Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Im Kern sieht die Gesetzesnovelle folgende Änderungen vor:
"Gesundheits- und Krankenpfleger“ oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ wird die künftige Berufsbezeichnung sein, die Ausbildung soll auch die ambulante Pflege und die Pflege in Rehabilitationseinrichtungen umfassen. Der Unterricht wird dann 2100 Stunden betragen (bisher 1600 Stunden), die praktische Ausbildung wird dagegen nur noch 2500 Stunden betragen (bisher 3000 Stunden). Der derzeit gültige Stellenschlüssel in den Krankenhäusern soll von 7 zu 1 auf 9,5 zu1 erhöht werden.
Dies wird nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung von ca. 100 Mio. Euro bedeuten.
Durch das neue Gesetz sollen die künftigen Krankenpflegeschüler auch an die Gesundheitsvorsorge, die Rehabilitation und die Pflege schwerstkranker Patienten herangeführt werden.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verspricht sich eine verbesserte Ausbildungsqualität und ein attraktiveres Berufsbild.
Die Pflegeverbände kritisieren das Gesetzesvorhaben. Sie plädieren für eine einheitliche Ausbildung aller Pflegeberufe und wehren sich gegen die auch bisher schon bestehende Unterteilung in die Berufsbilder Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft moniert, dass den Mehrkosten, die durch den veränderten Stellenschlüssel entstehen, keine Refinanzierung gegenüber stünde.
Es ist geplant, das Gesetz nach der Sommerpause am 12.07. im Bundestag in erster Lesung zu beraten. Ob es vor der Bundestagswahl im September verabschiedet wird, ist allerdings fraglich.
Peter Appuhn
physio.de
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