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Niederrhein Klinik und helfen Sie
mit, in einem familiären und
motivierten Team Menschen wieder
auf die Beine zu bringen. Neben
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mit den Patienten Fortschritte zu
erzielen? Wenn das nach Ihrem neuen
Kraftakt klingt, sollten wir uns
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einer systemrelevanten
Unternehmensgruppe
• Umfangreiches Angebot an
internen und externe...
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Auf dieses Verfahren haben sich Ministerium, Krankenkassen und Sozialhilfeträger nun geeinigt: Die regional zuständigen Sozialämter gewähren in Heimen lebenden Sozialhilfeempfängern ein Darlehen in Höhe des maximalen jährlichen Zuzahlungsbetrages. Wie bei allen von Sozialhilfe Lebenden wird für die Berechnung des Höchstbetrages der Regelsatz für den Haushaltsvorstand zugrunde gelegt. Die Höhe differiert von Bundesland zu Bundesland. Das Ministerium geht von einem monatlichen „Eckregelsatz“ von 345 Euro im Westen (Osten: 331 Euro) aus und rechnet mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuzahlungsbetrag von 82,80 Euro (Osten: 79,40 Euro) und 41,40 Euro (Osten: 39,70 Euro) bei chronisch Kranken. Diesen Betrag überweisen die Sozialhilfeträger an die entsprechende Krankenkasse. Von seinem Taschengeld wird dem Heimbewohner dann jeden Monat 6,90 Euro abgezogen (Osten: 6,62 Euro). Chronisch Kranke zahlen 3,45 (Osten: 3,31 Euro).
Wer mit dem Verfahren einverstanden ist, braucht nichts zu unternehmen. Er bekommt automatisch von seiner Kasse am Jahresanfang eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt. Heimbewohner, die mit dem Darlehensmodell nicht einverstanden sind, können Widerspruch einlegen.
Ein aufwändiges Gesetzesverfahren und ein bürokratisches Abrechnungsmodell mit dem alleinigen Zweck ein lächerliches Taschengeld durch lächerliche Abzüge noch lächerlicher zu machen. Und am Ende wird kaum etwas übrig bleiben von den monatlich abgestotterten Beträgen. Versinken werden sie im Moloch des Verwaltungsapparates. Krankenkassen, wie die AOK, und einige Selbsthilfeverbände plädierten deshalb auch für eine völlige Zuzahlungsbefreiung. Doch dem Gesetzgeber fehlte die politische Courage diesen Schritt zu gehen. Da klingt es schon ein wenig wie Hohn, wenn der parlamentarische Staatssekretär im BMGS, Franz Thönnes, stolz verkündet: „Mit dieser Neuregelung haben wir für die Betroffenen eine unbürokratische Lösung gefunden.“
Peter Appuhn
physio.de
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