Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Der Heilmittel-Ausschuss des GBA hat inzwischen getagt und er wird seine Hausaufgaben erledigt und die Auflagen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in die nicht beanstandete HMR-Novelle eingearbeitet haben (wir berichteten). Die Veränderungen sind marginal, in der Substanz bleibt alles so, wie es der alte Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 1. Dezember 2003 beschlossen hat. Langfristverordnungen im Regelfall wird es nicht mehr geben, Therapiepausen von zwölf Wochen, Gesamtverordnungsmengen, Diagnosegruppen, maximal sechs Behandlungen pro Rezept (mit Ausnahmen), so die Essentials der neuen Richtlinien. Obwohl es schon klar war, dass Verordnungen außerhalb des Regelfalles auch ohne zeitliche Begrenzung verordnet werden können, hat Ulla Schmidt auf Druck der Koalitions-Abgeordneten darauf bestanden, den Begriff "längerfristige Verordnung" in den Richtlinien-Text aufzunehmen. Für Behandlungen bei Kindern mit zentralneurologischen Erkrankungen wird die Volljährigkeit zur Altersgrenze werden. Das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles wird so gestrickt, dass keine Behandlungsunterbrechung eintreten muss. Eine Präzisierung gibt es für den Bereich der Frühförderung, eine Leistung nach Sozialgesetzbuch IX. Für betroffene Kinder können Heilmittel verordnet werden, wenn nicht gleichzeitig Behandlungen in einer Frühfördereinrichtung stattfinden.
Viele Physiotherapeuten schwanken zwischen hochgradiger Verunsicherung und mittlerer Euphorie, sie befürchten oder hoffen auf, wie auch immer geartete, Überraschungen. Manch ein Berufsverband trägt nicht unerheblich zur Verwirrung bei, es wird suggeriert, alles sei noch offen.
Damit Sie abschätzen können, was durch die neuen HMR auf die Heilmittelberufe zukommen wird, wollen wir Sie heute mit umfassenden Informationen versorgen. So können Sie in aller Ruhe Ihre persönliche Strategie entwickeln. Sie haben genügend Zeit, mit "Ihren“ Ärzten zu kommunizieren und Ihre Mitarbeiter zu informieren.
In unserem Informationspaket finden Sie das neue Verordnungsblatt (Muster 13) mit allen Änderungen zusammen mit einer Auflistung der wesentlichen neuen Punkte, eine Gegenüberstellung „alt - neu“ und eine ausführliche Zusammenstellung aller Veränderungen. "Wie gehe ich mit der neuen Situation um?“ ist der letzte Teil des Paketes überschrieben. Hier erfahren Sie Hinweise und Tipps, die Ihnen im Gespräch mit den verordnenden Ärzten helfen können.
Heilmittelrichtlinien 2004 - Hier geht es zum Informationspaket zum herunterladen und ausdrucken:
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Peter Appuhn
physio.de
Heilmittelrichtlinie
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