Sie wollen viel bewegen? Dann
kommen Sie ab sofort in die
Niederrhein Klinik und helfen Sie
mit, in einem familiären und
motivierten Team Menschen wieder
auf die Beine zu bringen. Neben
Erfahrung in der Rehabilitation
haben Sie Freude daran, gemeinsam
mit den Patienten Fortschritte zu
erzielen? Wenn das nach Ihrem neuen
Kraftakt klingt, sollten wir uns
kennenlernen!
• Sicherer, unbefristeter Job in
einer systemrelevanten
Unternehmensgruppe
• Umfangreiches Angebot an
internen und externe...
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Einige Arbeitsagenturen hatten es ganz besonders eilig. Sie verlangten bereits Anfang November von hoffnungsfrohen Ich-AG-Gründern den Nachweis über die Erfolgaussichten ihres künftigen Unternehmens. Nun ist sie zwingend, die Prüfung der Tragfähigkeit des geplanten Geschäftsmodells. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss einen Businessplan erstellen und diesen einer fachkundigen Stelle zur Bewertung vorlegen. Als fachkundig gelten Unternehmensberater, Steuerberater, Handels- Handwerks- und berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Der Jungunternehmer muss belegen, dass ihm seine Gründungsidee in naher Zukunft den Lebensunterhalt sichern kann. Ein Scheitern der Pläne wollen die Mütter und Väter des Gesetzes unter allen Umständen verhindern, stehen doch die gestrandeten Selbstständigen alsbald wieder in den Fluren der Arbeitsagenturen.
Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Die Voraussetzungen für die beiden staatlich geförderten Existenzgründungsmöglichkeiten sind jetzt nahezu gleich. Die Förderungsmodelle unterscheiden sich im Wesentlichen in der Höhe und Dauer der Leistung. Wer sich für die Ich-AG entscheidet erhält im ersten Jahr 600, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 Euro. Während dieser Zeit darf das Jahreseinkommen 25.000 Euro nicht übersteigen. Das Überbrückungsgeld wird sechs Monate lang bezahlt und entspricht dem Arbeitslosengeld. Eine Einkommensbeschränkung gibt es nicht.
Massive Kritik an der bisherigen Förderungspraxis der Arbeitsagenturen hat gerade der Bundesrechnungshof geübt. Häufig würden die Agenturmitarbeiter schlecht beraten und die Gründungsmodelle nicht prüfen. Der geplante Unternehmenszweck sei oftmals noch nicht einmal bekannt und die Sachbearbeiter nicht in der Lage Stellungnahmen von fachkundigen Stellen zu bewerten. Die Rechnungsprüfer bemängelten auch, dass teilweise Zuschüsse weitergezahlt würden, obwohl der einstmalige Gründer gar nicht mehr selbstständig ist und dies auch dem Amt mitgeteilt hat.
Peter Appuhn
physio.de
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