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Ich-AG bleibt
Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Förderung bis Ende 2007. Befristete Beschäftigung erleichtert.
Die Ich-Ag bleibt, bis zum 31.12.2007 jedenfalls. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2005 befristeten Fördermaßnahmen beschlossen.
Eine Viertelmillion ehemaliger Arbeitsloser kam im März dieses Jahres in den Genuss der Förderung. Maximal drei Jahre werden die hoffnungsvollen Existenzgründer mit monatlichen Beträgen von den Arbeitsagenturen unterstützt. Die ursprünglich als Erfolgsmodell gefeierte Ich-AG gerät zunehmend in die Kritik. Die Bundesagentur für Arbeit stöhnt unter den hohen Kosten. 359 Millionen Euro musste sie im ersten Quartal für die neuen Selbstständigen ausgeben, 92 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Der Zentralverband des Handwerks beklagt, dass rund 90 Prozent der Geförderten scheitern würden, wenn die Unterstützungsgelder nicht mehr fließen.
Die Verlängerung des Modells hat die Bundesregierung deshalb auch mit neuen Auflagen verknüpft. Neben der schon seit Herbst vorgeschriebenen Tragfähigkeitsbescheinigung können die Arbeitsagenturen in Zukunft auch die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse der Antragsteller überprüfen und entsprechende Fortbildungen verlangen. Die Erfolgschancen der Neugründungen sollen so verbessert und einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Fördergeldern vorgebeugt werden.
Auf der Tagesordnung des Kabinetts standen noch weitere arbeitsmarkpolitische Neuerungen. Die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen wird erleichtert. Jetzt kann ein Zeitvertrag auch ein zweites Mal mit dem gleichen Arbeitgeber geschlossen werden. Allerdings müssen dann seit Beendigung des früheren Arbeitsverhältnisses mindestens zwei Jahre vergangen sein.
Peter Appuhn
physio.de
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Eine Viertelmillion ehemaliger Arbeitsloser kam im März dieses Jahres in den Genuss der Förderung. Maximal drei Jahre werden die hoffnungsvollen Existenzgründer mit monatlichen Beträgen von den Arbeitsagenturen unterstützt. Die ursprünglich als Erfolgsmodell gefeierte Ich-AG gerät zunehmend in die Kritik. Die Bundesagentur für Arbeit stöhnt unter den hohen Kosten. 359 Millionen Euro musste sie im ersten Quartal für die neuen Selbstständigen ausgeben, 92 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Der Zentralverband des Handwerks beklagt, dass rund 90 Prozent der Geförderten scheitern würden, wenn die Unterstützungsgelder nicht mehr fließen.
Die Verlängerung des Modells hat die Bundesregierung deshalb auch mit neuen Auflagen verknüpft. Neben der schon seit Herbst vorgeschriebenen Tragfähigkeitsbescheinigung können die Arbeitsagenturen in Zukunft auch die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse der Antragsteller überprüfen und entsprechende Fortbildungen verlangen. Die Erfolgschancen der Neugründungen sollen so verbessert und einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Fördergeldern vorgebeugt werden.
Auf der Tagesordnung des Kabinetts standen noch weitere arbeitsmarkpolitische Neuerungen. Die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen wird erleichtert. Jetzt kann ein Zeitvertrag auch ein zweites Mal mit dem gleichen Arbeitgeber geschlossen werden. Allerdings müssen dann seit Beendigung des früheren Arbeitsverhältnisses mindestens zwei Jahre vergangen sein.
Peter Appuhn
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