Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Nach § 196 Absatz 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Leistungen von Heilmittelerbringern, Ärzten und anderen Freiberuflern lediglich 2 Jahre. Entscheidend ist dabei das Rechnungsdatum. Wer bei der Rechnungslegung ein spätes Datum wählt, z.B. eine Rechnung statt im Dezember erst im Januar erstellt, könnte somit den Verjährungszeitpunkt hinausschieben.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, eine Unterbrechung der Verjährung zu erreichen. Durch Erlass eines Mahnbescheides oder einer Klage wird die Verjährung aufgehoben.
Es empfiehlt sich daher, möglichst bald Mahnbescheide zu erlassen oder Klage zu erheben. Beachten Sie dabei bitte, dass der Mahnbescheid oder die Klageerhebung vor dem 31.12. dem säumigen Patienten zugestellt sein muss. Nur dann kommt es tatsächlich zu einer Unterbrechung der Verjährung.
Peter Appuhn
physio.de
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