Bruttolohn gezahlt, und darf auch von der RV nicht doppelt eingezogen werden. Sonst müsste das FA ja auch Steuern nachfordern können, die der FM ja auch direkt gezahlt hat, und nicht der PI vorabgeführt hat, was bei einem Angestellten ja so sein müsste.
Dies ist Sozialversicherungsrecht, da kannst du gerne deinen Steuerberater oder einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht fragen. Aber leider, leider, ist Rechtskunde bei Physios oft nicht genug ausgeprägt und sollte viel stärker in die Ausbildung integriert werden.
Mit dem ersten Punkt, könntest du schon recht haben, das der Prüfer im Folgejahr versucht die andere Praxis "dranzukriegen" die Problematik würde sich trotzdem kaum ergeben, wenn alle FMs bei der RV angemeldet wären, denn dann wäre vermutlich der Prüfer schon bei der ersten Praxis nicht so hellhörig. Hier sehe ich sowohl alle FMs in der Pflicht sich SELBER anzumelden, wenn sie nicht wollen das es FMs bald nicht mehr gibt, und die PIs das sie sich konsequent die Einzahlungen belegen lassen.
Wenn die FMs selber einzahlen, dürfte die RV relativ schnell das Interesse an der Scheinselbstständigkeit für Physios verlieren, von wem die Zahlungen kommen, ist ja der RV relativ schnuppe, solange 20% für den Umsatz eingezahlt wird. Schade das dieser Punkt, auch z.b. von Physio.de etc. kaum in betracht gezogen wird, da könnte man schon vorher den Wind aus den Segeln nehmen. Das wäre die gleiche Strategie die Physio.de zur Umsatzsteuerproblematik für FMs vorgeschlagen hat, einfach vorher den Wind rausnehmen, das ist auch im Hinblick auf die RV möglich.
Dann hätten die Prüfer viel mehr andere Berufsgruppen im Visier, denn FMs gibts ja auch bei Steuerberatern, Anwälten, IT Branche etc., dort gibt es keine RV Pflicht für die "echten FMs" und dort gehts auch um noch um viel grössere Summen wie bei Physios, von daher viel interessanter für Prüfer.
Und ja wenn der FM nicht selber RV zahlt, kommen selbstverständlich über 4 Jahre sehr hohe Summen zusammen.
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Eberhard schrieb:
Der Freie Mitarbeiter wäre dann nicht mehr FM wenn ein Auftraggeber für den FM irgend welche Sozialabgaben abführen würde. Als selbständiger Unternehmer obliegt es dem FM seine Sozialabgaben selbst zu regeln.
macht ihr keine hoffnung das das freie mitarbeiter model stand halt.......als niederländischer physiotherapeut habe ich das alles genau schon erlebt in der neunziger jahren in mein ehemaligen heimatland. Genau wie jetzt in deutschland war der start dasselbe, ein gericht entscheidet das es scheinselbständigkeit ist, dann kommt das nächste gericht en urteilt auch so.
Damals in mein heimatland würden alle freiberufliche mitarbeiter physiotherapeuten als sozialpflichtige eingestuft, es geht dabei um dreistelligen millionen euros die der staat haben möchte !!!!!!!!!!!!
Jeder die jetzt hofft und meint das er als PI nicht zum zahlen gezwungen wird lebt in ein "traumwelt" und schläft weiter......
Ohne überheblich zu sein stelle ich fest das die geschichte in diese angelegenheit sich wiederholt, der bundesrepublik läuft immer hinter die internationale fakten der nachbarnländer.......mal öfter über die grenzen in die nachbarn ländern schauen
Wenn ihr jetzt meint ich rede blödsinn ? Mir hat es damals 85 000 euro gekostet....es geht ja um mehrere jahren !!!!!
Was machen euere berufsvereine ? Nichts, die meinen das reaktiv abwarten der beste taktik ist. Na ja dann mal abwarten wie es weiter läuft.....am ende sind PI aber auch der FM zur kasse verurteilt
ferdi kramer, physiotherapeut (nl)
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Ferdi Kramer schrieb:
liebe kolleginnen und kollegen,
macht ihr keine hoffnung das das freie mitarbeiter model stand halt.......als niederländischer physiotherapeut habe ich das alles genau schon erlebt in der neunziger jahren in mein ehemaligen heimatland. Genau wie jetzt in deutschland war der start dasselbe, ein gericht entscheidet das es scheinselbständigkeit ist, dann kommt das nächste gericht en urteilt auch so.
Damals in mein heimatland würden alle freiberufliche mitarbeiter physiotherapeuten als sozialpflichtige eingestuft, es geht dabei um dreistelligen millionen euros die der staat haben möchte !!!!!!!!!!!!
Jeder die jetzt hofft und meint das er als PI nicht zum zahlen gezwungen wird lebt in ein "traumwelt" und schläft weiter......
Ohne überheblich zu sein stelle ich fest das die geschichte in diese angelegenheit sich wiederholt, der bundesrepublik läuft immer hinter die internationale fakten der nachbarnländer.......mal öfter über die grenzen in die nachbarn ländern schauen
Wenn ihr jetzt meint ich rede blödsinn ? Mir hat es damals 85 000 euro gekostet....es geht ja um mehrere jahren !!!!!
Was machen euere berufsvereine ? Nichts, die meinen das reaktiv abwarten der beste taktik ist. Na ja dann mal abwarten wie es weiter läuft.....am ende sind PI aber auch der FM zur kasse verurteilt
ferdi kramer, physiotherapeut (nl)
Und das "Freie Mitarbeiter-Modell" wird bei uns schon seit 25 Jahren heftig diskutiert und gerät immer wieder ins Fadenkreuz der
Sozialversicherung, mal mit mehr mal mit weniger Erfolg, ganz wie es die zu dieser Zeit zuständige Regierung eben
haben möchte.
Eines ist doch Fakt: Ein "freier Therapeut", der (auch) in zwei Praxen Einnahmen erzielt, ist doch nie und nimmer unternehmerisch
tätig sondern in einem ganz erheblichen Maße abhängig vom "Auftraggeber"=Arbeitgeber, m.E. dürfte diese starke Abhängigkeit bereits dann gegeben sein wenn dieser mehr als 25% seiner Einnahmen aus einer einzelnen Praxis bezieht. So war es schon immer und so wird es
auch immer sein. Deshalb ist die Einschätzung des Gerichts vom rechtlichen aber auch vom moralischen Standpunkt aus vollkommen
richtig und nur die Rechtsmeinung bzw. vorherige Rechtsprechung wird nun zurechtgerückt.
MikeS
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MikeS schrieb:
Die "Berufsvereine" haben bei dieser Angelegenheit soviel Einfluß wie ein einzelner Katholik beim Papst, nämlich gar keinen.
Und das "Freie Mitarbeiter-Modell" wird bei uns schon seit 25 Jahren heftig diskutiert und gerät immer wieder ins Fadenkreuz der
Sozialversicherung, mal mit mehr mal mit weniger Erfolg, ganz wie es die zu dieser Zeit zuständige Regierung eben
haben möchte.
Eines ist doch Fakt: Ein "freier Therapeut", der (auch) in zwei Praxen Einnahmen erzielt, ist doch nie und nimmer unternehmerisch
tätig sondern in einem ganz erheblichen Maße abhängig vom "Auftraggeber"=Arbeitgeber, m.E. dürfte diese starke Abhängigkeit bereits dann gegeben sein wenn dieser mehr als 25% seiner Einnahmen aus einer einzelnen Praxis bezieht. So war es schon immer und so wird es
auch immer sein. Deshalb ist die Einschätzung des Gerichts vom rechtlichen aber auch vom moralischen Standpunkt aus vollkommen
richtig und nur die Rechtsmeinung bzw. vorherige Rechtsprechung wird nun zurechtgerückt.
MikeS
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... alles schön und gut, dann sollten wir aber als Therapeuten mit Kassenpraxis auch überlegen, ob wir nicht alle scheinselbständig sind, da wir auch weisungsgebunden arbeiten müssen und unsere Tarife auch nicht selbst kalkulieren können, sondern nur das bekommen, was die KK bereit sind zu bezahlen. Es gibt sicher noch weitere Faktoren, die nicht grade ein rein selbständiges Arbeiten untermauern ... müsste dann die KK unsere Rentenbeiträge nachzahlen ...
Gruß Evi
Sozialversicherungsrechtlich ist, wie MikeS ja schreibt, seit eh und je relativ klar definiert, wer vor dem Gesetz als Selbständig gilt und wer nicht.
Und das es hier um beträchtliche Einnahmen der Sozialversicherung bzw. genauer der RV, die dieser ggf. durch die Lappen gehen, geht, ist auch klar.
Rentenversicherungsrechtlich ist jeder freiberuflich/selbständig arbeitende Physiotherapeut, der keine! sozial/rentenversicherungspflichtigen AN beschäftigt=sich dadurch freigekauft hat, ein soz. pflichtiger AN. Ob er nun in 2 oder 100 verschiedenen Praxen arbeitet.
Und "zurückgerechnet" wird im Falle einer Überprüfung bei AN/FM 6 Jahre. Hat ein scheinbar Selbständiger in den zurückliegenden 6 Jahren seine RV Beiträge nicht voll oder gar nicht abgeführt, so muß er nachzahlen. Ebenso natürlich auch der PI zu gleichen Teilen, Was den Rückrechnungszeitraum anbelangt, handelt es sich hier ebenso um max. 6 Jahre, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, sollte dies nicht der Fall sein.
Was die anderen Beträge wie AL-Vers., KV, Pflege- und Unfall-Versicherung angeht, so wurden/werden, bis auf die AL-Vers., diese Beträge zumeist durch die Private-KV bzw. Private-UV abgeführt. Denn kv sollte im eigenen Interesse nun jeder sein, der (schein-) selbständig tätig ist.
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frank 248 schrieb:
Worum geht es denn hier eigentlich noch genau ?
Sozialversicherungsrechtlich ist, wie MikeS ja schreibt, seit eh und je relativ klar definiert, wer vor dem Gesetz als Selbständig gilt und wer nicht.
Und das es hier um beträchtliche Einnahmen der Sozialversicherung bzw. genauer der RV, die dieser ggf. durch die Lappen gehen, geht, ist auch klar.
Rentenversicherungsrechtlich ist jeder freiberuflich/selbständig arbeitende Physiotherapeut, der keine! sozial/rentenversicherungspflichtigen AN beschäftigt=sich dadurch freigekauft hat, ein soz. pflichtiger AN. Ob er nun in 2 oder 100 verschiedenen Praxen arbeitet.
Und "zurückgerechnet" wird im Falle einer Überprüfung bei AN/FM 6 Jahre. Hat ein scheinbar Selbständiger in den zurückliegenden 6 Jahren seine RV Beiträge nicht voll oder gar nicht abgeführt, so muß er nachzahlen. Ebenso natürlich auch der PI zu gleichen Teilen, Was den Rückrechnungszeitraum anbelangt, handelt es sich hier ebenso um max. 6 Jahre, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, sollte dies nicht der Fall sein.
Was die anderen Beträge wie AL-Vers., KV, Pflege- und Unfall-Versicherung angeht, so wurden/werden, bis auf die AL-Vers., diese Beträge zumeist durch die Private-KV bzw. Private-UV abgeführt. Denn kv sollte im eigenen Interesse nun jeder sein, der (schein-) selbständig tätig ist.
... alles schön und gut, dann sollten wir aber als Therapeuten mit Kassenpraxis auch überlegen, ob wir nicht alle scheinselbständig sind, da wir auch weisungsgebunden arbeiten müssen und unsere Tarife auch nicht selbst kalkulieren können, sondern nur das bekommen, was die KK bereit sind zu bezahlen. Es gibt sicher noch weitere Faktoren, die nicht grade ein rein selbständiges Arbeiten untermauern ... müsste dann die KK unsere Rentenbeiträge nachzahlen ...
Gruß Evi
Wir sind scheinselbstständig, eine Identität (und ein paar Hunderter Honorare) wurde weitestgehend verbraten um zu klären: Scheinselbstständige die gegen öffentlich-rechtliche Institutionen der BRD aufbegehren bekommen einen Wink mit der ganz großen Keule. So ähnlich wie Bankiers die gegen den gesunden Menschenverstand aufbegehren eine ganz große Spritze bekommen... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 3.2.15 11:32:
... alles schön und gut, dann sollten wir aber als Therapeuten mit Kassenpraxis auch überlegen, ob wir nicht alle scheinselbständig sind, da wir auch weisungsgebunden arbeiten müssen und unsere Tarife auch nicht selbst kalkulieren können, sondern nur das bekommen, was die KK bereit sind zu bezahlen. Es gibt sicher noch weitere Faktoren, die nicht grade ein rein selbständiges Arbeiten untermauern ... müsste dann die KK unsere Rentenbeiträge nachzahlen ...
Gruß Evi
Wir sind scheinselbstständig, eine Identität (und ein paar Hunderter Honorare) wurde weitestgehend verbraten um zu klären: Scheinselbstständige die gegen öffentlich-rechtliche Institutionen der BRD aufbegehren bekommen einen Wink mit der ganz großen Keule. So ähnlich wie Bankiers die gegen den gesunden Menschenverstand aufbegehren eine ganz große Spritze bekommen... ;)
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Gert Winsa schrieb:
Doch du verstehst es Mike ;-) Der Auftraggeber muss natürlich für den FM abführen, wenn der FM nicht selber abführt. Wenn der FM aber selber abführt (blödes Wort ;-)) muss der PI im Falle einer Scheinselbstständigkeit nur bezahlen, wenn der FM mehr Umsatz gemacht hat wie für den Betrag für den er RV gezahlt hat. Es ist eine ganz einfache Sache.
Und ja wenn der FM nicht selber RV zahlt, kommen selbstverständlich über 4 Jahre sehr hohe Summen zusammen.
Und weil es eine Antwort auf Mikes Post war, bezog es sich auf den Fall das eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wurde.
Wenn dies nicht der Fall ist, muss sich der FM natürlich selber drum kümmern, es hat hier nie jemand etwas anderes behauptet.
Immer im Zusammenhang lesen.
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Eberhard schrieb:
Na ja, wenn das so ist, dann bitte ich um Verzeihung.
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Gert Winsa schrieb:
Da hast du was falsch verstanden Eberhard, das war die Reaktion auf den Kommentar von Mike, und es ging darum ob der Auftraggeber im Falle einer scheinselbstständigkeit für den FM Beiträge abführen muss. Daher hies der ganze Satz ja auch so: Der Auftraggeber muss natürlich für den FM abführen, wenn der FM nicht selber abführt.
Und weil es eine Antwort auf Mikes Post war, bezog es sich auf den Fall das eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wurde.
Wenn dies nicht der Fall ist, muss sich der FM natürlich selber drum kümmern, es hat hier nie jemand etwas anderes behauptet.
Immer im Zusammenhang lesen.
@Mike: in der momentanen Rechtsprechung wird das Argument mit den notwendigen "vielen" Auftraggebern, und deinen angesprochenen 25% aber überhaupt nicht so gelebt. Denn sonst wären alle Freiberuflichen Steuerberater, Rechtsanwält, IT Fachkräfte automatisch Scheinselbstständig, da vor allem in den beiden erstgenannten oft sogar nur für eine Praxis gearbeitet wird.
In dem Niedersächsischen Urteil hies es ja sogar selbst, das die Tätigkeit in der anderen Praxis unerheblich ist. Sprich rein Theoretisch wäre, bei entsprechender absolut Freiem Marktauftritt, sogar mit nur einer Praxis eine FM möglich.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, ich bin gespannt was das BSG sagt. Übrigens gibt es noch ein BSG Urteil von 1989 das explizit besagt das die Tatsache das ein FM nicht selber abrechnen kann, kein Grund gegen eine FM ist. Dieses Urteil wurde bis heute nicht widerlegt. Ich kann heute abend den Link dazu raussuchen. Jedoch bedarf es auch eines Rechtsanwaltes der sich auf dieses Urteil beruft.
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Der freie Mitarbeiter ist eines der heikelsten und koplexesten Themen. Doch die aktuelle Rechssprechung wird nicht genau unter die Lupe genommen.
Fakten:
In dem neuen Urteil wird klar und deutlich gemacht, dass nicht nur die Tätigkeit als Selbstständig oder nicht zu beurteilen ist, sondern auch der rechtliche Rahmen. Dieser ist schlichtweg nicht vorhanden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht. Denn es gibt per Gesetz nur die Möglichkeit als Zugelassener und als Angestellter.
Was keiner deutlich sagen will!
Mit diesem Urteil ist Faktisch jeder freie Mitarbeiter zum Scheinselbstständigen erklärt worden. Bis zur nächsten Betriebsprüfung gilt also: Glück haben und nicht geprüft werden oder Glück haben und der Prüfer hat noch nicht Kenntnis der Sachlage! PS: Selbst eigene Angestellte werden hier zur absoluten Nebensache!
Was erst recht keiner hören will!
Das Beste was man machen kann ist die freien Mitarbeiter zu kündigen. Denn eine Umwandlung in AN führt binnen kurzer Zeit zur Betriebsprüfung! Selbst ein rumschieben in den Filialen nützt herzlich wenig!
Exitstrategien?
Einbehalt der letzten drei Honorare kann erörtert werden. Es kann lohnen zu recherschieren ob der freie Mitarbeiter diesen Umstand nicht schon kannte und einen Betrug am PI begannen hat! Denn wenn hier der freie unter Täuschung seinen Platz gefunden hat, können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Erst recht wenn die Tätigkeit nach März 2014 begonnen wurde! Fragen Sie also nach ehemaligen Auftraggebern und kontaktieren sie diesen.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Es ist doch schon sehr merkwürdig!
Der freie Mitarbeiter ist eines der heikelsten und koplexesten Themen. Doch die aktuelle Rechssprechung wird nicht genau unter die Lupe genommen.
Fakten:
In dem neuen Urteil wird klar und deutlich gemacht, dass nicht nur die Tätigkeit als Selbstständig oder nicht zu beurteilen ist, sondern auch der rechtliche Rahmen. Dieser ist schlichtweg nicht vorhanden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht. Denn es gibt per Gesetz nur die Möglichkeit als Zugelassener und als Angestellter.
Was keiner deutlich sagen will!
Mit diesem Urteil ist Faktisch jeder freie Mitarbeiter zum Scheinselbstständigen erklärt worden. Bis zur nächsten Betriebsprüfung gilt also: Glück haben und nicht geprüft werden oder Glück haben und der Prüfer hat noch nicht Kenntnis der Sachlage! PS: Selbst eigene Angestellte werden hier zur absoluten Nebensache!
Was erst recht keiner hören will!
Das Beste was man machen kann ist die freien Mitarbeiter zu kündigen. Denn eine Umwandlung in AN führt binnen kurzer Zeit zur Betriebsprüfung! Selbst ein rumschieben in den Filialen nützt herzlich wenig!
Exitstrategien?
Einbehalt der letzten drei Honorare kann erörtert werden. Es kann lohnen zu recherschieren ob der freie Mitarbeiter diesen Umstand nicht schon kannte und einen Betrug am PI begannen hat! Denn wenn hier der freie unter Täuschung seinen Platz gefunden hat, können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Erst recht wenn die Tätigkeit nach März 2014 begonnen wurde! Fragen Sie also nach ehemaligen Auftraggebern und kontaktieren sie diesen.
MFG
Meitao
Näheres/Genaueres ist ja auch auf der Seite der DRV nachzulesen oder lässt sich gut googlen.
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frank 248 schrieb:
Gert, danke für die Stellungnahme.
Näheres/Genaueres ist ja auch auf der Seite der DRV nachzulesen oder lässt sich gut googlen.
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Gert Winsa schrieb:
Frank es sind 4 Jahre die die RV zurückverlangen darf. Grösstenteils gebe ich den Vorrednern recht. Zumindest gibt es nach wie vor noch Fälle wo Prüfer keine scheinselbstständigkeit attestieren, aber die Gefahr ist heute deutlich grösser. Dennoch kann ein PI die Gefahr minimieren wenn er sich nachweisen lässt, das der FM selber RV zahlt.
@Mike: in der momentanen Rechtsprechung wird das Argument mit den notwendigen "vielen" Auftraggebern, und deinen angesprochenen 25% aber überhaupt nicht so gelebt. Denn sonst wären alle Freiberuflichen Steuerberater, Rechtsanwält, IT Fachkräfte automatisch Scheinselbstständig, da vor allem in den beiden erstgenannten oft sogar nur für eine Praxis gearbeitet wird.
In dem Niedersächsischen Urteil hies es ja sogar selbst, das die Tätigkeit in der anderen Praxis unerheblich ist. Sprich rein Theoretisch wäre, bei entsprechender absolut Freiem Marktauftritt, sogar mit nur einer Praxis eine FM möglich.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, ich bin gespannt was das BSG sagt. Übrigens gibt es noch ein BSG Urteil von 1989 das explizit besagt das die Tatsache das ein FM nicht selber abrechnen kann, kein Grund gegen eine FM ist. Dieses Urteil wurde bis heute nicht widerlegt. Ich kann heute abend den Link dazu raussuchen. Jedoch bedarf es auch eines Rechtsanwaltes der sich auf dieses Urteil beruft.
Das BSG hatte mit Urteilen vom 14. September 1989 (Az: 12 RK 64/87 und 12 RK 2/88) entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen haben. Das BSG hatte festgestellt, dass vertragliche Abreden für die Frage der Versicherungspflicht von Bedeutung sein können, insbesondere dann, wenn die Beziehungen der Beteiligten tatsächlich entsprechend der getroffenen Abreden gestaltet worden sind.
Dieses muss erst einmal vom BSG widerlegt werden. Was hier die LSG sagen ist untergeordnet.Letztlich hängt es aber davon ab, wie gut sich die Praxis vertreten lässt, die als erstes den Schritt ans BSG wagt. Dieses Urteil wird dann erstmals für die nächsten Jahre(Jahrzente) gelten.
Es ist sehr wohl möglich, das dieser Rechtsspruch von guten Anwälten weiter so gehalten werden kann. Wenn aber eine Praxis vorschnell handelt u. unvorbereitet u. mit schlechten Anwälten vors BSG zieht kann der Schuss nach hinten losgehen.
Eigentlich sollte es einen Zusammenschluss von Verbänden/FMs u. evtl. PIs geben die sich gute Anwälte finanzieren, um hierfür vor dem BSG sich dieses Recht zu erhalten. Wenn jemand hierzu die Initiative startet, steuere ich gerne meinen Teil dazu bei. Ich vermute allerdings das es hierfür keine gemeinsame Initiative geben wird.
Einzelne Physios/Praxen und auch Verbände treten meist rechtlich zu Naiv und unbedarft auf, daher vermute ich leider eher ein scheitern. Eine gut finanzierte Rechtsinitiative könnte das aber durchboxen, meine Meinung.
Ein Beispiel, die Finanzberatungsbranche, auch die grossen Player wie deutsche Vermögensberatung, MLP haben lauter FMs die nur für diese eine Unternehmung tätig sind. Hier stinkt alles nach Scheinselbstständigkeit, aber sie haben die Rechtsabteilungen die es für sie durchboxt.
Ein einzelner PI, auch einer grossen Praxis, kann das nicht stemmen. Die rechtsschutzversicherung übernimmt auch keine guten Anwälte, hier muss ein zweckgebundener Interessensverband oder Verein her. Die betroffene Praxis in Niedersachsen oder Bayern hätte z.b. ein Interesse, aber es bedürfte der Unterstützung der Verbände u. auch einzelner vieler FMs u. PIs. Bei einem solchen Vorhaben, ist meine Finanzielle Unterstützung sicher!!
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Mittlerweile hat sich die gesetzliche Lage geändert und die SGB geben nicht mehr derlei Lücken her. Mag ja sein, dass damals so geurteilt worden ist, aber das Zitieren von alten Urteilen die sich schon längst verflüchtigt haben, legitimiert nichtmehr den freien Mitarbeiter. Zumal im Urteil vom 24.09.2014 sogar auch auf dieses Urteil bezug genommen worden ist.
Das Problem ist hierbei wohl eher, dass die rechte Hand der DRV-Bund nicht weis was die linke tut. Leidtragende sind letztendlich diejenigen die sich darauf verlassen.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Das Urteil von 1989 ist irrelevant.
Mittlerweile hat sich die gesetzliche Lage geändert und die SGB geben nicht mehr derlei Lücken her. Mag ja sein, dass damals so geurteilt worden ist, aber das Zitieren von alten Urteilen die sich schon längst verflüchtigt haben, legitimiert nichtmehr den freien Mitarbeiter. Zumal im Urteil vom 24.09.2014 sogar auch auf dieses Urteil bezug genommen worden ist.
Das Problem ist hierbei wohl eher, dass die rechte Hand der DRV-Bund nicht weis was die linke tut. Leidtragende sind letztendlich diejenigen die sich darauf verlassen.
MFG
Meitao
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Gert Winsa schrieb:
Ein Urteil des BSG kann von keinem LSG aufgehoben werden. Ein LSG kann sagen, dass sie einen Fall in der Gesamtheit anders beurteilt. Es ist vollkommen egal wie alt Urteile sind, viele unserer Rechtsgrundsätze, sie es Waffenbesitz in USA oder auch Deutsche Rechte beruhen auf Urteilen die noch viel älter sind.
danke für deinen Beitrag. Ich finde auch, hier müßte für alle Pts stellvertretend, unser Verband, Physio Deutschland, tätig werden!
Das ist ein wichtigeres Thema, als über Gehaltserhöhungen (PT ist 38,7% mehr wert...) zu streiten.
Kristin
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Kristin WeigandWeigand schrieb:
Hallo Gert,
danke für deinen Beitrag. Ich finde auch, hier müßte für alle Pts stellvertretend, unser Verband, Physio Deutschland, tätig werden!
Das ist ein wichtigeres Thema, als über Gehaltserhöhungen (PT ist 38,7% mehr wert...) zu streiten.
Kristin
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Gert Winsa schrieb:
Hier das Urteil des Bundesozialgerichtes(BSG) von 1989:
Das BSG hatte mit Urteilen vom 14. September 1989 (Az: 12 RK 64/87 und 12 RK 2/88) entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistung mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen haben. Das BSG hatte festgestellt, dass vertragliche Abreden für die Frage der Versicherungspflicht von Bedeutung sein können, insbesondere dann, wenn die Beziehungen der Beteiligten tatsächlich entsprechend der getroffenen Abreden gestaltet worden sind.
Dieses muss erst einmal vom BSG widerlegt werden. Was hier die LSG sagen ist untergeordnet.Letztlich hängt es aber davon ab, wie gut sich die Praxis vertreten lässt, die als erstes den Schritt ans BSG wagt. Dieses Urteil wird dann erstmals für die nächsten Jahre(Jahrzente) gelten.
Es ist sehr wohl möglich, das dieser Rechtsspruch von guten Anwälten weiter so gehalten werden kann. Wenn aber eine Praxis vorschnell handelt u. unvorbereitet u. mit schlechten Anwälten vors BSG zieht kann der Schuss nach hinten losgehen.
Eigentlich sollte es einen Zusammenschluss von Verbänden/FMs u. evtl. PIs geben die sich gute Anwälte finanzieren, um hierfür vor dem BSG sich dieses Recht zu erhalten. Wenn jemand hierzu die Initiative startet, steuere ich gerne meinen Teil dazu bei. Ich vermute allerdings das es hierfür keine gemeinsame Initiative geben wird.
Einzelne Physios/Praxen und auch Verbände treten meist rechtlich zu Naiv und unbedarft auf, daher vermute ich leider eher ein scheitern. Eine gut finanzierte Rechtsinitiative könnte das aber durchboxen, meine Meinung.
Ein Beispiel, die Finanzberatungsbranche, auch die grossen Player wie deutsche Vermögensberatung, MLP haben lauter FMs die nur für diese eine Unternehmung tätig sind. Hier stinkt alles nach Scheinselbstständigkeit, aber sie haben die Rechtsabteilungen die es für sie durchboxt.
Ein einzelner PI, auch einer grossen Praxis, kann das nicht stemmen. Die rechtsschutzversicherung übernimmt auch keine guten Anwälte, hier muss ein zweckgebundener Interessensverband oder Verein her. Die betroffene Praxis in Niedersachsen oder Bayern hätte z.b. ein Interesse, aber es bedürfte der Unterstützung der Verbände u. auch einzelner vieler FMs u. PIs. Bei einem solchen Vorhaben, ist meine Finanzielle Unterstützung sicher!!
Du hast mit vielen Schlußfolgerungen sicher nicht unrecht.
Fakt ist aber, daß per "Gesetz" Selbständigkeit relativ klar definiert ist, allerdings von den Soz-Vers-Systemen immer wieder versucht wird, dies zu ihrem Vorteil anders auszulegen.
So kann sich ein Physiotherapeut im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen nur erschwert von der Beitragszahlung der DRV befreien lassen.
Dies begründet sich wohl auf der Tatsache, daß Physiotherapeuten im Allgemeinen und in Ihrer Eigenschaft immer nur weisungsgebunden und in Abhängigkeit zu einer ärztlichen Verordnung tätig werden dürfen, was die DRV dazu veranlasst eine "Selbständigkeit" auszuschließen. Und dies im Grunde generell. Es sei denn, ein Physiotherapeut ist in seiner Eigenschaft Unternehmer und beschäftigt weitere AN.
Dies hat aber nichts damit zu tun, das PTs nie selbständig tätig wären ! Hier wird eben mit zweierlei Maß gemessen.
Ein großes Problem besteht zudem darin, daß viele PIs und auch selbständige PTs/FMs nicht berücksichtigen, das im Falle der freien Mitarbeit eines PT der Auftraggeber die Praxis bzw. der PI ist, wenn der FM nicht! selbständig mit den KKen bzw. Privat-Pat. abrechnet. Täte er dies, so hätte der FM automatisch mehr als nur einen Auftraggeber und wäre raus aus der Nummer "Scheinselbständigkeit".Wenn er zudem einen Mietvertrag mit dem PI abschließen würde (wird ja auch oft getan) und zudem! einen Dienstleistungsvertrag (für die Nutzung der Praxislogistik) und eine eigene! Tel.-Nr. in der Praxis zur Terminvereinbarung etc. eingerichtet wird, käme nur noch ein Wegelagerer auf die Idee, eine Selbständigkeit anzuzweifeln.
Wie oft ist es aber in der Praxis so, daß der PI in die Arbeitsabläufe des FM aktiv eingreift und z.B. Termine vereinbart, Pateienten umverteilt etc. und somit deligierend wirkt.
Das Thema DRV bleibt aber trotzdem weiter aktuell, da all dies, also eine "korrekte" Selbständigkeit eine Statusfeststellung nicht unnötig werden lässt. Und noch einmal: vor der DRV kommt es eben doch (noch?!) darauf an, ob der Selbständige eigene Angestellte beschäftigt oder nicht.
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Würde das die Kostruktion ändern ? Dir folgend: wär es denn aus Deiner Sicht dann so, dass bei einem FM mit einem AN über EUR 450 sozusagen dann stets echte Selbstständigkeit vorliegt ? Das würde schliesslich bedeuten, dass AN über EUR 450 ( also ja beim FM angestellt ) die Unternehmerstatusthematik aufhebt bzw. diese Unternehmerstatuseigenschaft das Thema bei der DR ins Leere ginge ?
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webpt schrieb:
...was die DRV dazu veranlasst eine "Selbständigkeit" auszuschließen. Und dies im Grunde generell. Es sei denn, ein Physiotherapeut ist in seiner Eigenschaft Unternehmer und beschäftigt weitere AN....
Würde das die Kostruktion ändern ? Dir folgend: wär es denn aus Deiner Sicht dann so, dass bei einem FM mit einem AN über EUR 450 sozusagen dann stets echte Selbstständigkeit vorliegt ? Das würde schliesslich bedeuten, dass AN über EUR 450 ( also ja beim FM angestellt ) die Unternehmerstatusthematik aufhebt bzw. diese Unternehmerstatuseigenschaft das Thema bei der DR ins Leere ginge ?
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frank 248 schrieb:
Zu MEITAO:
Du hast mit vielen Schlußfolgerungen sicher nicht unrecht.
Fakt ist aber, daß per "Gesetz" Selbständigkeit relativ klar definiert ist, allerdings von den Soz-Vers-Systemen immer wieder versucht wird, dies zu ihrem Vorteil anders auszulegen.
So kann sich ein Physiotherapeut im Gegensatz zu vielen anderen Berufsgruppen nur erschwert von der Beitragszahlung der DRV befreien lassen.
Dies begründet sich wohl auf der Tatsache, daß Physiotherapeuten im Allgemeinen und in Ihrer Eigenschaft immer nur weisungsgebunden und in Abhängigkeit zu einer ärztlichen Verordnung tätig werden dürfen, was die DRV dazu veranlasst eine "Selbständigkeit" auszuschließen. Und dies im Grunde generell. Es sei denn, ein Physiotherapeut ist in seiner Eigenschaft Unternehmer und beschäftigt weitere AN.
Dies hat aber nichts damit zu tun, das PTs nie selbständig tätig wären ! Hier wird eben mit zweierlei Maß gemessen.
Ein großes Problem besteht zudem darin, daß viele PIs und auch selbständige PTs/FMs nicht berücksichtigen, das im Falle der freien Mitarbeit eines PT der Auftraggeber die Praxis bzw. der PI ist, wenn der FM nicht! selbständig mit den KKen bzw. Privat-Pat. abrechnet. Täte er dies, so hätte der FM automatisch mehr als nur einen Auftraggeber und wäre raus aus der Nummer "Scheinselbständigkeit".Wenn er zudem einen Mietvertrag mit dem PI abschließen würde (wird ja auch oft getan) und zudem! einen Dienstleistungsvertrag (für die Nutzung der Praxislogistik) und eine eigene! Tel.-Nr. in der Praxis zur Terminvereinbarung etc. eingerichtet wird, käme nur noch ein Wegelagerer auf die Idee, eine Selbständigkeit anzuzweifeln.
Wie oft ist es aber in der Praxis so, daß der PI in die Arbeitsabläufe des FM aktiv eingreift und z.B. Termine vereinbart, Pateienten umverteilt etc. und somit deligierend wirkt.
Das Thema DRV bleibt aber trotzdem weiter aktuell, da all dies, also eine "korrekte" Selbständigkeit eine Statusfeststellung nicht unnötig werden lässt. Und noch einmal: vor der DRV kommt es eben doch (noch?!) darauf an, ob der Selbständige eigene Angestellte beschäftigt oder nicht.
ich weiss nicht,wie sehr ihr selber betroffen seid, aber einige Aussagen hier deuten darauf hin, dass sie nicht persönlich betroffen sind. Grundsätzlich sind alle sozialversicherungspflichtig. Vor allem Physios, weil sie ein Heilhilsberuf ausüben und auf Weisung des Arztes arbeiten. Selbst, wenn der Physio eine eigene Praxis hat und alleine arbeitet. Dann gibt es Möglichkeiten sich privat in der KV versichern zu lassen, wenn man z.B. Angestellte hat. Trotzdem ist man immer noch gesetzl. Rentenversicherungspflichtig. Erst wenn man über 50% Privatpatienten hat, also die Patienten, die ohne ärzliche Verordnung kommen, kann man sich von der gesetzl. RV befreien lassen, muss aber nachweisen können, das man sich privat ausreichend versichert hat.( geht auch nicht mit jeder priv. RV) Dann kommt aber ein weiteres Problem: Ihr dürft als normaler Physio privat nicht mit MT,KG,ML etc. behandeln, nur präventiv Massagen. Ihr habt nur ein Heilhilfsberuf. Ihr braucht ein Heilberuf, sprich Heilpraktiker in der Physiotherapie, dann dürft ihr Diagnose stellen, Rezept ausstellen und eigenverantwortlich behandeln. Die Ironie? Vor Jahren hats niemanden gejuckt, nein, man hat Ich AGs unterstüzt. Ich selber hatte das Konzept mit meinen Steuerberater ausgearbeitet und dem Arbeitsamt, RVB vorgelegt. Beide haben mich ermutigt, es so zu machen. Jetzt ist alles falsch. Warum? Weil es sich für die Gesetzlichen nicht lohnt. Unternehmerisches Risiko hin oder her, die Zeiten haben sich geändert, so auch die Gesetze.
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seele schrieb:
Hi,
ich weiss nicht,wie sehr ihr selber betroffen seid, aber einige Aussagen hier deuten darauf hin, dass sie nicht persönlich betroffen sind. Grundsätzlich sind alle sozialversicherungspflichtig. Vor allem Physios, weil sie ein Heilhilsberuf ausüben und auf Weisung des Arztes arbeiten. Selbst, wenn der Physio eine eigene Praxis hat und alleine arbeitet. Dann gibt es Möglichkeiten sich privat in der KV versichern zu lassen, wenn man z.B. Angestellte hat. Trotzdem ist man immer noch gesetzl. Rentenversicherungspflichtig. Erst wenn man über 50% Privatpatienten hat, also die Patienten, die ohne ärzliche Verordnung kommen, kann man sich von der gesetzl. RV befreien lassen, muss aber nachweisen können, das man sich privat ausreichend versichert hat.( geht auch nicht mit jeder priv. RV) Dann kommt aber ein weiteres Problem: Ihr dürft als normaler Physio privat nicht mit MT,KG,ML etc. behandeln, nur präventiv Massagen. Ihr habt nur ein Heilhilfsberuf. Ihr braucht ein Heilberuf, sprich Heilpraktiker in der Physiotherapie, dann dürft ihr Diagnose stellen, Rezept ausstellen und eigenverantwortlich behandeln. Die Ironie? Vor Jahren hats niemanden gejuckt, nein, man hat Ich AGs unterstüzt. Ich selber hatte das Konzept mit meinen Steuerberater ausgearbeitet und dem Arbeitsamt, RVB vorgelegt. Beide haben mich ermutigt, es so zu machen. Jetzt ist alles falsch. Warum? Weil es sich für die Gesetzlichen nicht lohnt. Unternehmerisches Risiko hin oder her, die Zeiten haben sich geändert, so auch die Gesetze.
Hier hat es die letzten Jahre keine neuerungen gegeben. Es gibt aber bestrebungen dies zu ändern. Wobei ich selber der Meinung bin, das die Masse der PTs nicht differentialdiagnostisch tätig werden sollte, weil bei einigen die qualifikation dafür fehlt. Aus meiner Sicht sollte hier eine Extra Prüfung, wie bei den Heilpraktikern, abgelegt werden müssen. Denn es geht in dem Fall nicht ums behandeln, sondern um Differentialdiagnostik, und das traue ich nicht allen PTs zu, die ich kennengelernt habe ;-) Aber das ist auch ein ganz anderes Thema, und betrifft diesen Thread auch nicht.
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Gert Winsa schrieb:
Hi Seele, mir ist nicht so klar was du sagen willst. Alles was du erwähnst ist schon die letzten 10-15 Jahre so. Sowohl PIs wie auch FMs die keine Soz.Vers. pflichtigen AN haben waren schon immer RV Pflichtig. Und die Privaten Leistungen, "ohne Rezept" sprich mit Diagnose, waren auch schon immer nicht möglich. Ausser als Präventive Massage.
Hier hat es die letzten Jahre keine neuerungen gegeben. Es gibt aber bestrebungen dies zu ändern. Wobei ich selber der Meinung bin, das die Masse der PTs nicht differentialdiagnostisch tätig werden sollte, weil bei einigen die qualifikation dafür fehlt. Aus meiner Sicht sollte hier eine Extra Prüfung, wie bei den Heilpraktikern, abgelegt werden müssen. Denn es geht in dem Fall nicht ums behandeln, sondern um Differentialdiagnostik, und das traue ich nicht allen PTs zu, die ich kennengelernt habe ;-) Aber das ist auch ein ganz anderes Thema, und betrifft diesen Thread auch nicht.
Sondern, ob die Tätigkeit an sich, rechtlich und gesetzlich, überhaupt möglich ist. Hier haben die Richter eindeutig geurteilt, dass, auf Basis von der derzeitigen gesetzlichen und vertraglichen Lage, dies nicht möglich ist! Denn ein wichtiger Bestandteil der Selbstständigkeit ist die vollumfängliche Verantwortung und das öffentliche Auftreten am Markt. Beides ist nicht vertreten: 1) Bleibt der Praxisinhaber immer der einzig Verantwortliche! 2) Darf der freie Mitarbeiter nicht für GKV Leistungen öffentlich auftreten, weil die Zulassung fehlt!
Mir ist schon klar, dass freie Mitarbeiter vehement an dem Konstrukt festhalten wollen. Es geht ja um viel Geld! Wer aber weiterhin sich der derzeitigen Entwicklung nicht anpasst, muss mit den daraus resultierenden Konsequenzen klarkommen! Mittlerweile sind es von Anfang 2014 mit 3.600 registrierten freien Mitarbeitern nicht ohne Grund nurnoch 1.600! (Deutlich auch hier an der Forumsaktivität erkennbar!)
MFG
Meitao
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ali schrieb:
wie kommst Du auf die Zahlen 3.600 / 1.600
wo sind die registriert ?
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Meitao schrieb:
Es geht mittlerweile nicht mehr primär um die Scheinselbstständigkeit!
Sondern, ob die Tätigkeit an sich, rechtlich und gesetzlich, überhaupt möglich ist. Hier haben die Richter eindeutig geurteilt, dass, auf Basis von der derzeitigen gesetzlichen und vertraglichen Lage, dies nicht möglich ist! Denn ein wichtiger Bestandteil der Selbstständigkeit ist die vollumfängliche Verantwortung und das öffentliche Auftreten am Markt. Beides ist nicht vertreten: 1) Bleibt der Praxisinhaber immer der einzig Verantwortliche! 2) Darf der freie Mitarbeiter nicht für GKV Leistungen öffentlich auftreten, weil die Zulassung fehlt!
Mir ist schon klar, dass freie Mitarbeiter vehement an dem Konstrukt festhalten wollen. Es geht ja um viel Geld! Wer aber weiterhin sich der derzeitigen Entwicklung nicht anpasst, muss mit den daraus resultierenden Konsequenzen klarkommen! Mittlerweile sind es von Anfang 2014 mit 3.600 registrierten freien Mitarbeitern nicht ohne Grund nurnoch 1.600! (Deutlich auch hier an der Forumsaktivität erkennbar!)
MFG
Meitao
Wenn du den Zusatz zufügst das diese Sichtweise bisher in 2 Fällen von Gerichten so entschieden wurde, ist deine Aussage richtig. Eine Aussage das "die Richter" dies so entschieden haben, und es rechtlich und gesetzlich so nicht möglich ist, malt aber das Bild das IN JEDEM FALLE so entschieden wurde, und das ist eben nicht der Fall.
Es gibt 2 Fälle, und viele Prüfungen in denen nichts beanstandet wurde, und ebenso Fälle wo Scheinselbstständigkeit attestiert wurde, es jedoch nicht zu Nachzahlungen kommt, weil der FM schon selber abgeführt hat. Jedoch fehlt jede Objektivität, wenn man diese 2 Fälle als unumwerflichen Status und "Gesetz" bezeichnet.
Nicht selten das es in der Physiotherapie an Objektivität fehlt, und Persönliche Meinungen als Tatsachen dargestellt werden. Und dies ist kein "krampfhaftes" Festhalten an der FM. Ich habe immer eingestanden das ein Risiko vorhanden ist, und schon immer kritisiert wenn FMs nicht selber RV Beiträge einzahlen. Trotzdem gibt es genug Fälle, die nicht als Scheinselbstständig beurteilt werden. Ebenso wie, aus meiner Sicht, jeder PI u. auch FM mitverantwortlich ist zu überprüfen ob von dem FM für diese Konstellation schon genügend RV Beiträge abgeführt werden, um selbst im Verurteilungsfalle das Risiko für den PI so gering wie möglich zu halten.
Und dies ist auch im Sinne der FMs, ich weiss das viele FMs anders denken und es darauf anlegen nicht einzuzahlen, weil der PI dann nachzahlen muss, das ist aber sehr kurzsichtig, weil genau wegen dieser Fälle hohe Nachzahlungen zustande kommen, genau dadurch dann solche Fälle zu lesen sind, und genau deswegen PIs keine FMs mehr haben möchten.
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Gert Winsa schrieb:
@ Meitao
Wenn du den Zusatz zufügst das diese Sichtweise bisher in 2 Fällen von Gerichten so entschieden wurde, ist deine Aussage richtig. Eine Aussage das "die Richter" dies so entschieden haben, und es rechtlich und gesetzlich so nicht möglich ist, malt aber das Bild das IN JEDEM FALLE so entschieden wurde, und das ist eben nicht der Fall.
Es gibt 2 Fälle, und viele Prüfungen in denen nichts beanstandet wurde, und ebenso Fälle wo Scheinselbstständigkeit attestiert wurde, es jedoch nicht zu Nachzahlungen kommt, weil der FM schon selber abgeführt hat. Jedoch fehlt jede Objektivität, wenn man diese 2 Fälle als unumwerflichen Status und "Gesetz" bezeichnet.
Nicht selten das es in der Physiotherapie an Objektivität fehlt, und Persönliche Meinungen als Tatsachen dargestellt werden. Und dies ist kein "krampfhaftes" Festhalten an der FM. Ich habe immer eingestanden das ein Risiko vorhanden ist, und schon immer kritisiert wenn FMs nicht selber RV Beiträge einzahlen. Trotzdem gibt es genug Fälle, die nicht als Scheinselbstständig beurteilt werden. Ebenso wie, aus meiner Sicht, jeder PI u. auch FM mitverantwortlich ist zu überprüfen ob von dem FM für diese Konstellation schon genügend RV Beiträge abgeführt werden, um selbst im Verurteilungsfalle das Risiko für den PI so gering wie möglich zu halten.
Und dies ist auch im Sinne der FMs, ich weiss das viele FMs anders denken und es darauf anlegen nicht einzuzahlen, weil der PI dann nachzahlen muss, das ist aber sehr kurzsichtig, weil genau wegen dieser Fälle hohe Nachzahlungen zustande kommen, genau dadurch dann solche Fälle zu lesen sind, und genau deswegen PIs keine FMs mehr haben möchten.
Übrigens auch von mir vielen Dank für den Beitrag davor. Wenn das wirklich so ist... es war jedenfalls sehr informativ!
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Kristin WeigandWeigand schrieb:
Würde ich auch gern mal wissen; weiss jemand Bescheid, wie das wäre, wen sich der FM in der Praxis des Phs einen Raum mieten würde?
Übrigens auch von mir vielen Dank für den Beitrag davor. Wenn das wirklich so ist... es war jedenfalls sehr informativ!
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