WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Stetig steigende Kosten für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie waren der Stoff für die im Juli 2004 eingeführten Heilmittelrichtlinien. Schon vor Inkrafttreten des neuen Regelwerkes einigten sich KBV und Spitzenverbände auf eine Begrenzung der Heilmittelausgaben. Bis Ende 2005 sollten die Kosten um etwa sieben Prozent auf maximal 3,2 Milliarden Euro sinken. 2003 hatten die Kassenärzte noch Leistungen für 3,479 Milliarden Euro auf Rezeptblätter notiert. Mit Hilfe des Heilmittelkataloges könnten "medizinisch nicht begründete und überflüssige Heilmittelverordnungen" vermieden werden, meinen die Spitzenverbände. Der Indikationsbezug gewährleiste eine wirtschaftliche Verordnung bei gleich bleibend hohem Niveau. Im ersten Richtlinienjahr 2004 sanken die Ausgaben auf 3,374 Milliarden Euro. Die Zielmarke von 3,2 Milliarden Euro bis zum Jahresende wird auf jeden Fall überschritten, fürchten die GKV-Verantwortlichen.
Die Ausgabenvolumina für die einzelnen Bundesländer müssen jetzt von den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassenverbänden auf Basis der gerade vereinbarten Vorgabe festgelegt werden. Heilmittelrichtgrößen geben dann für jede Facharztgruppe das individuelle Quartalsbudget vor. Länderspezifische Faktoren sollen dabei berücksichtigt werden. Die Auswertungen des Heilmittelinformationssystems (GKV-HIS) unterstützen die Rechenoperationen.
Eine Richtgrößenüberschreitung bis zu 15 Prozent wird toleriert. Ärzte die mehr verordnen, müssen sich einem Prüfverfahren stellen, auch dann wenn sie richtlinienkonform verordnet haben. Wer Praxisbesonderheiten oder kompensatorische Einsparungen nachweisen kann, hat die Prüfung bestanden. Besonderheiten sind zum Beispiel ein hoher Rentneranteil, die vermehrte Betreuung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen oder ein besonders großer Anteil von chronisch Kranken. Kompensationssparer können eine übermäßig große Zahl von Heilmittelverordnungen beispielsweise mit sparsamen Arzneimittelverschreibungen ausgleichen.
Peter Appuhn
physio.de
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