Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
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Hat die Praxis diesen Patienten schriftlich an seine Pflicht zur Zuzahlung erinnert und kommt er dieser weiterhin nicht nach, wird die Krankenkasse bei der Abrechnung darüber informiert. Der nicht geleistete Eigenanteil wird nun nicht von der Gesamterstattung der Verordnung abgezogen und die Krankenkasse kümmert sich selbst um dessen Einzug.
Für diese Regelung laut SGB V §43c hat der GKV-Spitzenverband nun das entsprechende Pflicht‑Formular „Erfolgloser Einzug der Zuzahlung“ samt den dazugehörigen Erklärungen aktualisiert.
Kommentar des Autors
Das Bürokratiemonster LUIS („Lass uns Inkasso spielen“) soll offenbar am Leben gehalten werden. Seit langem bekannt und ein Ärgernis auf Seiten der Heilmittelerbringer, ist es doch stets hungrig und frisst Ressourcen im Praxisalltag. Unbeliebt war es auch bei den Ärzten, die dieses Monster (Praxisgebühr) aber bereits Ende 2012 wieder wegsperren konnten.
Heroische Ritter der Therapiebranche ziehen immer wieder in den Kampf gegen LUIS. Allerdings scheinen die Waffen der Berufsverbände hier ziemlich stumpf zu sein; ist dieses Thema doch immer wieder Bestandteil vieler Verhandlungen. Und sogar die Politik steht zu unserer Unterstützung anfeuernd am Rande des Schlachtfelds.
Aber wer weiß, vielleicht kommt ja die Lösung mit dem noch nicht veröffentlichten Rahmenvertrag zum 01.04.2021. Aber hätte dann die GKV LUIS Zähne nur etwas stumpfer gefeilt und nicht gleich komplett gezogen?
Die Aktualisierung dieses Formulars scheint jedenfalls eine Antwort zu geben…
Olav Gerlach / physio.de
Anm. der Redaktion:
Da immer wieder Anfragen an uns kamen: Rechtliche Grundlage dieser Regelung ist der § 302, Abs. 2 im SGB V.
ZuzahlungGKV-Spitzenverband
Der SGBV spricht explizit von einer gesonderten und einer schriftlichen Aufforderung. Danach darf die KK sich um die Einziehung bemühen. Meines Erachtens ist dieses Formular anfechtbar, da der Gesetzgeber eine andere Auffassung hat.
Es ist in den allermeisten Fällen nicht transparent, weshalb der Patient nicht zahlt. Jedoch bestehen einige Krankenkassen darauf zu erfahren, ob es sich um eine Weigerung des Patienten handelt, oder um eine Nachberechnung weil der Patient befreit ist. Hierfür bietet dieses Formular keine Lösung.
Die Sofas der Verwaltungen generieren ihr Gehalt durch Abarbeiten selbst der unsinnigsten Formulare. Nun ist ein neues, vollkommen unnützes Formular geschaffen worden, das dem Sofa sein Konto füllt und mich meine Lebenszeit kostet.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ungeachtet der Tatsache, dass wir alle Zuzahlungen ehrenamtlich einziehen müssen, nimmt der GKV den SGBV nicht als Rechtsgrundlage: er möchte gerne dreimal aufgefordert wissen. Im obigen Beispiel (ich hoffe, dass es sich hier um eine provokante Mär von physio de handelt und nicht um ein vom GKV als Vorlage ausgefülltes Formular) dreimal per Post, davon einmal per Einschreiben.
Der SGBV spricht explizit von einer gesonderten und einer schriftlichen Aufforderung. Danach darf die KK sich um die Einziehung bemühen. Meines Erachtens ist dieses Formular anfechtbar, da der Gesetzgeber eine andere Auffassung hat.
Es ist in den allermeisten Fällen nicht transparent, weshalb der Patient nicht zahlt. Jedoch bestehen einige Krankenkassen darauf zu erfahren, ob es sich um eine Weigerung des Patienten handelt, oder um eine Nachberechnung weil der Patient befreit ist. Hierfür bietet dieses Formular keine Lösung.
Die Sofas der Verwaltungen generieren ihr Gehalt durch Abarbeiten selbst der unsinnigsten Formulare. Nun ist ein neues, vollkommen unnützes Formular geschaffen worden, das dem Sofa sein Konto füllt und mich meine Lebenszeit kostet.
Viele Grüße
Monika
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Horatio72 schrieb:
Es ist eigentlich unvorstellbar das wir das immer noch machen müssen. Es wird immer von unbezahlter Mehrarbeit gesprochen, aber es ist sogar noch mehr. Bei 100 Prozent aller Einzahlungen haben wir im besten Fall also umsonst gearbeitet. Jede "vergessene" oder verloren gegangene Zuzahlung (oder auch mal falsch "eingetriebene", wie z.b. HB oder Bandagierung vergessen) kostet uns sogar noch unser verdientes Geld. Ich kann und will einfach nicht glauben das dieses Unsinnige Gebahren immer noch Bestand hält und unsre Verbände so gar nichts dagegen tun können (oder wollen). Die Zuzahlungen sorgen mit weitem Abstand für den grössten Frust bei meinen Bürodamen!!!
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e.r. schrieb:
Wie sich die Rechnungsnummer generiert ist für mich nicht schlüssig. Welche Sammelrechnungsnummer soll hier verwendet werden? Wieso wird nicht die ursprüngliche Rechnungsnummer mit Belegnummer verwendet? Aus der lässt sich doch alles zuordnen und das Finanzamt akzeptiert dies auch....
"Aktualisiertes Pflicht-Formular" - mir ist kein derzeit existierendes Pflichtformular zu dem Thema bekannt. Also wie kann etwas aktualisiert werden, was es gar nicht gibt?
Und auf der GKV-Heilmittel Seite findet sich dazu nichts. Was ist die Quelle?
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Rechtliche Grundlage dieser Regelung ist der § 32, Abs. 2 im SGB V.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) WinnieE,
Rechtliche Grundlage dieser Regelung ist der § 32, Abs. 2 im SGB V.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Danke
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WinnieE schrieb:
@Friedrich Merz
Danke
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WinnieE schrieb:
Es ist noch nicht der 1. April, ein gleichnamiger Scherz also zu früh.
"Aktualisiertes Pflicht-Formular" - mir ist kein derzeit existierendes Pflichtformular zu dem Thema bekannt. Also wie kann etwas aktualisiert werden, was es gar nicht gibt?
Und auf der GKV-Heilmittel Seite findet sich dazu nichts. Was ist die Quelle?
das Thema ist schwelend und immer aktuell, daher handhaben wir es hier so:
Bei der telef. Terminierung werden alle VO-Daten abgefragt. Passt alles, wird durchterminiert.
Der Pat. bekommt dann zum 1. Termin seine Rechung ausgehändigt (spart Porto und Briefunschlag). TIP: Bargeldlos kassieren. spart Zeit und stress.....
Zahlungsziel: lt. RV sofort, wir lassen bis 14 Tage vergehen. Ist das Zahlungsziel überschritten,
bekommt der Pat. beim darauffolgenden Termin autom. seine Zahlungserinnerung ausgehändigt.
Da wir i.d.R. 2x p.W. behandeln, passt das bei einem 6-er Rezept ganz gut.
Spätestens hier zeigt sich, ob gezahlt wird oder nicht (Huch, ich bin doch befreit, warum bekom ich eine Rechung? Dann zeigen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis...).
Wird bis dato immer noch nicht gezahlt, wird der Abrechung die Kopie der Erinnerung beigelegt und die VO inkl. Zuzahlungsbetrag berechnet.
Wir rechnen über Dienstleister ab, aber ich denke, bei den Kassen passt das auch.
Dann hat man für diese "Pflichtformular" doch gleich die passenden Daten, oder?
Für Feedback der selbstabrechner bin ich ganz Ohr (ja, ich spiel mit dem Gedanken, selbst abrechnen zu wollen....smiley)
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Die Aushändigung der Rechnung ist bereits eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Um den KKen bzw. deren ARZ den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollte man sich den Empfang durch den Patienten auf einem Duplikat bestätigen lassen.
Mehr kann die KK nach §43c nicht verlangen.
Wer schusseligen Pat. noch auf die Sprünge helfen will kann Ihnen gerne noch eine telefonische Erinnerung zukommen lassen.
...und ja kgschuller Selbstabrechnung ist eine weise Entscheidung, die mit TheraPi der Open Source Praxisverwaltung auch noch kostenfrei möglich ist.
(machen wir bereits seit 2015 erfolgreich)
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NorbArt schrieb:
Nur eine kleine Korrektur:
Die Aushändigung der Rechnung ist bereits eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Um den KKen bzw. deren ARZ den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollte man sich den Empfang durch den Patienten auf einem Duplikat bestätigen lassen.
Mehr kann die KK nach §43c nicht verlangen.
Wer schusseligen Pat. noch auf die Sprünge helfen will kann Ihnen gerne noch eine telefonische Erinnerung zukommen lassen.
...und ja kgschuller Selbstabrechnung ist eine weise Entscheidung, die mit TheraPi der Open Source Praxisverwaltung auch noch kostenfrei möglich ist.
(machen wir bereits seit 2015 erfolgreich)
Wir haben erst zum 01.01.21 auf TheOrg umgestellt. Charmant ist bei einem DL eben die schnelle Zahlung, die abwälzung des ganzen Abrechnungsprocedere auf den DL und den VO-Check, der die meisten Zahlungsausfälle abfängt.
Aber wie gesagt, wir überlegen noch die Abrechnungen irgendwann selbst zu machen.
thumbsup
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KGSchuller schrieb:
Sehe ich auch so, Fälligkeit der ZZ ist ja lt. RV zum ersten Termin, da denke ich benötigt man keine Empfangsbestätigung. (Wir haben auf unseren Aufnahmebögen einen Passus zwecks Zuzahlung zur Fälligkeit ab dem jeweils erstem Termins mit Zahlungsziel lt. RE) smile
Wir haben erst zum 01.01.21 auf TheOrg umgestellt. Charmant ist bei einem DL eben die schnelle Zahlung, die abwälzung des ganzen Abrechnungsprocedere auf den DL und den VO-Check, der die meisten Zahlungsausfälle abfängt.
Aber wie gesagt, wir überlegen noch die Abrechnungen irgendwann selbst zu machen.
thumbsup
thumbsup
1.) Das ist ein Kredit der teuer bezahlt wird (rechne es mal nach)
2.) Jetzt ohne Taxierung ist Selbstabrechnung noch weniger Aufwand als mit dem DL
3.) Eine gute Software bietet einen guten VO Check....
Zahlungsausfälle 2020? 1x, konnte aber "geheilt" werden....
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302er schrieb:
@KGSchuller
KGSchuller schrieb am 23.03.2021 14:57 Uhr:.... Charmant ist bei einem DL eben die schnelle Zahlung, die abwälzung des ganzen Abrechnungsprocedere auf den DL und den VO-Check, der die meisten Zahlungsausfälle abfängt.
thumbsup
1.) Das ist ein Kredit der teuer bezahlt wird (rechne es mal nach)
2.) Jetzt ohne Taxierung ist Selbstabrechnung noch weniger Aufwand als mit dem DL
3.) Eine gute Software bietet einen guten VO Check....
Zahlungsausfälle 2020? 1x, konnte aber "geheilt" werden....
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KGSchuller schrieb:
Moin,
das Thema ist schwelend und immer aktuell, daher handhaben wir es hier so:
Bei der telef. Terminierung werden alle VO-Daten abgefragt. Passt alles, wird durchterminiert.
Der Pat. bekommt dann zum 1. Termin seine Rechung ausgehändigt (spart Porto und Briefunschlag). TIP: Bargeldlos kassieren. spart Zeit und stress.....
Zahlungsziel: lt. RV sofort, wir lassen bis 14 Tage vergehen. Ist das Zahlungsziel überschritten,
bekommt der Pat. beim darauffolgenden Termin autom. seine Zahlungserinnerung ausgehändigt.
Da wir i.d.R. 2x p.W. behandeln, passt das bei einem 6-er Rezept ganz gut.
Spätestens hier zeigt sich, ob gezahlt wird oder nicht (Huch, ich bin doch befreit, warum bekom ich eine Rechung? Dann zeigen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis...).
Wird bis dato immer noch nicht gezahlt, wird der Abrechung die Kopie der Erinnerung beigelegt und die VO inkl. Zuzahlungsbetrag berechnet.
Wir rechnen über Dienstleister ab, aber ich denke, bei den Kassen passt das auch.
Dann hat man für diese "Pflichtformular" doch gleich die passenden Daten, oder?
Für Feedback der selbstabrechner bin ich ganz Ohr (ja, ich spiel mit dem Gedanken, selbst abrechnen zu wollen....smiley)
Einmalige schriftliche Aufforderung gelingt, dann mit Kasse abrechnen. Weigert Sie sich zu zahlen die üblichen 40Euro berechnen
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UW schrieb:
KEINE MAHNUNG ERFODERLICH.
Einmalige schriftliche Aufforderung gelingt, dann mit Kasse abrechnen. Weigert Sie sich zu zahlen die üblichen 40Euro berechnen
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