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Heimbewohner ab Januar 2005 von allen Zuzahlungen „befreit“
Sozialämter geben Kredit. Betroffene zahlen monatliche Raten. Ministerium, Krankenkassen und Sozialhilfeträger einigen sich auf Verfahren.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMGS), die Spitzenverbände der Krankenkassen und die kommunalen Spitzenverbände als Träger der Sozialhilfe haben sich gestern über die praktische Umsetzung der neuen Zuzahlungsregelung für Heimbewohner verständigt. Am Anfang des Jahres wurde die vereinbarte Entlastung für so genannte Taschengeldempfänger schlicht nicht umgesetzt. Nur der Druck der Obrigkeit konnte jetzt nach fast einem Jahr einem Minimum an sozialer Verantwortung zum Recht verhelfen. Der Bundestag beschloss im Oktober, dass die Zuzahlungen für die rund 240.000 Sozialhilfeempfänger in Heimen von den Sozialämtern vorgestreckt werden müssen (wir berichteten). In zwölf gleichen monatlichen Raten zahlen Heimbewohner den Vorschuss zurück. Inzwischen hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Auf dieses Verfahren haben sich Ministerium, Krankenkassen und Sozialhilfeträger nun geeinigt: Die regional zuständigen Sozialämter gewähren in Heimen lebenden Sozialhilfeempfängern ein Darlehen in Höhe des maximalen jährlichen Zuzahlungsbetrages. Wie bei allen von Sozialhilfe Lebenden wird für die Berechnung des Höchstbetrages der Regelsatz für den Haushaltsvorstand zugrunde gelegt. Die Höhe differiert von Bundesland zu Bundesland. Das Ministerium geht von einem monatlichen „Eckregelsatz“ von 345 Euro im Westen (Osten: 331 Euro) aus und rechnet mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuzahlungsbetrag von 82,80 Euro (Osten: 79,40 Euro) und 41,40 Euro (Osten: 39,70 Euro) bei chronisch Kranken. Diesen Betrag überweisen die Sozialhilfeträger an die entsprechende Krankenkasse. Von seinem Taschengeld wird dem Heimbewohner dann jeden Monat 6,90 Euro abgezogen (Osten: 6,62 Euro). Chronisch Kranke zahlen 3,45 (Osten: 3,31 Euro).
Wer mit dem Verfahren einverstanden ist, braucht nichts zu unternehmen. Er bekommt automatisch von seiner Kasse am Jahresanfang eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt. Heimbewohner, die mit dem Darlehensmodell nicht einverstanden sind, können Widerspruch einlegen.
Ein aufwändiges Gesetzesverfahren und ein bürokratisches Abrechnungsmodell mit dem alleinigen Zweck ein lächerliches Taschengeld durch lächerliche Abzüge noch lächerlicher zu machen. Und am Ende wird kaum etwas übrig bleiben von den monatlich abgestotterten Beträgen. Versinken werden sie im Moloch des Verwaltungsapparates. Krankenkassen, wie die AOK, und einige Selbsthilfeverbände plädierten deshalb auch für eine völlige Zuzahlungsbefreiung. Doch dem Gesetzgeber fehlte die politische Courage diesen Schritt zu gehen. Da klingt es schon ein wenig wie Hohn, wenn der parlamentarische Staatssekretär im BMGS, Franz Thönnes, stolz verkündet: „Mit dieser Neuregelung haben wir für die Betroffenen eine unbürokratische Lösung gefunden.“
Peter Appuhn
physio.de
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Auf dieses Verfahren haben sich Ministerium, Krankenkassen und Sozialhilfeträger nun geeinigt: Die regional zuständigen Sozialämter gewähren in Heimen lebenden Sozialhilfeempfängern ein Darlehen in Höhe des maximalen jährlichen Zuzahlungsbetrages. Wie bei allen von Sozialhilfe Lebenden wird für die Berechnung des Höchstbetrages der Regelsatz für den Haushaltsvorstand zugrunde gelegt. Die Höhe differiert von Bundesland zu Bundesland. Das Ministerium geht von einem monatlichen „Eckregelsatz“ von 345 Euro im Westen (Osten: 331 Euro) aus und rechnet mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuzahlungsbetrag von 82,80 Euro (Osten: 79,40 Euro) und 41,40 Euro (Osten: 39,70 Euro) bei chronisch Kranken. Diesen Betrag überweisen die Sozialhilfeträger an die entsprechende Krankenkasse. Von seinem Taschengeld wird dem Heimbewohner dann jeden Monat 6,90 Euro abgezogen (Osten: 6,62 Euro). Chronisch Kranke zahlen 3,45 (Osten: 3,31 Euro).
Wer mit dem Verfahren einverstanden ist, braucht nichts zu unternehmen. Er bekommt automatisch von seiner Kasse am Jahresanfang eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt. Heimbewohner, die mit dem Darlehensmodell nicht einverstanden sind, können Widerspruch einlegen.
Ein aufwändiges Gesetzesverfahren und ein bürokratisches Abrechnungsmodell mit dem alleinigen Zweck ein lächerliches Taschengeld durch lächerliche Abzüge noch lächerlicher zu machen. Und am Ende wird kaum etwas übrig bleiben von den monatlich abgestotterten Beträgen. Versinken werden sie im Moloch des Verwaltungsapparates. Krankenkassen, wie die AOK, und einige Selbsthilfeverbände plädierten deshalb auch für eine völlige Zuzahlungsbefreiung. Doch dem Gesetzgeber fehlte die politische Courage diesen Schritt zu gehen. Da klingt es schon ein wenig wie Hohn, wenn der parlamentarische Staatssekretär im BMGS, Franz Thönnes, stolz verkündet: „Mit dieser Neuregelung haben wir für die Betroffenen eine unbürokratische Lösung gefunden.“
Peter Appuhn
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