Wertschätzung der geleisteten
Arbeit und der Persönlichkeit
,frei wählbare Arbeitszeiten, gute
Bezahlung ,selbstständiges
Arbeiten.
Das erwartet Dich als Physio in
meiner Praxis. Hast Du Lust mit mir
zusammen in einer kleinen,
familiär geführten Physiopraxis
zusammen zu arbeiten? Melde Dich
gerne bei mir und ich freue mich
auf ein persönliches Gespräch in
dem wir Einzelheiten genau klären
können. Ich freue mich über jeden
Anruf oder jede E-Mail !
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Die zweimonatige Übergangszeit war zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart worden, um eine lückenlose Versorgung der Patienten mit Heilmitteln zu gewährleisten. Viele Ärzte hatten zum Starttermin für die neuen Heilmittelrichtlinien noch keine aktuellen Formulare. Auch die Softwareprogramme der Arztpraxen waren nicht rechtzeitig für die neuen Bestimmungen eingerichtet worden. Da es auf den früheren Rezeptblättern kein Feld für den neu eingeführten Indikationsschlüssel gab, konnte diese Angabe von den behandelnden Therapeuten ergänzt werden.
Eine Pflicht zur Prüfung der Rezepte gibt es auch nach Ablauf der Übergangsphase nicht. Nur die in den Rahmenverträgen festgelegten Angaben müssen beachtet werden. Der bundesweit verbindliche VdAK-Vertrag verlangt, dass die Diagnose und die Art und Anzahl der Behandlungen auf der Verordnung stehen. Zusätzlich muss die Leitsymptomatik verzeichnet sein. Ist der Indikationsschlüssel vermerkt, kann die Angabe der Leitsymptomatik entfallen.
Noch immer tun sich Ärzte schwer mit der Umsetzung der Richtlinien. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist es empfehlenswert, die Arztpraxen auf Verordnungsfehler hinzuweisen.
Acht Wochen Alltagspraxis mit dem neuen Regelwerk hat auch den Krankenkassen einen neuerlichen Schub bürokratischer Zusatzaufgaben beschert. Die Prozedur der Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles scheint manche Kassen wenig zu schrecken. Andere merken, der zusätzliche Aufwand bringt keinen Gewinn. Deshalb wächst auch fast täglich die Liste der auf den Zusatzaufwand verzichtenden Kassen. Besonders die relativ kleinen Betriebskrankenkassen entscheiden sich zunehmend gegen das Bewilligungsverfahren.
Die regelmäßig aktualisierte Ausnahmeliste können Sie sich hier anschauen.
Peter Appuhn
physio.de
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