"Die entspannteste Art
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Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
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neurologis...
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Im März hatte das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, die KV hätten sich nicht nur selbst um das Einfordern der Zehn-Euro-Gebühren zu kümmern, sie müssten auch die Verfahrenskosten bezahlen. 150 Euro wären so in jedem einzelnen Fall fällig gewesen. Diese groteske Situation wollten die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht hinnehmen und forderten die Krankenkassen auf, das Inkassorisiko zu übernehmen.
Die Einigung sieht vor, dass die Krankenkassen die im vergangenen Jahr entstandenen Gerichtskosten bezahlen und ab 2005 für alle bis Ende 2006 anfallenden Porto- und Verfahrenskosten aufkommen, allerdings nur für maximal 0,2 Prozent aller Zuzahlungsfälle. Das mag auf den ersten Blick erstaunlich klingen, doch Kassen und Ärzte haben sich dabei an der Zahl der auffällig gewordenen Verweigerer orientiert. Tatsächlich leisteten bisher 99,8 Prozent aller Patienten brav ihre Praxisgebühren.
KBV und Krankenkassen fordern den Gesetzgeber gleichzeitig auf, Regelungen zu schaffen, die den hartnäckig Zahlungsunwilligen spätestens ab 2007 die Kosten für das teure Verfahren auferlegen. Das Bundesgesundheitsministerium lehnt eine Gesetzesänderung bisher ab, und wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen im Herbst ist ein kurzfristiges Gesetzgebungsverfahren ohnehin nicht vorstellbar.
Die 337.000 Gebühren-Deserteure können sich nicht mehr länger als lachende Dritte im Kostenstreit zurücklehnen. Jetzt müssen sie damit rechnen, dass sie zur Zahlung des Praxisobolus verdonnert werden. Zügig zu Ende gebracht werden wohl die 80 bereits anhängigen Gerichtverfahren, und die Sozialgerichte haben allen Grund, sich auf weitere freuen.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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