Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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Mit dem neuen Recht, das jetzt vom Bundestag verabschiedet wurde, hat die Bundesregierung nach langer Verzögerung eine EU-Richtlinie umgesetzt. Das neue Gesetz bedeutet:
Für alle Produkte, die Physiotherapeuten kaufen, müssen die Hersteller mindestens zwei Jahre Garantie bieten. Der Käufer kann außerdem vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Die zweijährige Gewährleistungspflicht gilt auch für Reparaturen.
Sämtliche übrigen Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Allerdings kann ein Gerätehersteller die Gewährleistungspflicht auch ausdehnen. So zum Beispiel für ein Blutdruckgerät auf vier Jahre. Eine Abdingung der zweijährigen Sicherheitspflicht, also eine vertragliche Verpflichtung zur Behebung von Mängeln beispielsweise innerhalb eines Jahres, ist nicht mehr erlaubt.
Gleichzeitig wird mit der Modernisierung des neuen Schuldrechts auch die Beweislast umgedreht. Bisher musste der Käufer beweisen, dass ein Produkt bereits beim Kauf mangelhaft war. Nun hat der Verkäufer den Beweis zu liefern, daß seine Ware fehlerfrei war.
Der Verkäufer eines Gerätes darf einen Mangel zwei Mal nachbessern. Danach kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Schließlich muss ein Produkt die Eigenschaften aufweisen, die der Hersteller angepriesen hat.
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in dem neuen Gesetz keine Probleme für die Hersteller von Medizinprodukten. Ein Sprecher sagte: "Mit dieser Umsetzung der EU-Richtlinie haben wir keine Probleme. Damit können wir gut leben."
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