Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Nach langem Gerangel haben sich die Koalitionäre jetzt auf ein Nachfolgemodell für die finanzielle Unterstützung arbeitsloser Exstenzgründer verständigt. Es soll die Ich-AG und auch das bisher sechs Monate lang gezahlte Überbrückungsgeld ersetzen.
Maximal 15 Monate können Gründungswillige künftig auf die Arbeitsagenturförderung hoffen. Im ersten Schritt gibt es für neun Monate eine Finanzspritze in Höhe des Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird eine monatliche Pauschale von 300 Euro gezahlt. Dann muss der Gründer dem Arbeitsvermittler nachweisen, dass sein Geschäftsmodell auch in Zukunft Aussicht auf Erfolg hat. Schafft er das, erhält er weitere sechs Monate lang jeweils 300 Euro, jedoch ohne Arbeitslosengeld. Die Tragfähigkeit des Vorhabens und die persönliche Eignung sollen auch vor Förderungsbeginn eingehend überprüft werden.
Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Wichtige Gründe sind gesundheitliche Probleme, Mobbing oder Umzug des Ehepartners. Die Unterstützungsleistungen gibt es nur, wenn noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Scheitert der Exstenzgründer, muss er damit rechnen, keine weiteren Arbeitslosengeldzahlungen zu erhalten, denn die bereits während des Förderzeitraums gezahlten Gelder reduzieren den Restanspruch.
Nur noch etwa zwei Milliarden Euro statt bisher drei Milliarden wollen CDU und SPD mit der abgespeckten Existenzförderung jährlich ausgeben. Anfang Juni sollen die neuen Regelungen zusammen mit den Gesetzen zur Hartz-IV-Arbeitsmarktreform im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz wird aber kaum vor Anfang August in Kraft treten. Der Bundesrat muss zustimmen und der tagt erst wieder am 7. Juli. Bis dahin gelten die Überbrückungsgeldbestimmungen weiter. Mit der Ich-AG aber ist es am 30. Juni endgültig vorbei. Wer allerdings vorher einen Antrag stellt oder zu den 240.000 noch Geförderten zählt, behält seinen Anspruch für volle drei Jahre.
Peter Appuhn
physio.de
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