Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
Mit relativ großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass dies auch zu einer gesetzlich angeordneten Verschiebung der bundesweit einheitlichen Rahmenverträge und ihrer verbesserten Vergütung führt.
Dagegen wehrt sich der BED und startet folgenden Aufruf:
"Liebe Therapeuten,
sagt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Politikern, dass eine neuerliche Verschiebung Eurer neuen, angemessenen Vergütungspreise ohne Nachteilsausgleich für Euch nicht in Frage kommt:
Sendet dazu einfach folgende Mail:
Betreff: Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich
Sehr verehrte Damen und Herren,
auf Grund verspäteter Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter soll die neue Heilmittelrichtlinie statt zum 01.10.2020, voraussichtlich erst zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Werden in dem Zuge auch die bundeseinheitlichen Rahmenverträge verschoben, bedeutet das für uns Therapeuten:
- <•> Weitere 3 Monate ohne angemessene Entlohnung, sowie
Das ist nicht akzeptabel! Die Zeiten, in denen derartige Versäumnisse Dritter auf dem Rücken der Therapeuten ausgetragen werden konnten, sind vorbei. Wir fordern daher einen Nachteilsausgleich oder Übergangsregelungen, die ein Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Rahmenverträge zum 01.10.2020 ermöglichen.<•> nicht abschätzbare bürokratische Mehraufwendungen
Wir freuen uns hierzu auf Ihre Antwort und Stellungnahme.
Hier finden Sie Mailadressen der Verantwortlichen, Politiker und weiterer Multiplikatoren.
Geben Sie den Aufruf auch an Ihre Kolleg*innen weiter, damit die Notwendigkeit deutlich wird."
Darüber hinaus hat der BED in dieser Causa auch noch einen Brief an das BMG geschrieben. Diesen finden Sie hier.
Friedrich Merz / physio.de
AktionBEDG-BAHeilmittelrichtlinieRahmenvertragVergütungBMG
Laut TSVG hätte das Schiedsverfahren aber keine aufschiebende Wirkung für vereinbarte Vergütungserhöhungen, welche dann wie auch immer geartet für diesen Zeitraum erstattet werden müssten.
Wie also kommt der Bed.eV auf diese Idee?
Gefällt mir
Eine mögliche Klage einer Partei NACH einem Schiedsverfahren hätte allerdings tatsächlich keine aufschiebende Wirkung auf den Schiedsspruch. Wenn jedoch der Schiedsspruch z.B. 40% Erhöhung sagt, die ab 01.01.21 oder 1.04.21 vergütet werden, dann aber nach einem z.B. 3jährigen Klageverfahren die klagende Partei Recht bekommt daß z.B. nur 5% Erhöhung gerechtfertigt gewesen wären, dann müßten rückwirkend alle Leistungserbringer die zuvielgezahlten 25% rückerstatten.
Was für eine Aussicht...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Olav schrieb:
Es kommt ja nur zu einem Schiedsverfahren wenn es KEINE Einigung bei den Vergütungsverhandlungen gibt.
Eine mögliche Klage einer Partei NACH einem Schiedsverfahren hätte allerdings tatsächlich keine aufschiebende Wirkung auf den Schiedsspruch. Wenn jedoch der Schiedsspruch z.B. 40% Erhöhung sagt, die ab 01.01.21 oder 1.04.21 vergütet werden, dann aber nach einem z.B. 3jährigen Klageverfahren die klagende Partei Recht bekommt daß z.B. nur 5% Erhöhung gerechtfertigt gewesen wären, dann müßten rückwirkend alle Leistungserbringer die zuvielgezahlten 25% rückerstatten.
Was für eine Aussicht...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Warum sollte der Gesetzgeber den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ein weiteres Mal verschieben, wenn eigentlich schon klar ist, dass es zu einem Schiedsverfahren kommt, welches eh am 31.12. spätestens beendet sein muss?
Laut TSVG hätte das Schiedsverfahren aber keine aufschiebende Wirkung für vereinbarte Vergütungserhöhungen, welche dann wie auch immer geartet für diesen Zeitraum erstattet werden müssten.
Wie also kommt der Bed.eV auf diese Idee?
Und jetzt nicht den "Aufwand" mit den neuen Preisen zu machen, wenn dann später alles komplett geändert werden kann, klingt vielleicht ganz logisch für einen Politiker, der nicht selbst betroffen ist...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Das würde ja implizieren das sich beide Seiten einig wären. Daran glaub ich nicht und ganz ehrlich hoffe ich auch auf das Schiedsgericht. Wenn die offiziell erkennen das die KK im Recht sind mit ihren Dumpingpreisen weis ich wenigstens das es keine Hoffnung mehr für den Job gibt und ich kann mich anderweitig orientieren. Aber wie so oft, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
asima schrieb:
Naja, wenn alles auf Januar verschoben wird, wird ja wohl auch noch kein Schiedsverfahren eingeleitet werden...
Und jetzt nicht den "Aufwand" mit den neuen Preisen zu machen, wenn dann später alles komplett geändert werden kann, klingt vielleicht ganz logisch für einen Politiker, der nicht selbst betroffen ist...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M.Bo schrieb:
Emails sind raus!
Mein Profilbild bearbeiten