Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
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Fortbildungsurlaub)
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Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
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Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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jetzt veröffentlichten Urteil dürfen sie sich zum Gros der gesetzlichen
Kassenleistungen in ihren Satzungen nicht näher äußern. Eigene Schwerpunkte, wie sie einzelne Betriebskrankenkassen insbesondere im Bereich der Naturheilkunde beworben haben, sind damit unzulässig. (Az: B 7/1 A 4/00 R)
Die Securitas BKK hatte die Naturheilkunde besonders in ihrer Satzung
hervorgehoben und damit geworben, dass sie insbesondere auch Akupunktur bezahlt. Das Bundesversicherungsamt, das die Satzung der BKK 1997 zunächst genehmigt hatte, verlangte deshalb später die Streichung entsprechender Passagen. Mit Erfolg: Wie das BSG entschied, dürfen sich die gesetzlichen Krankenkassen generell nur dort zu ihren Leistungen äußern, wo das Gesetz einen entsprechenden Spielraum gibt, etwa bei den Schutzimpfungen und anderen Vorsorgemaßnahmen oder beim Umfang der Haushaltshilfe.
Darüber, ob und wann die Krankenkassen Akupunktur oder andere alternative Behandlungsmethoden bezahlen müssen, hatte das BSG in diesem Fall nicht zu entscheiden. Die Leitungspflicht würde dann aber alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich betreffen.
Quelle: AFP
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