WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst."Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst."Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
Daher stellt der G-BA nun klar:
Diagnosen, die in der gemeinsamen Liste der KBV (LHMB/dunkel und BVB/hell) aufgeführt sind, können mit einer Höchstmenge verordnet werden, die sich aus der maximalen Behandlungsfrequenz auf dem Rezept sowie der Zwölf-Wochen-Frist errechnet.
Wenn also eine bestimmte Leistung vom Arzt mit einer Behandlungsfrequenz von ein bis dreimal wöchentlich verordnet wird, könnten innerhalb von zwölf Wochen theoretisch 36 Anwendungen durchgeführt werden. Diese 36 Anwendungen können vom Arzt auf einer Verordnung verordnet werden und das sogar extrabudgetär.
Auch zeitliche Bezüge zu Akutereignissen oder weitere medizinische Spezifikationen seien nicht von einschränkender Relevanz. Lediglich Angaben zu Mindest- oder Höchstalter des Patienten müssen berücksichtigt werden, betont der G-BA in seiner Klarstellung. Der Patient braucht so nur maximal einmal in zwölf Wochen beim verordnenden Arzt vorstellig werden und auch sein zu zahlender Eigenanteil wird dadurch reduziert.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muß diesem Beschluss noch zustimmen (was aber bislang eine reine Formsache war), anschließend wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft.
Unseren Artikel "Langfristiger Heilmittelbedarf (LHMB) und Besonderer Verordnungsbedarf (BVB)" haben wir dahingehend aktualisiert.
OG / physio.de
Seit 21. Januar 2023 sind diese Änderungen nun in Kraft.
HeilmittelrichtlinieLHMBBVBRezeptAbrechnungRegressG-BA
Viel zu kompliziert der HMK mit seinen tausend Sonderfällen.
Gefällt mir
Viel zu kompliziert der HMK mit seinen tausend Sonderfällen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Stefan Arnold schrieb am 21.11.2022 12:27 Uhr:Diese 12 Wochen sind mir trotzdem ein Dorn im Auge da man bei großen Rezepten immer Gefahr läuft irgend eine Frist zu reißen und damit Abzüge bei der Abrechnung riskiert.
Ein 6-Monatsfrist (andere Fristen gibst es nicht) bei diese Verordnungen zu reißen? Wie schaffst du das denn?
Viel zu kompliziert der HMK mit seinen tausend Sonderfällen.
Eher machen mir die langen Rezeptlaufzeiten sorgen, denn wir mpüssen u.U. mehrere Monate warten, bis wir abrechnen können. Solange muss ja alles zwischenfinanziert werden.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KGSchuller schrieb:
Wir schicken Pat. zur Korrektur, wenn eine 36-er VO vorgelegt wird, der Pat. aber "nur" 2x pro Woche kommen will. Dann gibts nur 24-er, damit wir die Fristen ohne probleme Einhalten können.
Eher machen mir die langen Rezeptlaufzeiten sorgen, denn wir mpüssen u.U. mehrere Monate warten, bis wir abrechnen können. Solange muss ja alles zwischenfinanziert werden.....
2x p.W. und 36er VO kann bis zum Anschlag der Frist terminiert sein.
(Terminabsagen, Urlaube etc.)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KGSchuller schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
2x p.W. und 36er VO kann bis zum Anschlag der Frist terminiert sein.
(Terminabsagen, Urlaube etc.)
2x p.W. und 36er VO kann bis zum Anschlag der Frist terminiert sein.
(Terminabsagen, Urlaube etc.)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller
KGSchuller schrieb am 21.11.2022 13:30 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij ?? 36er-VO mit 2x p.W. = 18 Wochen. 6 Monate = 26 Wochen. Ergibt 8 Wochen (fast 2 Monate) Luft. joy
2x p.W. und 36er VO kann bis zum Anschlag der Frist terminiert sein.
(Terminabsagen, Urlaube etc.)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
J.H. schrieb:
Ich dachte VOs ab 10 Einheiten sind nun ein halbes Jahr gültig🧐? Wieso nach 12 Wochen zum Arzt?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
J.H. schrieb:
Sorry - hast sich erledigt - habe die Früheren Kommentare nicht gelesen🤓
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Diese 12 Wochen sind mir trotzdem ein Dorn im Auge da man bei großen Rezepten immer Gefahr läuft irgend eine Frist zu reißen und damit Abzüge bei der Abrechnung riskiert.
Viel zu kompliziert der HMK mit seinen tausend Sonderfällen.
Wo kommen 6 Monate jetzt her?
Gefällt mir
Wo kommen 6 Monate jetzt her?
Siehe FAK Anwort auf Frage 6.
Heilmittelrichtlinie § 7 Abs. 6 Satz 7
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Stefan Arnold schrieb am 21.11.2022 13:29 Uhr:Soweit ich weiß gilt diese 12 Wochenfrist um das Rezept zu beenden da der Patient dann zum Arzt muss um weiter behandelt werden zu dürfen. Somit wurden uns regelmäßig Rezepte gekürzt die 3 Monate überschritten haben.
Da bist du völlig falsch informiert: Bei eine 12-Wochen-Verordnung (= LHB/BVB) hast du 6 Monate, ab dem 1. Behandlungstag, Zeit, um die VO abzuarbeiten. Die 3-Monatsregel gilt für Standard-Verordnungen. Der Patient muss bei LHB/BVB lediglich alle 12 Wochen beim Arzt vorstellig werden, aber das berührt uns nicht. Du solltest die neuen HMR (seit dem 01.01.2021) und BRV-Regelungen (seit dem 01.07.2021 in Kraft) mittlerweile kennen.
Ja. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 7 Heilmittelrichtlinie behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 HeilM-RL ihre Gültigkeit, soweit die verordneten Behandlungseinheiten innerhalb des 12- Wochen-Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden. Dabei ist aber zu beachten, dass der neue Rahmenvertrag die Gültigkeit der Verordnung auf 6 Monate (ab dem ersten Behandlungstag) begrenzt, d. h. die Behandlung muss nach 6 Monaten zwingend abgebrochen werden.
... Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 ihre Gültigkeit.
Wo kommen 6 Monate jetzt her?
Siehe FAK Anwort auf Frage 6.
Heilmittelrichtlinie § 7 Abs. 6 Satz 7
Du musst es theoretisch in drei Monaten schaffen, diese VO abzuarbeiten.
Dies heißt, es müssen 1-3 pro Woche verordnet werden.
Steht nur 1-2 pro Woche drauf, darfst du nur 24er VO haben.
Du hast aber praktisch sechs Monate Zeit, um diese VO abzuarbeiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
Um es noch einfacher auszudrücken
Du musst es theoretisch in drei Monaten schaffen, diese VO abzuarbeiten.
Dies heißt, es müssen 1-3 pro Woche verordnet werden.
Steht nur 1-2 pro Woche drauf, darfst du nur 24er VO haben.
Du hast aber praktisch sechs Monate Zeit, um diese VO abzuarbeiten.
Die maximale Behandlungszahl auf eine LHB/BVB-Verordnung beträgt 12 Wochen x Behandlungsfrequenz. So und nicht anders lautet die Regelung. Und dann hast du 6 Monate - ab dem 1. Behandlungstag - Zeit, diese VO abzuarbeiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Du musst es theoretisch in drei Monaten schaffen, diese VO abzuarbeiten. Mit so eine Aussage verwirrst du nur. hushed
Die maximale Behandlungszahl auf eine LHB/BVB-Verordnung beträgt 12 Wochen x Behandlungsfrequenz. So und nicht anders lautet die Regelung. Und dann hast du 6 Monate - ab dem 1. Behandlungstag - Zeit, diese VO abzuarbeiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Shia ???warum darfst du nur ne 24 er Verordnung haben?siehe die Bemerkungen von Lars!Auch 36 ist möglich ,beide haben eine Laufzeit von 6 Monaten!!!
Steht 1-4 geht auch 48er
Eine Laufzeit von 6 Monaten hat jedes Rezept ab 7 Behandlungen
Bis 6 Behandlungen muss innerhalb 3 Monate abgearbeitet sein
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
@Schippi Wenn du nur 1-2x pro Woche auf Rezept stehen hast, geht nur 24
Steht 1-4 geht auch 48er
Eine Laufzeit von 6 Monaten hat jedes Rezept ab 7 Behandlungen
Bis 6 Behandlungen muss innerhalb 3 Monate abgearbeitet sein
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Falsch, auch 10er bei ZN oder PN hat ein 3Monatsfrist.
Nein
Gültigkeit
Künftig wird bei der Gültigkeit eines Rezeptes unterschieden zwischen:
• „kleinem Rezept“: bis zu sechs Behandlungseinheiten und
• „großem Rezept“: sieben oder mehr Behandlungseinheiten
„Kleine Rezepte“ gelten drei Monate lang, „große Rezepte“ sechs Monate lang. Die drei oder sechs Monate werden vom "Tag der ersten Behandlung" an gerechnet. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit und müssen abgebrochen werden.
Laut Fragen-Antwort-Katalog gilt diese Regelung für alle Verordnungen, welche Behandlungen ab dem 01.08.2021 enthalten. Unter "Behandlungseinheiten" wird in diesem Falle die Summe aller verordneten "vorrangigen Heilmittel" verstanden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Nein
Gültigkeit
Künftig wird bei der Gültigkeit eines Rezeptes unterschieden zwischen:
• „kleinem Rezept“: bis zu sechs Behandlungseinheiten und
• „großem Rezept“: sieben oder mehr Behandlungseinheiten
„Kleine Rezepte“ gelten drei Monate lang, „große Rezepte“ sechs Monate lang. Die drei oder sechs Monate werden vom "Tag der ersten Behandlung" an gerechnet. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit und müssen abgebrochen werden.
Laut Fragen-Antwort-Katalog gilt diese Regelung für alle Verordnungen, welche Behandlungen ab dem 01.08.2021 enthalten. Unter "Behandlungseinheiten" wird in diesem Falle die Summe aller verordneten "vorrangigen Heilmittel" verstanden.
Im Übrigen erhält der aktuellen FAK dein zitierte Passus mit Bezug auf dem 01.08.2021 nicht mehr. 🤷♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Uups, hast Recht. Hatte auf mein Tablet noch die alte Fassung des BRV. 🤦♂️ Ich nehme meine Anmerkung zurück. 🙇♂️
Im Übrigen erhält der aktuellen FAK dein zitierte Passus mit Bezug auf dem 01.08.2021 nicht mehr. 🤷♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das stimmt, wollte es aber trotzdem mit einfügen
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Soweit ich weiß gilt diese 12 Wochenfrist um das Rezept zu beenden da der Patient dann zum Arzt muss um weiter behandelt werden zu dürfen. Somit wurden uns regelmäßig Rezepte gekürzt die 3 Monate über schritten haben.
Wo kommen 6 Monate jetzt her?
6er Rezept hast du bis 3 Monate Zeit ab 1. Behandlungstermin um fertig zu werden
12er (1x wöchtl)
24er ( 2xwöchtl)
36er (3xwöchtl)
und alles was mehr als 6x ist hast du bis 6Monate Zeit ab 1. Termin um fertig zu werden.
ein 36.er Rezept bei Frequenz 1-2 ist nicht zulässig. Ich würde es auf 24x ändern lassen.
@Stefan Arnold und jetzt erzähl uns bitte die ganze Geschichte. Welche Rezepte wurden bei dir wegen der Überschreitung der 3Monatsfrist ( die es nur bei 6erRezepte gilt) scheinbar grundlos abgesetzt?
Gefällt mir
BTW, auch bei ein 10er-Verordnung (ZN, PN) gilt der 3-Monatsfrist, nicht nur bei 6er.😉
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Die VO von @KGSchuller war korrekt ausgestellt, aber statt maximal 3x wöchentlich wurde nur 2x wöchentlich behandelt. M. a. W. die VO wurde korrekt ausgestellt und aufgrund der Spanne 1-3 darf auch 2x wöchentlich behandelt werden. Ergo, eine Änderung ist nicht notwendig. 😂
BTW, auch bei ein 10er-Verordnung (ZN, PN) gilt der 3-Monatsfrist, nicht nur bei 6er.😉
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij es ging mir um die Aussage von Stefan Arnold, Absetzungen bekommen zu haben, weil die 3Monatsfrist überschritten wurde…
Ansonsten muss bei @Stefan Arnold tatsächlich etwas anderes vorgelegen haben. Das sehe ich auch so, aber es mangelt bei ihm offensichtlich schon an grundlegende Kenntnisse der aktuellen HMR und BRV. 🤷♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Okay, ich dachte mit der Änderung auf 24 meintest du den Beitrag von @KGSchuller. 😁
Ansonsten muss bei @Stefan Arnold tatsächlich etwas anderes vorgelegen haben. Das sehe ich auch so, aber es mangelt bei ihm offensichtlich schon an grundlegende Kenntnisse der aktuellen HMR und BRV. 🤷♂️
War dann wahrscheinlich noch vor den letzten Änderungen, ist schon wieder eine Weile her.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stefan Arnold schrieb:
Danke für die Erleuchtung.
War dann wahrscheinlich noch vor den letzten Änderungen, ist schon wieder eine Weile her.
War dann wahrscheinlich noch vor den letzten Änderungen, ist schon wieder eine Weile her.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Stefan Arnold
Stefan Arnold schrieb am 21.11.2022 21:36 Uhr:Danke für die Erleuchtung.
Also, vor 2021. 🤦♂️
War dann wahrscheinlich noch vor den letzten Änderungen, ist schon wieder eine Weile her.
allein die Tatsache, dass hier - vermutlich erfahrene - Therapeuten diverse Möglichkeiten und Einzelheiten quer durcheinander diskutieren müssen, zeigt doch wohl deutlich, dass das Konzept der Heilmittelrichtlinien nicht von Praktikern mit ausgearbeitet wurde.
Mir erscheint es oft als "Beschäftigungstherapie" für d.....fe.
Ein Bestreben der Verantwortlichen, klare, verständliche und übersichtliche Strukturen zu schaffen, lässt sich nicht immer erkennen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
Liebe Leute,
allein die Tatsache, dass hier - vermutlich erfahrene - Therapeuten diverse Möglichkeiten und Einzelheiten quer durcheinander diskutieren müssen, zeigt doch wohl deutlich, dass das Konzept der Heilmittelrichtlinien nicht von Praktikern mit ausgearbeitet wurde.
Mir erscheint es oft als "Beschäftigungstherapie" für d.....fe.
Ein Bestreben der Verantwortlichen, klare, verständliche und übersichtliche Strukturen zu schaffen, lässt sich nicht immer erkennen!
Ja, du hast Recht, dass der typische deutsche Regelungswut auch bei der HMR zugeschlagen hat: "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?". Dennoch ist das Ganze keine Hexenwerk, wenn man sich einmal vernünftig einarbeitet und wenn man in eine ordentliche EDV-gestützte Abrechnungssoftware investiert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Das Problem ist eigentlich eher, dass sich PIs nicht grundlegend mit den Regelungen auseinander setzen. Vielen machen einfach irgendetwas, weil "das war doch immer so" oder "verstehe ich nicht". Das war hier auch mal wieder das Problem.
Ja, du hast Recht, dass der typische deutsche Regelungswut auch bei der HMR zugeschlagen hat: "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?". Dennoch ist das Ganze keine Hexenwerk, wenn man sich einmal vernünftig einarbeitet und wenn man in eine ordentliche EDV-gestützte Abrechnungssoftware investiert.
jaja, sich auf EDV-gestützte softare zu verlassen, ist süß.
wenn ich allein bedenke, wie "hoch" die Trefferquote bei den Zuzahlungskreuzchen auf VO`s ist.....;-)))
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
jaja, sich auf EDV-gestützte softare zu verlassen, ist süß.
wenn ich allein bedenke, wie "hoch" die Trefferquote bei den Zuzahlungskreuzchen auf VO`s ist.....;-)))
Ansonsten ist unsere Software zu 100% zuverlässig bei der Prüfung der Verordnungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Die Zuzahlungskreuzchen haben in mein ganzen Berufsleben noch nie gestimmt. Wenn der Patient keine Befreiung vorlegen kann, zahlt er zu, sonst nicht. Diese Kreuzchen beachten wir erst gar nicht.
Ansonsten ist unsere Software zu 100% zuverlässig bei der Prüfung der Verordnungen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Einfach zu merken
6er Rezept hast du bis 3 Monate Zeit ab 1. Behandlungstermin um fertig zu werden
12er (1x wöchtl)
24er ( 2xwöchtl)
36er (3xwöchtl)
und alles was mehr als 6x ist hast du bis 6Monate Zeit ab 1. Termin um fertig zu werden.
ein 36.er Rezept bei Frequenz 1-2 ist nicht zulässig. Ich würde es auf 24x ändern lassen.
@Stefan Arnold und jetzt erzähl uns bitte die ganze Geschichte. Welche Rezepte wurden bei dir wegen der Überschreitung der 3Monatsfrist ( die es nur bei 6erRezepte gilt) scheinbar grundlos abgesetzt?
1. Das HMK zu verstehen, ist möglich. Man muss sich halt Zeit nehmen und sich damit auseinandersetzen. Und wenn du Lars, Shia und meine Posts hier liest, erzählen wir ALLE das Gleiche.
2. und für die, die trotz des mehrfachen Lesens es nicht verstanden haben, bekommen jedesmal die gleiche Antwort:
6er Rezept? —> 3 Monate ab 1. Termin
ab 7er Rezept? —> 6 Monate ab 1. Termin
aufschreiben-merken-aufpassen!
3. Zuzahlungskreuzchen ist mittlerweile irrelevant, da wir es selber ohne Arztunterschrift ändern können.
Gefällt mir
Noch schlimmer find ich, dass es angeblich technisch nicht möglich sein soll, für die selbstausdruckbaren VO`s den Duplex-Druck anzuwenden.
@massu ich habe zu dem hiesigen Thema keine Verständnissschwierigkeiten.
Dem Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) schien es jedoch offensichtlich nötig, zu den Heilmittelrichtlinien eine Klarstellung zu verfassen.
Für meinen Geschmack sind die Heilmittelrichtlinien komplizierter, als nötig.
Aber was red ich, wir leben halt in einer Welt voll mit Überflüssigem mit stets steigender Tendenz.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij schön, dass Deine Software gut funktioniert. Leider versteh ich nicht, dass man das von einigen Arztpraxis-Softwarearten nicht sagen kann.
Noch schlimmer find ich, dass es angeblich technisch nicht möglich sein soll, für die selbstausdruckbaren VO`s den Duplex-Druck anzuwenden.
@massu ich habe zu dem hiesigen Thema keine Verständnissschwierigkeiten.
Dem Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) schien es jedoch offensichtlich nötig, zu den Heilmittelrichtlinien eine Klarstellung zu verfassen.
Für meinen Geschmack sind die Heilmittelrichtlinien komplizierter, als nötig.
Aber was red ich, wir leben halt in einer Welt voll mit Überflüssigem mit stets steigender Tendenz.
Und was die Zuzahlungskreuzchen angeht: Wenn der Patient die Befreiung nicht beim Arzt angibt, wie soll der Arzt bitte schön das richtige Kreuzchen machen? Der Befreiungsstatus ist weder auf der eGK vermerkt noch ist sie in der GKV-Prüfungsdatei für die Ärzte vorhanden. Hier hat der Patient selbst eine Bringschuld.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Aber was hat die Arztsoftware mit unsere Prüfungsnotwendigkeiten zu tun?
Und was die Zuzahlungskreuzchen angeht: Wenn der Patient die Befreiung nicht beim Arzt angibt, wie soll der Arzt bitte schön das richtige Kreuzchen machen? Der Befreiungsstatus ist weder auf der eGK vermerkt noch ist sie in der GKV-Prüfungsdatei für die Ärzte vorhanden. Hier hat der Patient selbst eine Bringschuld.
ich versteh das nicht. Wenn die Patientenkarte beim Arzt eingelesen wird, müsste doch sinnvoller weise auch der Befreiungsstatus übermittelt werden. Die elektronische Datentechnik müsste das doch können, und wir bräuchten nicht ewig ein falsches Kreuz korrigieren.
Oder wie macht Deine Software das? Berechnet sie automatisch den Rezeptwert, den die Kasse zahlen muss, auch wenn das Kreuz falsch ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ich versteh das nicht. Wenn die Patientenkarte beim Arzt eingelesen wird, müsste doch sinnvoller weise auch der Befreiungsstatus übermittelt werden. Die elektronische Datentechnik müsste das doch können, und wir bräuchten nicht ewig ein falsches Kreuz korrigieren.
Oder wie macht Deine Software das? Berechnet sie automatisch den Rezeptwert, den die Kasse zahlen muss, auch wenn das Kreuz falsch ist?
Unsere Software berechnet standardmäßig eine Zuzahlung, es sein denn, ich setzte den Zuzahlungsstatus auf "befreit". Und den Status stellen wir nur dann auf befreit, wenn uns der Patient sein Befreiungsausweis vorzeigt. Schließlich muss ich das Rezept ja auch insgesamt in der Software anlegen und dabei prüft die Software sämtliche Eingaben auf Plausibilität und Fehlerfreiheit in Bezug auf der HMR.
Soweit ich weiß, macht das jede Software so und im Übrigen funktioniert das mit der Befreiung entsprechend auch in der Apotheke und bei Sanitätshäusern so.
Und falsche Zuzahlungskreuzchen auf der VO korrigieren? Diese Mühe machen wir uns erst gar nicht, auch wenn wir nach den Regelungen dazu die Möglichkeit haben. Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen, gerade auch weil das bei der maschinenlesbaren Abrechnung eh kein Rolle spielt ob ich das Kreuzchen korrigiert habe oder nicht.joy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Wie gesagt, bekommt der Arzt diese Daten nicht, auch wenn es technisch vielleicht möglich sein müsste. Aber bedenke, dass ein Patient auch während des Quartals befreit werden kann und die eGK ist dann schon eingelesen. Ergo, der Patient muss dieses aktiv beim Arzt angeben (und die Meisten tun das nicht). Also nicht mit den Ärzte schimpfen, sondern allenfalls mit deine befreite Patienten (die das in der Regel auch gar nicht wissen). stuck_out_tongue_winking_eye
Unsere Software berechnet standardmäßig eine Zuzahlung, es sein denn, ich setzte den Zuzahlungsstatus auf "befreit". Und den Status stellen wir nur dann auf befreit, wenn uns der Patient sein Befreiungsausweis vorzeigt. Schließlich muss ich das Rezept ja auch insgesamt in der Software anlegen und dabei prüft die Software sämtliche Eingaben auf Plausibilität und Fehlerfreiheit in Bezug auf der HMR.
Soweit ich weiß, macht das jede Software so und im Übrigen funktioniert das mit der Befreiung entsprechend auch in der Apotheke und bei Sanitätshäusern so.
Und falsche Zuzahlungskreuzchen auf der VO korrigieren? Diese Mühe machen wir uns erst gar nicht, auch wenn wir nach den Regelungen dazu die Möglichkeit haben. Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen, gerade auch weil das bei der maschinenlesbaren Abrechnung eh kein Rolle spielt ob ich das Kreuzchen korrigiert habe oder nicht.joy
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
@WinnieE ich habe früher auch alles selber überprüft, seit ich SP habe ist es deutlich leichter geworden. Wir sind zu zweit in der Praxis und der orga Aufwand hat sich dadurch sehr vereinfacht.
1. Das HMK zu verstehen, ist möglich. Man muss sich halt Zeit nehmen und sich damit auseinandersetzen. Und wenn du Lars, Shia und meine Posts hier liest, erzählen wir ALLE das Gleiche.
2. und für die, die trotz des mehrfachen Lesens es nicht verstanden haben, bekommen jedesmal die gleiche Antwort:
6er Rezept? —> 3 Monate ab 1. Termin
ab 7er Rezept? —> 6 Monate ab 1. Termin
aufschreiben-merken-aufpassen!
3. Zuzahlungskreuzchen ist mittlerweile irrelevant, da wir es selber ohne Arztunterschrift ändern können.
Mein Profilbild bearbeiten