Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
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Nach § 196 Absatz 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Leistungen von Heilmittelerbringern, Ärzten und anderen Freiberuflern lediglich 2 Jahre. Entscheidend ist dabei das Rechnungsdatum. Wer bei der Rechnungslegung ein spätes Datum wählt, z.B. eine Rechnung statt im Dezember erst im Januar erstellt, könnte somit den Verjährungszeitpunkt hinausschieben.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, eine Unterbrechung der Verjährung zu erreichen. Durch Erlass eines Mahnbescheides oder einer Klage wird die Verjährung aufgehoben.
Es empfiehlt sich daher, möglichst bald Mahnbescheide zu erlassen oder Klage zu erheben. Beachten Sie dabei bitte, dass der Mahnbescheid oder die Klageerhebung vor dem 31.12. dem säumigen Patienten zugestellt sein muss. Nur dann kommt es tatsächlich zu einer Unterbrechung der Verjährung.
Peter Appuhn
physio.de
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