Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
Jeder niedergelassene Physiotherapeut hat es, das Institutionskennzeichen (IK). Die Krankenkassen haben darüber Zugriff auf Namen, Adressen und Bankverbindungen aller Leistungserbringer. Es liefert somit die Daten für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. War das IK einmal zugeteilt, haben wohl die meisten Therapeuten diesem Kennzeichen keine weitere Beachtung geschenkt. Kontoänderungen oder der Praxisumzug wurden den zuständigen Kassen und Abrechnungsstellen gemeldet und von diesen in aller Regel auch beachtet. Dies wird sich ändern.
Der VdAK hat jetzt darauf hingewiesen, dass spätestens ab 01.06.03 alle Änderungen ausschließlich der Sammel- und Verteilstelle für Institutionskennzeichen (SVI) gemeldet werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Abrechnungsstellen nur noch auf die von der SVI übermittelten Daten zugreifen. Auch Masseure, die eine Zulassungserweiterung zum Physiotherapeuten erhalten, müssen dies der SVI mitteilen.
Sollten sich seit der Zulassung Ihre Bankverbindung oder Praxisadresse geändert, empfehlen wir Ihnen, diese Daten vor dem 1.Juni der SVI zu melden.
Zulassungserweiterungen und Praxisverlegungen müssen natürlich nach wie vor bei den Zulassungsstellen der Krankenkassen beantragt werden.
Sammel- und Verteilstelle für Institutionskennzeichen (SVI)
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Tel: 02241/231-1275 oder -1228 Fax: 02241/9342-275 oder -228
Peter Appuhn
physio.de
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